…gebeten." Diesem Ersuchen wurde nicht entsprochen. Der Bw. hat zum Beweis des Einlangens des Verzeichnisses betreffend die Investitionszuwachsprämie für das Jahr 2003 zusammen mit den Abgabenerklärungen lediglich einen Postaufgabeschein und die Kopie eines Schreibens vom 25. Jänner 2005 vorgelegt. Letztgenanntes Schreiben weist folgenden Inhalt auf…
…1 lit. a FinStrG) bestraft. Da der Abfertigungsbeamte im Fahrzeug verschiedene Postaufgabescheine für Postpakete vorgefunden hatte, die für ihn den Verdacht der illegalen Verbringung von Zigarren aus der Schweiz in das Zollgebiet begründen würden, verständigte er das HZA Feldkirch als Finanzstrafbehörde erster Instanz. Im Zuge…
…einlangte, benachrichtigte die Abgangsstelle den Hauptverpflichteten und forderte ihn auf, den Nachweis für die Beendigung des Verfahrens zu erbringen. Der Bf. legte daraufhin einen Postaufgabeschein vor, laut welchem am 8. Oktober 2002 ein nicht näher bezeichnetes Funkgerät im Postverkehr in die USA versandt worden ist…
…29. Dezember 2006 zur Post gebracht. Diesbezüglich wurde von der Bw. ein mit 29. Dezember 2006 datierter Postaufgabeschein in Kopie vorgelegt. Das Finanzamt vertritt die Auffassung, dass der Antrag erst am 13. Februar 2007 eingebracht wurde. An diesem Tag wurden vom steuerlichen Vertreter der Bw…
…der Erlassung des Zurückweisungsbescheides waren die Bescheidadressaten vom Zollamt Graz, Zweigstelle Spielfeld mittels Vorhaltes vom 24. April 2012 aufgefordert worden, die rechtzeitige Einbringung der Beschwerde durch Vorlage des Postaufgabescheines nachzuweisen. In ihrer Vorhaltbeantwortung vom 7. Mai 2012 wurde ausgeführt, Sendenachforschungen bei der Post hätten ergeben…
…der Erlassung des Zurückweisungsbescheides waren die Bescheidadressaten vom Zollamt Graz, Zweigstelle Spielfeld mittels Vorhaltes vom 24. April 2012 aufgefordert worden, die rechtzeitige Einbringung der Beschwerde durch Vorlage des Postaufgabescheines nachzuweisen. In ihrer Vorhaltbeantwortung vom 7. Mai 2012 wurde ausgeführt, Sendenachforschungen bei der Post hätten ergeben…
…beim zuständigen Finanzamt eingelangt ist. Der neuerlichen Vorlage vom 22. August 2011 wurden der Antrag vom 10. März 2011 und der Postaufgabeschein vom 10. März 2011 beigelegt. Zur Begründung des Antrages wurde ausgeführt, dass die Richtigkeit bestritten werde soweit die Ausführungen mit dem eigenen Vorbringen…
…29. Dezember 2006 zur Post gebracht. Diesbezüglich wurden von den Bw. ein mit 29. Dezember 2006 datierter Postaufgabeschein in Kopie vorgelegt. Das Finanzamt vertritt die Auffassung, dass die Anträge erst am 13. Februar 2007 eingebracht wurden. An diesem Tag wurden vom steuerlichen Vertreter der Bw…
…Berufungen fristgerecht eingebracht worden. Der Berufung beigelegt waren eine Kopie der Vollmachtsurkunde vom 3.3.2005 und ein Postaufgabeschein vom 3.3.2005. Das Finanzamt entschied mittels Berufungsvorentscheidung über die Berufung gegen die Zurückweisungsbescheide und wies die Berufung als unbegründet ab. Begründend führte das Finanzamt…
…vielmehr sei dem Finanzamt ein Zustellmangel unterlaufen. Mittels eingeschriebenem Brief vom 3. März 2005 sei dem zuständigen Finanzamt eine umfassende Vollmacht zur steuerlichen und wirtschaftlichen Vertretung vorgelegt worden (Kopie mit Postaufgabeschein liege bei). Diese Vollmacht umfasse auch die Vollmacht zur Empfangnahme von Schriftstücken (Zustellvollmacht gemäß…
…vom 16. November 2007 vom Bf. angeforderten Unterlagen (Gleichschrift des beim Bundesministerium für Finanzen vorgeblich nicht eingelangten Gnadengesuches, Postaufgabeschein bzw. Faxbericht, Kopie des Postausgangsbuches der Kanzlei) bis zum Entscheidungszeitpunkt nicht vorgelegt worden. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 10. März…
…nicht wie das Finanzamt behaupte am 29. November 2006, eine Zweitschrift der Einkommensteuer- und Umsatzsteuerklärung 2005 persönlich beim Finanzamt eingereicht habe. Die Urschrift habe er, wie aus dem beigelegten Postaufgabeschein und seinem Postbuch ersichtlich, bereits am 20. November 2006 eingeschrieben an das Finanzamt gesandt. Da…
…2003' erhalten. Die Schreibweise des Datums differiere von jener der eingebrachten Umsatz- und Körperschaftsteuererklärung (dort ,16. Juli 2003'). Auf Verlangen sei ein Postaufgabeschein vom 13. September 2003 vorgelegt worden, der jedoch nicht eindeutig zuordenbar gewesen sei. Es sei davon auszugehen, dass das vorliegende Verzeichnis gemäß §…
…telefonischen Kontakt auf. Daraufhin wurde die angesprochene Berufungsergänzung vom 13. Mai 2005 samt dem entsprechenden Postaufgabeschein per Fax dem Finanzamt übermittelt. Dieses Schreiben trägt folgenden Wortlaut: "In Ergänzung der Berufung wird folgendes vorgebracht: Zunächst ist festzuhalten, dass die angefochtenen Bescheide alle im Schätzungswege erlassen wurden…
…ursprünglichen, Beilage zur Einkommensteuererklärung (wohl zu ergänzen: enthalten ist). Wir erlauben uns Ihnen nochmals beide Beilagen, bei denen zugegebenermaßen leider kein Datum angegeben ist, mit den dazugehörenden Postaufgabescheinen in Kopie beizulegen und ersuchen, den genannten Formfehler unberücksichtigt gelassen, unseren Antrag auf Geltendmachung einer Investitionszuwachsprämie gemäß …
…erbringen. Dieses Ergänzungsersuchen wurde mit dem Antwortschreiben vom 5. Februar 2004 dahingehend beantwortet, dass der Beweis für den Tag der Postaufgabe "nicht auf einem Postaufgabeschein beruht, sondern auf Eintragung in meinem Terminkalender". Da mit dem Nachweis der Postaufgabe nicht der Inhalt der Postsendung bestätigt werde…
…erwachsen, da der Einspruch gegen den Zahlungsbefehl vom 25. Februar 2000 tatsächlich am 25. Februar 2000 zur Post gebracht wurde. Dies werde durch den Postaufgabeschein vom 25. Februar 2000 bewiesen. Im Weiteren wurde vorgebracht, dass die Voraussetzungen für die Aussetzung des Beitreibungsverfahrens gemäß Art. 12…
…weiteren Bearbeitung abgegeben.Danach werde die Post laufend in das Postausgangsbuch eingetragen, gewogen und mit der Frankiermaschine frankiert.Eingeschriebene Poststücke werden zusätzlich mit einem ausgefüllten Postaufgabeschein versehen.Die Normalpost werde in einem Sack gesammelt, die eingeschriebenen Poststücke würden extra gelegt werden.Eingeschriebene Poststücke würden zeitgerecht…
…Es sei auch kein Fristverlängerungsansuchen rechtzeitig gestellt worden. Ein Postaufgabeschein sei allein kein (ausreichender) Beweis, dass gerade die Erklärungen für das betreffende Jahr und den betreffenden Steuerpflichtigen eingereicht wurden. Im dagegen eingebrachten Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz (Vorlageantrag) wird…
…Daher sei die Bw. mit dem Ergänzungsersuchen vom 25. April 2002 unter Hinweis darauf, dass ein Postaufgabeschein für sich allein nicht genüge, aufgefordert worden, durch geeignete und zweckdienliche Beweismittel nachzuweisen, dass der Erstattungsantrag für das Jahr 1995 tatsächlich und rechtzeitig an das Finanzamt Graz-Stadt…