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UFSW RV/0845-W/11Kosten eines Pfändungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2011

…erfolgreich mit der Behauptung bekämpft werden, dass die Forderung nicht bestehe. Ob die gepfändete Forderung besteht oder nicht, ist nicht Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren, daher geht der Einwand hinsichtlich unrichtiger Abgabennachforderungen ins Leere. Am 15. Juni 2000 wurde über den Bw. ein Schuldenregulierungsverfahren eröffnet…

UFSL RV/0436-L/12Die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung ist im Pfändungsverfahren nicht zu prüfen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.08.2012

…dem (Abgaben-)schuldner zustehen kann und ob etwa Unpfändbarkeit vorliegt. Ob die Forderung tatsächlich zusteht oder nicht, ist nur dann Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren, wenn aus den Akten genau das Gegenteil hervorgeht. Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrunde liegenden Abgabenforderung ist im Rechtsmittelverfahren…

UFSL RV/0434-L/12Richtigkeit der Abgabenfestsetzung ist im Pfändungsverfahren nicht zu überprüfen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.08.2012

…dem (Abgaben-)schuldner zustehen kann und ob etwa Unpfändbarkeit vorliegt. Ob die Forderung tatsächlich zusteht oder nicht, ist nur dann Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren, wenn aus den Akten genau das Gegenteil hervorgeht. Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrunde liegenden Abgabenforderung ist im Rechtsmittelverfahren…

UFSW RV/0376-W/03Pfändung und Überweisung einer Geldforderung; Einwendungen gegen Vollstreckungsbescheid sind im Pfändungsverfahren unerheblich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.08.2004

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der M-BauGmbh, vertreten durch Hasch & Partner, Anwaltsgesellschaft mbH, 1010 Wien, Börsegasse 12, vom 29. Juli 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 1. Bezirk vom 8. Juli 2002 und vom 19. Juli 2002 betreffend Pfändung…

UFSS RV/0046-S/05Pfändung und Überweisung einer Geldforderung. Einwendungen des Drittschuldners.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2005

…3 AbgEO). Dem Drittschuldner steht das Rechtsmittel gemäß § 65 Abs. 4 AbgEO zu. Wie schon in der Berufungsvorentscheidung ausgeführt, ist nicht Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren, ob eine gepfändete Forderung besteht oder nicht. Die Finanzbehörde hat lediglich im Rahmen einer Schlüssigkeitsprüfung zu ermitteln, ob die…

UFSW RV/2045-W/04Pfändung und Überweisung einer Geldforderung, Einwendungen des Drittschuldners
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2005

…nicht mit dem Argument bekämpft werden, dass die Forderung nicht bestehe. Ob die gepfändete Forderung besteht oder nicht, ist nicht Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren. Die Finanzbehörde hat lediglich im Rahmen einer Schlüssigkeitsprüfung zu ermitteln, ob die Forderung bestehen und dem (Abgaben-)Schuldner zustehen kann…

UFSZ3K ZRV/0029-Z3K/04Pfändung einer Geldforderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.03.2004

…ihm ungerechtfertigte Aufträge erteilt werden, dass das Zahlungsverbot dem Gesetz nicht entspricht oder dass die Forderung nicht pfändbar ist. Ob die gepfändete Forderung besteht oder nicht, ist nicht Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren (OGH 18.12.1996, 3 Ob 98/95; 23.2.1998,3…

UFSW RV/3953-W/02Pfändung und Überweisung einer Geldforderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2003

…rechtskräftig abgeschlossen. Im Einbringungsverfahren ist die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung nicht zu prüfen. Diesbezügliche Einwendungen sind daher im Pfändungsverfahren irrelevant. Prüfungsgegenstand ist nunmehr lediglich die Rechtmäßigkeit der Pfändung und Überweisung der Geldforderung. Gemäß § 229 BAO ist als Grundlage für die Einbringung über die vollstreckbar gewordenen Abgabenschuldigkeiten…

UFSK RV/0023-K/02Pfändung und Überweisung einer Geldforderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2004

…nicht mit dem Argument bekämpft werden, dass die Forderung nicht bestehe. Ob die gepfändete Forderung besteht oder nicht, ist nicht Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren. Die Finanzbehörde hat lediglich im Rahmen einer Schlüssigkeitsprüfung zu ermitteln, ob die Forderung bestehen und dem (Abgaben-)Schuldner zustehen kann…

UFSW RV/0236-W/03Pfändung und Überweisung, Einwendungen des Drittschuldners
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2003

…nicht mit dem Argument bekämpft werden, dass die Forderung nicht bestehe. Ob die gepfändete Forderung besteht oder nicht, ist nicht Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren. Die Finanzbehörde hat lediglich im Rahmen einer Schlüssigkeitsprüfung zu ermitteln, ob die Forderung bestehen und dem (Abgaben-)Schuldner zustehen kann…

UFSS FSRV/0024-S/07Beschwerde gegen Pfändungsbescheid für aushaftende Strafbeträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)23.11.2007

…November 2006, Zl. 600/09699/10-1999, aufgehoben. Das Pfändungsverfahren wird eingestellt. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 10. November 2006 hat das Zollamt Salzburg, Zollkasse, im Auftrag des Zollamtes Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz die dem Beschwerdeführer (Bf) A angeblich gegen die Pensionsversicherungsanstalt Landesstelle Burgenland zustehende…

UFSW RV/0951-W/12Pfändung einer Lohnforderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2012

…Reeger-Stoll, Abgabenexekutionsordnung, 24). Diesbezügliche Einwendungen sind im Pfändungsverfahren irrelevant. Die Pfändung basiert auf dem Rückstandsausweis vom 30. August 2011, der vollstreckbare Abgabenschuldigkeiten in der Höhe von € 660-- ausweist. Zum Zeitpunkt der Erlassung des gegenständlichen Bescheides bestand dieser Rückstand und war dieser Rückstand auch…

UFSW RV/0844-W/11Kosten einer Pfändung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2011

…erfolgreich mit der Behauptung bekämpft werden, dass die Forderung nicht bestehe. Ob die gepfändete Forderung besteht oder nicht, ist nicht Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren, daher geht der Einwand hinsichtlich unrichtiger Abgabennachforderungen ins Leere. Am 15. Juni 2000 wurde über den Bw. ein Schuldenregulierungsverfahren eröffnet…

UFSS RV/0128-S/09Berufung gegen Bescheid betreffend Pfändung einer Geldforderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2010

…Dezember 2008 zugrunde, wonach die Abgabenschuld im Betrag von € 34.683,92 vollstreckbar ist. Die Pfändungshandlung ist daher zu Recht erfolgt. Einwendungen gegen den zugrunde liegenden Haftungsbescheid können daher im Pfändungsverfahren nicht mit Erfolg vorgebracht werden. Dazu ist darauf hinzuweisen, dass einer Berufung (gegen…

UFSW RV/3751-W/08Pfändung einer Geldforderung, Einwendungen gegen Schätzungsbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2009

…zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Dem gegenständlichen Pfändungsverfahren liegt der Rückstandsausweis vom 18. Mai 2008 zu Grunde. Da somit der hier zu beurteilenden Forderungspfändung ein rechtsgültiger Rückstandsausweis zu Grunde lag, die…

UFSW RV/0011-W/09Der Bestand der gepfändeten Forderung ist im Exekutionsbewilligungs-(Pfändungs)verfahren nicht zu prüfen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2009

…im Pfändungsverfahren, ob die gepfändete Forderung (dem Bw. gegenüber) besteht oder nicht. Hierüber kann nur im Streit zwischen Überweisungsgläubiger und Drittschuldner entschieden werden. Sollte die gepfändete Forderung nicht bestehen, so ging die Exekution ins Leere. Der Bestand der Forderung ist daher im Exekutionsbewilligungs(Pfändungs)verfahren…

UFSW RV/1993-W/06Zwangsstrafe wegen Nichteinreichung einer Abgabenerklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2008

…28. Dezember 2005 bis 23. April 2006 vor. In der Vorhaltsbeantwortung wird weiters ausgeführt, die betreffende Mitarbeiterin sei auch - infolge anhängiger Pfändungsverfahren - bereits vor dem Unfall nur mehr eingeschränkt für die Arbeit motiviert gewesen. Sie sei auch in der Folge laufend im Krankenstand gewesen, sodass…

UFSS RV/0728-S/06Pfändung und Überweisung einer Geldforderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2008

…Abgabenexekutionsordnung, 24). Im Einbringungsverfahren ist die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung daher nicht mehr zu prüfen. Diesbezügliche Einwendungen sind daher im Pfändungsverfahren irrelevant. Prüfungsgegenstand ist nunmehr lediglich die Rechtmäßigkeit der Pfändung und Überweisung der Geldforderung. Gemäß § 229 BAO ist als Grundlage für die Einbringung über die vollstreckbar…

UFSW RV/0115-W/08Rechtmäßigkeit der Pfändung, Einwendungen gegen Abgabenfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2008

…dass die Forderung in Höhe von € 4.881,31 nicht richtig sei, nicht geltend gemacht werden könne, da dies nicht Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren sei. Einwände hinsichtlich der Höhe bzw. Bestand der festgesetzten Forderung könnten nur im Festsetzungsverfahren geltend gemacht werden. Diesbezüglich werde…

UFSS RV/0643-S/06Pfändung und Überweisung eines Guthabens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2007

…65 Abs. 1 zweiter Satz die Höhe der Abgabenschuld lediglich "anzugeben". Die Abgabenforderung selbst wird nicht durch den angefochtenen Bescheid begründet und ist deshalb einer Korrektur im Pfändungsverfahren nicht zugänglich. Ein in eventu bestehendes Hindernis in Gestalt einer Unschlüssigkeit oder Unpfändbarkeit ist zu prüfen; derartige…