…erfolgreich mit der Behauptung bekämpft werden, dass die Forderung nicht bestehe. Ob die gepfändete Forderung besteht oder nicht, ist nicht Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren, daher geht der Einwand hinsichtlich unrichtiger Abgabennachforderungen ins Leere. Am 15. Juni 2000 wurde über den Bw. ein Schuldenregulierungsverfahren eröffnet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache B als Masseverwalter der BF, MVStraße, MVOrt gegen FA wegen behaupteter Rechtswidrigkeit des Bescheides vom 20.06.2007 betreffend der Festsetzung einer Pfändungsgebühr und Barauslagen zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde…
…ist im Beschwerdeverfahren gegen den Bescheid über die Pfändung einer Geldforderung nämlich nicht mehr vorgesehen. Ob die Forderung der Abgabenbehörde besteht oder nicht, ist nicht Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren (VwGH 25.9.2013, 2011/16/0155). In dem vor der Titelbehörde durchzuführenden Verfahren gemäß …
…dem (Abgaben-)schuldner zustehen kann und ob etwa Unpfändbarkeit vorliegt. Ob die Forderung tatsächlich zusteht oder nicht, ist nur dann Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren, wenn aus den Akten genau das Gegenteil hervorgeht. Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrunde liegenden Abgabenforderung ist im Rechtsmittelverfahren…
…dem (Abgaben-)schuldner zustehen kann und ob etwa Unpfändbarkeit vorliegt. Ob die Forderung tatsächlich zusteht oder nicht, ist nur dann Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren, wenn aus den Akten genau das Gegenteil hervorgeht. Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrunde liegenden Abgabenforderung ist im Rechtsmittelverfahren…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der M-BauGmbh, vertreten durch Hasch & Partner, Anwaltsgesellschaft mbH, 1010 Wien, Börsegasse 12, vom 29. Juli 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 1. Bezirk vom 8. Juli 2002 und vom 19. Juli 2002 betreffend Pfändung…
…3 AbgEO). Dem Drittschuldner steht das Rechtsmittel gemäß § 65 Abs. 4 AbgEO zu. Wie schon in der Berufungsvorentscheidung ausgeführt, ist nicht Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren, ob eine gepfändete Forderung besteht oder nicht. Die Finanzbehörde hat lediglich im Rahmen einer Schlüssigkeitsprüfung zu ermitteln, ob die…
…dass die Forderung nicht besteht. Ob die gepfändete Forderung besteht oder nicht, ist nicht Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren. Die Finanzbehörde hat lediglich im Rahmen einer Schlüssigkeitsprüfung zu ermitteln, ob die Forderungen bestehen und dem (Abgaben-)Schuldner zustehen können und ob etwa Unpfändbarkeit vorliegt (VwGH…
…Im Beschwerdefall liegt eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung nicht vor. Dass die Frage, ob die gepfändete Forderung besteht oder nicht, nicht Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren, ist, sondern in diesem lediglich zu prüfen ist, ob die Forderung bestehen und dem Schuldner zustehen kann (Schlüssigkeitsprüfung) und…
…nicht mit dem Argument bekämpft werden, dass die Forderung nicht bestehe. Ob die gepfändete Forderung besteht oder nicht, ist nicht Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren. Die Finanzbehörde hat lediglich im Rahmen einer Schlüssigkeitsprüfung zu ermitteln, ob die Forderung bestehen und dem (Abgaben-)Schuldner zustehen kann…
…ihm ungerechtfertigte Aufträge erteilt werden, dass das Zahlungsverbot dem Gesetz nicht entspricht oder dass die Forderung nicht pfändbar ist. Ob die gepfändete Forderung besteht oder nicht, ist nicht Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren (OGH 18.12.1996, 3 Ob 98/95; 23.2.1998,3…
…rechtskräftig abgeschlossen. Im Einbringungsverfahren ist die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung nicht zu prüfen. Diesbezügliche Einwendungen sind daher im Pfändungsverfahren irrelevant. Prüfungsgegenstand ist nunmehr lediglich die Rechtmäßigkeit der Pfändung und Überweisung der Geldforderung. Gemäß § 229 BAO ist als Grundlage für die Einbringung über die vollstreckbar gewordenen Abgabenschuldigkeiten…
…nicht mit dem Argument bekämpft werden, dass die Forderung nicht bestehe. Ob die gepfändete Forderung besteht oder nicht, ist nicht Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren. Die Finanzbehörde hat lediglich im Rahmen einer Schlüssigkeitsprüfung zu ermitteln, ob die Forderung bestehen und dem (Abgaben-)Schuldner zustehen kann…
…nicht mit dem Argument bekämpft werden, dass die Forderung nicht bestehe. Ob die gepfändete Forderung besteht oder nicht, ist nicht Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren. Die Finanzbehörde hat lediglich im Rahmen einer Schlüssigkeitsprüfung zu ermitteln, ob die Forderung bestehen und dem (Abgaben-)Schuldner zustehen kann…
…seine ehemalige Gattin aus einem Scheidungsvergleich gepfändet. Diese überwies in der Folge den im Scheidungsvergleich vereinbarten Betrag an das FA. Mit Antrag vom 25.03.2016 begehrte der rechtsfreundliche Vertreter des BF unter Verweis auf das Pfändungsverfahren und seine Vollmacht nach § 8 RAO Mitteilung darüber…
…November 2006, Zl. 600/09699/10-1999, aufgehoben. Das Pfändungsverfahren wird eingestellt. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 10. November 2006 hat das Zollamt Salzburg, Zollkasse, im Auftrag des Zollamtes Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz die dem Beschwerdeführer (Bf) A angeblich gegen die Pensionsversicherungsanstalt Landesstelle Burgenland zustehende…
…letzter Satz BAO rechtmäßig erfolgt sei. Einwendungen, die sich gegen den Abgabenanspruch oder die Höhe der Abgabe richteten, seien im Veranlagungsverfahren und nicht im Pfändungsverfahren geltend zu machen, weshalb spruchgemäß zu entscheiden gewesen sei. Der Vollständigkeit halber werde darauf hingewiesen, dass sich im Zuge eines…
…Pfändung liege der Rückstandausweis vom 10. Juli 2024 zugrunde. Ob die Forderung der Abgabenbehörde bestehe oder nicht, sei nicht Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren. Im gegenständlichen Beschwerdeverfahren sei nicht zu prüfen, ob die Abweisung des Nachsichtsansuchens zu Recht erfolgt sei. Durch die Einbringung eines Nachsichtansuchen…
…erfolgten am 2.10.2024 (€ 464,73) sowie am 4.11.2024 (€ 1.303,76). Das streitgegenständliche Pfändungsverfahren betreffend die aus der ImmoESt 05/2023 resultierende Abgabenschuld von € 102,00 wurde erst mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 26.11.2024 eingeleitet…
…5.1990, 90/14/0020) nicht Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren ist, ob die gepfändete Forderung (dem Bf gegenüber) besteht oder nicht. Sollte die gepfändete Forderung nicht bestehen, so ging die Exekution ins Leere. Der Bestand der Forderung ist daher im Pfändungsverfahren nicht zu prüfen;…