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UFSW RV/2881-W/101. Kosten der doppelten Haushaltsführung nur im Ausmaß der Kosten der bisher benutzten Wohnung, wenn die Anschaffung einer weiteren Wohnung am Ort der Beschäftigung nicht beruflich veranlasst war 2. Keine Wiederaufnahme, wenn die an sich neue Tatsache keinen im Spruch anders lautenden Bescheid zur Folge gehabt hätte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.06.2011Teil 1/2

…Ort der Beschäftigung, somit grundsätzlich in Wien, beruflich bedingt notwendig ist wurde bereits dargelegt. Die Bw. verkennt aber, dass dies nicht zur Folge haben kann, dass die tatsächlich von ihr in M.gasse bewohnte Wohnung, jene ist, deren Kosten das Kriterium des unvermeidbaren Mehraufwandes, der…

UFSW RV/2881-W/101. Kosten der doppelten Haushaltsführung nur im Ausmaß der Kosten der bisher benutzten Wohnung, wenn die Anschaffung einer weiteren Wohnung am Ort der Beschäftigung nicht beruflich veranlasst war 2. Keine Wiederaufnahme, wenn die an sich neue Tatsache keinen im Spruch anders lautenden Bescheid zur Folge gehabt hätte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.06.2011Teil 2/2

…welcher unvermeidbare Mehraufwand der Bw. dadurch entstanden ist, dass sie am Ort der Beschäftigung wohnen muss, sind nur die Wohnungskosten K.g. mit € 8.170.- als Kosten der doppelten Haushaltsführung zu berücksichtigen. Neben den Wohnungskosten sind bei steuerlicher Anerkennung der doppelten Haushaltsführung einer verheirateten…

UFSS RV/0515-S/07Keine Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung, wenn der Familienwohnsitz der Beschäftigungsort ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2013Teil 1/3

…nach einem echten Mittelpunkt - einem echten Familienwohnsitz - besteht. Dieser Ort der Ruhe und der Sammlung meiner persönlichen Ressourcen ist unser Familienwohnsitz G.. Ein ihrerseits geforderter Nachweis des Verweilens von entweder 180 Tagen ("ABWOHNTAGE") in E. oder in Salzburg für 2001 ff ist - im Lichte des…

UFSW RV/1719-W/11Anerkennung der Kosten der doppelten Haushaltsführung, wenn der Familienwohnsitz aus beruflichen Gründen des (Ehe-)Partners vom Beschäftigungsort des Abgabepflichtigen wegverlegt wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.08.2011

…in denen die steuerlichen Folgen der Begründung eines weiteren Haushaltes am Ort der Beschäftigung des einen Ehepartners bei Beibehaltung des bisherigen Familienwohnsitzes am Beschäftigungsort des anderen Ehepartners zu beurteilen seien. Die diesbezügliche Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wird von Reinisch (RdW 2000/537) mit folgender Argumentation kritisiert…

UFSW RV/1774-W/12Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten einer alleinstehenden Steuerpflichtigen aus Tschechien, die im Rahmen eines unbefristeten Dienstverhältnisses in Österreich tätig ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.11.2012

…den Ort seiner Beschäftigung nicht zuzumuten ist, wobei die Unzumutbarkeit unterschiedliche Ursachen haben kann. Solche Ursachen müssen aus Umständen resultieren, die von erheblichem objektiven Gewicht sind. Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus. Es ist Sache des Steuerpflichtigen, der die…

UFSW RV/0085-W/06Kosten der doppelten Haushaltsführung (Wohnungskosten am Beschäftigungsort und Familienheimfahrten) eines Gastarbeiters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2009

…des Familienwohnsitzes an den Ort der Beschäftigung als unzumutbar ansieht. Die berufliche Veranlassung von Aufwendungen, denen nach dem ersten Anschein eine nicht berufliche Veranlassung zu Grunde liegt, ist vom Steuerpflichtigen darzustellen (vgl. VwGH vom 20. April 2004, Zl. 2003/13/0154). Der steuerliche Vertreter des…

UFSK RV/0113-K/07Pendlerpauschale bei Aufenthaltsmöglichkeit am Beschäftigungsort nur während der Öffnungszeiten des Betriebes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2007

…würden) nutze der Bw. die winzige Aufenthaltsmöglichkeit, um sich körperlich zu erholen. Zusammenfassend stelle der Bw. fest, dass die Aufenthaltsmöglichkeit nicht geeignet sei, auch nur einem einfachsten Wohnbedürfnis Rechnung zu tragen und daher weder eine Wohnung oder einen Wohnsitz am Ort der Beschäftigung noch eine…

UFSI RV/0423-I/07Keine Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr an den Familienwohnsitz wegen besonderer Witterungsverhältnisse und als Folge von Nachtdiensten; Pendlerpauschale bei einer bloßen Schlafstelle am Beschäftigungsort
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.03.2009

…in Y und dem Ort der Beschäftigung in X 28,9 km, wofür mit dem PKW eine Fahrtzeit von ca. 30 Minuten zurückzulegen ist. Wie bereits ausgeführt, können die Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung nur dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen…

UFSG RV/0007-G/06Familienheimfahrten nach Polen, Einkünfte der Gattin am Ort des Familienwohnsitzes von nicht untergeordneter Bedeutung; Alleinverdienerabsetzbetrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2006

…Ort seiner Beschäftigung nicht zuzumuten ist, wobei die Unzumutbarkeit unterschiedliche Ursachen haben kann. Solche Ursachen müssen aus Umständen resultieren, die von erheblichem objektiven Gewicht sind. Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus (VwGH 20.4.2004, 2003/13/0154). Der…

UFSW RV/0515-W/10Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung bei Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2011

…Der Grund, warum Aufwendungen für Familienheimfahrten dennoch als Betriebsausgaben oder Werbungskosten bei den aus der Erwerbstätigkeit erzielten Einkünften Berücksichtigung finden, liegt darin, dass derartige Aufwendungen solange als durch die Einkunftserzielung veranlasst gelten, als dem Steuerpflichtigen eine Wohnsitzverlegung in üblicher Entfernung vom Ort der Beschäftigung nicht…

UFSW RV/1021-W/03Ist bei Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes eine private Veranlassung gegeben, so sind Kosten für Familienheimfahrten gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit e EStG 1988 der privaten Sphäre zuzuordnen und stellen keine Werbungskosten dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.10.2005

…dem Erkenntnis 2000/13/0083,2001/13/0216 ergibt, wäre es Sache des Bw. gewesen der Abgabenbehörde die Gründe zu nennen, aus denen er eine Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort der Beschäftigung als unzumutbar ansieht, ohne, dass die Behörde dazu verhalten ist nach dem…

UFSW RV/0709-W/03Familienheimfahrten, Einkünfte der Gattin am Ort des Familienwohnsitzes im Verhältnis zu jenen des Bw. lediglich von untergeordneter Bedeutung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2005

…am Ort der Beschäftigung nicht vor. Da somit im gegenständlichen Fall davon auszugehen war, dass die Beibehaltung des Familienwohnsitzes in Ungarn ausschließlich aus privaten Motiven erfolgt ist und zudem im Zusammenhang mit den beantragten Aufwendungen für Familienheimfahrten eine entsprechende Nachweisführung seitens des Bw. hinsichtlich der…

UFSW RV/2315-W/02Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung wegen Wechsels der Einsatzorte. Beweiswürdigung, wann diese Ungewissheit wegfällt. Abzugsfähigkeit von Werbungskosten bei Vorliegen von steuerbefreiten Bezugsteilen und nicht steuerbaren Einnahmen (Aliquotierung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2004

…W eingesetzt. Ab dem 2.4.1999 stimmten die Daten des Zentralmelderegisters mit den tatsächlichen Gegebenheiten überein. Die Lebensgefährtin habe noch nie eine Aufenthaltsbewilligung oder Beschäftigungsbewilligung beantragt. Nachweise für die Bemühungen, eine für die Familie geeignete Wohnung am Ort der Beschäftigung zu finden, könne er…

UFSW RV/1629-W/06Kosten für einen doppelten Wohnsitz sind dann Werbungskosten, wenn der Beschäftigungsort und der Familienwohnsitz mehr als 120 km auseinanderliegen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2008

…als dem Erwerbstätigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Die Begründung eines eigenen Haushaltes am Beschäftigungsort bei gleichzeitiger Beibehaltung des Familienwohnsitzes (doppelte Haushaltsführung) ist dann beruflich veranlasst, wenn der Familienwohnsitz - vom Beschäftigungsort des Steuerpflichtigen so weit entfernt ist…

UFSW RV/3116-W/11Keine doppelte Haushaltsführung eines ledigen Steuerpflichtigen, der im Veranlagunsjahr bereits einen Wohnsitz am Beschäftigungsort hatte.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2012

…weil er am Beschäftigungsort wohnen muss und die Verlegung des (Familien-)wohnsitzes in eine übliche Entfernung zum Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann, sind die daraus resultierenden unvermeidbaren Mehraufwendungen als Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 EStG 1988 absetzbar. Kosten der doppelten Haushaltsführung…

UFSL RV/0068-L/05Kosten der doppelten Haushaltsführung und für Fahrten zur Betreuung der Wohnung am Heimatort im Ausland bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen eines Bühnenangehörigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2005

…Tätigkeit an einem anderen Ort den Beruf anschließend am bisherigen (Familien-) Wohnsitz auszuüben (siehe Doralt, a.a.O., § 4 RZ 353 und die dort angeführte höchstgerichtliche Judikatur). Unzumutbar ist die Verlegung des Wohnsitzes auch dann, wenn der Abgabepflichtige an den neuen Beschäftigungsort von vornherein nur…

UFSW RV/0457-W/08Bei einem alleinstehenden Steuerpflichtigen, der keinen eigenen Haushalt am Familienwohnsitz hat, stellen Aufwendungen für eine Wohnung am Beschäftigungsort keine Werbungskosten dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.12.2008

…oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Nach Lehre und Rechtsprechung sind Mehraufwendungen dann als Werbungskosten absetzbar, wenn sie dem Arbeitnehmer durch die berufliche veranlasste Begründung eines eigenen Haushaltes am Beschäftigungsort erwachsen und die Verlegung des (Familien)Wohnsitzes in eine übliche Entfernung zum Ort der Erwerbstätigkeit…

UFSS RV/0515-S/07Keine Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung, wenn der Familienwohnsitz der Beschäftigungsort ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2013Teil 3/3

…seiner Beschäftigungsorte (Salzburg bzw. A) in Salzburg lag, sodass die geltend gemachten Aufwendungen für die Wohnung in Salzburg sowie die Kosten für Fahrten nach G., die weder nachgewiesen noch glaubhaft gemacht wurden, gemäß § 20 Abs. 1 Z. 1 EStG 1988 nicht abgezogen werden können. Der…

UFSI RV/0496-I/07Begründung Familienwohnsitz am Beschäftigungsort strittig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2008

…sein, wenn der Steuerpflichtige neben seinem Familienwohnsitz seinen zweiten Wohnsitz am Ort der Erwerbstätigkeit unterhält. Nachdem im vorliegenden Fall der Ort des Familienwohnsitzes mit dem Ort der Beschäftigung identisch und die Aufrechterhaltung des (zweiten) Wohnsitzes in Ort1 nach Aktenlage ausschließlich aus persönlichen Gründen veranlasst ist…

UFSL RV/0265-L/081. Werbungskosten: doppelte Haushaltsführung; 2. außergewöhnliche Belastung: auswärtige Berufungsausbildung von Kindern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2012Teil 1/2

…sodass dieser Ort zweifellos deren Lebensmittelpunkt bildet. Unbestritten ist der Familienwohnsitz des Bw also in W gelegen und ist als solche somit mit seinem Beschäftigungsort ident: Aus diesem Grund kann daher schon begrifflich für den Bw keine (berufsbedingte) doppelte Haushaltsführung im Sinne obiger Ausführungen (=Interpretation…