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UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 1/4

…Dividenden der CAL sei nicht Prüfungsstand gewesen und könne aufgrund der Tatsache, dass es sich bei den Ansässigkeitsstaaten um Steueroasen handle bzw. bei dem Hauptgesellschafter um eine Offshore - Gesellschaft, nur in sehr eingeschränkten Ausmaß bzw. gar nicht überprüft werden. Aus dem Ergebnis der Betriebsprüfung 1998…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 3/4

…für deren Eigenschaft als bloße "Briefkastenfirma" sprechen. Bei der PHL, die ab 12/1999 Mehrheitsgesellschafterin der CAL war, handelt es sich unbestritten um eine Offshore-Gesellschaft auf den BVI, über die keinerlei Auskünfte erhältlich sind. Die Offenlegung der ursprünglichen Alleineigentümerin und späteren Minderheitsgesellschafterin der CAL…

UFSW RV/0218-W/06Nichtabzugsfähigkeit von Zahlungen an eine Offshore-Gesellschaft mit Sitz auf Zypern, Rechtmäßigkeit einer Aufforderung nach § 162 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.05.2007Teil 2/2

…dass Zypern ein Steuerparadies bzw. eine Steueroase darstellt. Weiters ist davon auszugehen, dass die Fa. P. als eine Offshore-Gesellschaft im oben erwähnten Sinn zu bezeichnen ist. Unbestritten unterhält die Fa. P. in Zypern keinen eigenen Geschäftsbetrieb, ebenso keine eigenen Geschäftsräumlichkeiten. Der protokollierte und in…

UFSS RV/0334-S/02Gewinnausschüttung einer maltesischen Non-Trading-Offshore-Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.03.2006

…worden seien. Auch dieses Vorbringen erscheint wenig überzeugend, ist es doch nicht einzusehen, dass dafür eine maltesische Non-Trading-Offshore-Gesellschaft gegründet werden musste. Dass für die konkrete Veranlagung gerade ein Kreditinstitut auf Malta über die entsprechenden Finanzierungsexperten verfügt, wurde von der Bw. nicht näher…

UFSW RV/0546-W/02Nichtabzugsfähigkeit von Zahlungen an eine Domizilgesellschaft mit dem Sitz in Panama gemäß § 162 BAO; Forderungsausfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2004Teil 1/2

…ausgestellt worden seien, dass diese Aktien bei jeder Generalversammlung hinterlegt werden müssten sowie dass die Gründer keine Österreicher seien bzw. diese noch eine Mehrzahl weiterer Offshore Gesellschaften gegründet hätten. Die Betriebsprüfung hat in ihrem Bericht die Nichtanerkennung der an die G. Company Inc. bezahlten Zinsen…

UFSL RV/0609-L/04Besteuerung von Ausschüttungen aus einer stillen Beteiligung an einem zypriotischen Unternehmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.08.2006

…März 2004 abgelegt, wonach es sich bei der M. um eine Offshore-Gesellschaft handelt. Zum beantragten Verständigungsverfahren liegt ein Schreiben des Fachbereiches Internationales Steuerrecht der Steuer- und Zollkoordination Mitte vom 11. Juni 2004 vor. Demnach ist es für eine Einleitung eines Verständigungsverfahrens eine unabdingbare Voraussetzung…

UFSW RV/0687-W/071. § 162 BAO iZm Provisionszahlungen an eine Domizilgesellschaft auf den Bahamas; 2. Eine Web-Site ist ein abnutzbares Wirtschaftsgut, weshalb eine AfA zusteht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2009Teil 2/2

…die Bestimmung des § 162 BAO anzuwenden. Da es sich zudem bei der H. Ltd. um eine Domizil- bzw. Offshore-Gesellschaft handelt, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die wahren Eigentümer anonym bleiben, bestand für die Abgabenbehörde ausreichender Anlass, von der Bw. die Benennung jener Person bzw…

UFSW RV/3451-W/07Abweisung eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens wegen groben Verschuldens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.05.2008

…3): Daraus geht hervor, dass das Unternehmen seit 15. Feber 2002 im Handelsregister registriert sei. Die Gesellschaft sei eine Offshore-Private Aktiengesellschaft nach Landesrecht. Die Namen der Direktoren und Aktionäre seien nicht bekannt. Es handle sich um eine Holding- und Investmentgesellschaft. Dem Unternehmen sei u…

UFSW RV/1199-W/06Entstehung des Abgabenanspruches bei Sicherstellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2007

…da laut Betriebsprüfungsbericht betreffend die A-GmbH als Nachfolgerin der D-KG vom 19. Dezember 2005 die gegenüber der in Panama ansässigen Offshore-Gesellschaft W-Inc.. bestehenden Verbindlichkeiten erfolgserhöhend auszubuchen gewesen wären, während die neue Verbindlichkeit jedoch mangels Titelurkunde sowie auf Grund anderer Ungereimtheiten (Datum…

UFSW RV/1399-W/06Entstehung des Abgabenanspruches bei Sicherstellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2007

…da laut Betriebsprüfungsbericht betreffend die A-GmbH als Nachfolgerin der D-KG vom 19. Dezember 2005 die gegenüber der in Panama ansässigen Offshore-Gesellschaft W-Inc.. bestehenden Verbindlichkeiten erfolgserhöhend auszubuchen gewesen wären, während die neue Verbindlichkeit jedoch mangels Titelurkunde sowie auf Grund anderer Ungereimtheiten (Datum…

UFSW RV/0061-W/09Steuersparmodell; Missbrauch; Steueroase; Genussscheine;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.12.2009Teil 1/2

…ihre Beteiligung an der Bf in diese Gesellschaft ein. Mit 31. Juli 1995 erwarb die B 100% der Anteile an der Bw. Die Bw. gründete daraufhin mit der B am 22. August 1995 die BM., C (Anteil jeweils 50%), eine 'banking offshore company'. Mit Vertrag…

UFSW RV/2828-W/061. Zulässigkeit einer amtswegigen Wiederaufnahme 2. Abnutzbarkeit eines Firmenwerts 3. Zahlungen an eine Schweizer Domizilgesellschaft als Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2009Teil 1/3

…habe Gründungen von Gesellschaften und Stiftungen durchgeführt und der Bw, jeweils nach individueller Klientenanfrage, diesbezügliche Informationen zur Verfügung gestellt. Die XY sei Bindeglied zu anderen Ländern gewesen, wofür die Fremdsprachenkenntnisse ihrer Mitarbeiter hilfreich gewesen seien. Auch Informationsmaterial zur Gründung von Offshore-Gesellschaften habe die Bw…

UFSW RV/2828-W/061. Zulässigkeit einer amtswegigen Wiederaufnahme 2. Abnutzbarkeit eines Firmenwerts 3. Zahlungen an eine Schweizer Domizilgesellschaft als Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2009Teil 2/3

…Tatsache, dass die vermeintlichen Leistungen über Domizil- bzw. Offshore-Gesellschaften in Steueroasen abgewickelt worden wären - laut Bw hätten die einzelnen Berater an die panamesische Muttergesellschaft fakturiert und wäre sodann an die XY verrechnet worden -, sind aber an einen Leistungsnachweis besonders strenge Anforderungen zu stellen. Nach…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 2/4

…die CAL eigentlich?" Antwort: "Aufbau eines elektronischen Marktplatzes für Beteiligungen." Frage der BP: "Waren Sie in den Räumlichkeiten der CAL, gibt es dort Angestellte?" Antwort: "Keine Angestellten, keine Offshore Gesellschaft, ich war teilweise im Büro von Herrn C, in Douglas, Isle of Man, teilweise auch…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 4/4

…Zusammenhänge und Parallelitäten sprechen nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates dafür, dass die CAL im Berufungszeitraum in Wahrheit von KPK und/oder dessen Gattin MKM (direkt oder indirekt über von diesen Personen beherrschte Gesellschaften) rechtlich und wirtschaftlich beherrscht wurde. Dies kann durch - im Verfahren zwar in…

UFSW RV/0218-W/06Nichtabzugsfähigkeit von Zahlungen an eine Offshore-Gesellschaft mit Sitz auf Zypern, Rechtmäßigkeit einer Aufforderung nach § 162 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.05.2007Teil 1/2

…Fax- ...), die auf einen ordentlichen eigenen Geschäftsbetrieb schließen lassen, sondern es wird sich der Anschlüsse der RA-Kanzlei/Treuhänder bedient. | | Von Seiten der Betriebsprüfung kann aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes nicht ohne Zweifel davon ausgegangen werden, dass die Gesellschaft/i.d. Fall Fa. P…

UFSW RV/0724-W/07Streichung des Vorsteuerabzuges wegen Beteiligung an Umsatzsteuerkarussell (Erkennen des Mehrwertsteuerschwindels)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.07.2009Teil 3/5

…zu erlangen. Dies sei ein der ständigen Geschäftspraxis der Bw. entsprechender Vorgang, wonach vor der Anlage von Kundenkonten Firmenbuchauszüge oder Gewerbescheine bzw. bei ausländischen Gesellschaften die entsprechenden Registerurkunden, eingeholt, geprüft und abgelegt worden seien. Von der Bw. wurde die Frage des UFS nicht beantwortet, zu…

UFSW RV/0724-W/07Streichung des Vorsteuerabzuges wegen Beteiligung an Umsatzsteuerkarussell (Erkennen des Mehrwertsteuerschwindels)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.07.2009Teil 4/5

…als Offshore-Gesellschaft (private Aktiengesellschaft nach Landesrecht) seit 21. Februar 1994 protokolliert ist. Als Tätigkeit wird der Export von Schafwolle von Russland nach Belgien sowie der Import von Lebensmittel nach Russland angegeben. Ein Telefoneintrag für die Gesellschaft selbst oder den Vorstand RM besteht laut dieser…

UFSI RV/0087-I/02Abweisung, wenn Einwendungen gegen einen Grundlagenbescheid zu erheben sind; Scheingeschäft im Zusammenhang mit der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an eine maltesische Sitzgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2003

…Bei der im Dezember 1992 gegründeten C Ltd. handle es sich um eine so genannte Offshore-Gesellschaft mit dem Sitz in Malta. Die Einkünfte aus der im Jahr 1995 erfolgten Veräußerung der Anteile an der WT-GmbH und der H und G-GmbH seien den…

UFSW RV/2295-W/10Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2011

…die Beschwerdeführerin habe der Bestimmung des § 162 BAO deshalb nicht entsprochen, weil sie die hinter der zypriotischen Offshore-Gesellschaft stehenden Personen nicht genannt habe. Bei einem in Russland ansässigen Zahlungsempfänger käme außerdem der im angefochtenen Bescheid angesprochene Gesichtspunkt zum Tragen, wonach auf eine Empfängerbenennung nach …