…Dividenden der CAL sei nicht Prüfungsstand gewesen und könne aufgrund der Tatsache, dass es sich bei den Ansässigkeitsstaaten um Steueroasen handle bzw. bei dem Hauptgesellschafter um eine Offshore - Gesellschaft, nur in sehr eingeschränkten Ausmaß bzw. gar nicht überprüft werden. Aus dem Ergebnis der Betriebsprüfung 1998…
…für deren Eigenschaft als bloße "Briefkastenfirma" sprechen. Bei der PHL, die ab 12/1999 Mehrheitsgesellschafterin der CAL war, handelt es sich unbestritten um eine Offshore-Gesellschaft auf den BVI, über die keinerlei Auskünfte erhältlich sind. Die Offenlegung der ursprünglichen Alleineigentümerin und späteren Minderheitsgesellschafterin der CAL…
…dass Zypern ein Steuerparadies bzw. eine Steueroase darstellt. Weiters ist davon auszugehen, dass die Fa. P. als eine Offshore-Gesellschaft im oben erwähnten Sinn zu bezeichnen ist. Unbestritten unterhält die Fa. P. in Zypern keinen eigenen Geschäftsbetrieb, ebenso keine eigenen Geschäftsräumlichkeiten. Der protokollierte und in…
…worden seien. Auch dieses Vorbringen erscheint wenig überzeugend, ist es doch nicht einzusehen, dass dafür eine maltesische Non-Trading-Offshore-Gesellschaft gegründet werden musste. Dass für die konkrete Veranlagung gerade ein Kreditinstitut auf Malta über die entsprechenden Finanzierungsexperten verfügt, wurde von der Bw. nicht näher…
…ausgestellt worden seien, dass diese Aktien bei jeder Generalversammlung hinterlegt werden müssten sowie dass die Gründer keine Österreicher seien bzw. diese noch eine Mehrzahl weiterer Offshore Gesellschaften gegründet hätten. Die Betriebsprüfung hat in ihrem Bericht die Nichtanerkennung der an die G. Company Inc. bezahlten Zinsen…
…März 2004 abgelegt, wonach es sich bei der M. um eine Offshore-Gesellschaft handelt. Zum beantragten Verständigungsverfahren liegt ein Schreiben des Fachbereiches Internationales Steuerrecht der Steuer- und Zollkoordination Mitte vom 11. Juni 2004 vor. Demnach ist es für eine Einleitung eines Verständigungsverfahrens eine unabdingbare Voraussetzung…
…die Bestimmung des § 162 BAO anzuwenden. Da es sich zudem bei der H. Ltd. um eine Domizil- bzw. Offshore-Gesellschaft handelt, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die wahren Eigentümer anonym bleiben, bestand für die Abgabenbehörde ausreichender Anlass, von der Bw. die Benennung jener Person bzw…
…3): Daraus geht hervor, dass das Unternehmen seit 15. Feber 2002 im Handelsregister registriert sei. Die Gesellschaft sei eine Offshore-Private Aktiengesellschaft nach Landesrecht. Die Namen der Direktoren und Aktionäre seien nicht bekannt. Es handle sich um eine Holding- und Investmentgesellschaft. Dem Unternehmen sei u…
…da laut Betriebsprüfungsbericht betreffend die A-GmbH als Nachfolgerin der D-KG vom 19. Dezember 2005 die gegenüber der in Panama ansässigen Offshore-Gesellschaft W-Inc.. bestehenden Verbindlichkeiten erfolgserhöhend auszubuchen gewesen wären, während die neue Verbindlichkeit jedoch mangels Titelurkunde sowie auf Grund anderer Ungereimtheiten (Datum…
…da laut Betriebsprüfungsbericht betreffend die A-GmbH als Nachfolgerin der D-KG vom 19. Dezember 2005 die gegenüber der in Panama ansässigen Offshore-Gesellschaft W-Inc.. bestehenden Verbindlichkeiten erfolgserhöhend auszubuchen gewesen wären, während die neue Verbindlichkeit jedoch mangels Titelurkunde sowie auf Grund anderer Ungereimtheiten (Datum…
…ihre Beteiligung an der Bf in diese Gesellschaft ein. Mit 31. Juli 1995 erwarb die B 100% der Anteile an der Bw. Die Bw. gründete daraufhin mit der B am 22. August 1995 die BM., C (Anteil jeweils 50%), eine 'banking offshore company'. Mit Vertrag…
…habe Gründungen von Gesellschaften und Stiftungen durchgeführt und der Bw, jeweils nach individueller Klientenanfrage, diesbezügliche Informationen zur Verfügung gestellt. Die XY sei Bindeglied zu anderen Ländern gewesen, wofür die Fremdsprachenkenntnisse ihrer Mitarbeiter hilfreich gewesen seien. Auch Informationsmaterial zur Gründung von Offshore-Gesellschaften habe die Bw…
…Tatsache, dass die vermeintlichen Leistungen über Domizil- bzw. Offshore-Gesellschaften in Steueroasen abgewickelt worden wären - laut Bw hätten die einzelnen Berater an die panamesische Muttergesellschaft fakturiert und wäre sodann an die XY verrechnet worden -, sind aber an einen Leistungsnachweis besonders strenge Anforderungen zu stellen. Nach…
…die CAL eigentlich?" Antwort: "Aufbau eines elektronischen Marktplatzes für Beteiligungen." Frage der BP: "Waren Sie in den Räumlichkeiten der CAL, gibt es dort Angestellte?" Antwort: "Keine Angestellten, keine Offshore Gesellschaft, ich war teilweise im Büro von Herrn C, in Douglas, Isle of Man, teilweise auch…
…Zusammenhänge und Parallelitäten sprechen nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates dafür, dass die CAL im Berufungszeitraum in Wahrheit von KPK und/oder dessen Gattin MKM (direkt oder indirekt über von diesen Personen beherrschte Gesellschaften) rechtlich und wirtschaftlich beherrscht wurde. Dies kann durch - im Verfahren zwar in…
…Fax- ...), die auf einen ordentlichen eigenen Geschäftsbetrieb schließen lassen, sondern es wird sich der Anschlüsse der RA-Kanzlei/Treuhänder bedient. | | Von Seiten der Betriebsprüfung kann aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes nicht ohne Zweifel davon ausgegangen werden, dass die Gesellschaft/i.d. Fall Fa. P…
…zu erlangen. Dies sei ein der ständigen Geschäftspraxis der Bw. entsprechender Vorgang, wonach vor der Anlage von Kundenkonten Firmenbuchauszüge oder Gewerbescheine bzw. bei ausländischen Gesellschaften die entsprechenden Registerurkunden, eingeholt, geprüft und abgelegt worden seien. Von der Bw. wurde die Frage des UFS nicht beantwortet, zu…
…als Offshore-Gesellschaft (private Aktiengesellschaft nach Landesrecht) seit 21. Februar 1994 protokolliert ist. Als Tätigkeit wird der Export von Schafwolle von Russland nach Belgien sowie der Import von Lebensmittel nach Russland angegeben. Ein Telefoneintrag für die Gesellschaft selbst oder den Vorstand RM besteht laut dieser…
…Bei der im Dezember 1992 gegründeten C Ltd. handle es sich um eine so genannte Offshore-Gesellschaft mit dem Sitz in Malta. Die Einkünfte aus der im Jahr 1995 erfolgten Veräußerung der Anteile an der WT-GmbH und der H und G-GmbH seien den…
…die Beschwerdeführerin habe der Bestimmung des § 162 BAO deshalb nicht entsprochen, weil sie die hinter der zypriotischen Offshore-Gesellschaft stehenden Personen nicht genannt habe. Bei einem in Russland ansässigen Zahlungsempfänger käme außerdem der im angefochtenen Bescheid angesprochene Gesichtspunkt zum Tragen, wonach auf eine Empfängerbenennung nach …