…Zufluss von Teilen der Geschäftsführerbezüge 1994 im Kalenderjahr 1995 würde im Endergebnis am Gesamtbetrag der DB- und DZ-Nachforderung nichts ändern, weil einer Gutschrift im Jahre 1994 eine gleich hohe Nachforderung im Jahre 1995 gegenüberstehen würde. Im Übrigen wird hinsichtlich des Zuflusses von Geschäftsführerbezügen auf…
…2 EStG 1988. Gemäß § 41 Abs. 3 FLAG sei der Beitrag des Dienstgebers von der Summe der Arbeitslöhne (Überschreitung der Freigrenzen durch Hinzurechnung des Geschäftsführerbezuges) zu berechnen, die jeweils in einem Kalendermonat an die im Abs. 1 genannten Dienstnehmer gewährt worden seien, ob die Arbeitslöhne…
…ihrem Geschäftsführer B. für das Jahr 1993 als Geschäftsführerbezug einen Betrag von S 600.000,00 bis spätestens Ende 1994 zu gewähren, da aufgrund dessen persönlichen Einsatzes in diesem Jahr eine Steigerung des Umsatzes gegenüber 1992 um 200% und eine Verbesserung des Betriebsergebnisses um S…
…der Aufgaben der Geschäftsführung erhalten würden. Bei den im gegenständlichen Fall an die Gesellschafter geleisteten Vergütungen handle es sich nicht um Geschäftsführerbezüge, sondern um Honorare, die die Bw. an die Gesellschafter für die Erbringung von selbständigen unternehmerischen Leistungen an die Bw. auf werkvertraglicher Basis zahle…
…ein wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer jederzeit die Möglichkeit hat, die Gehälter von leitenden Angestellten somit auch seine eigenen den allenfalls geänderten Ertrags- bzw. Erfolgsverhältnissen des Unternehmens anzupassen, geht der Einwand der Bw., wonach die Einordnung der Geschäftsführerbezüge als "Gehalt" nicht zutreffe, ins Leere. Das Vorbringen…
…und die Werbezahlungen entfielen, und die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag und den Zuschlag um eben diese Beträge sowie um die in den Jahren 2007 und 2008 von der Firma übernommenen GSVG-Beiträge und die Geschäftsführerbezüge des B im Jahr 2008 zu vermindern. In der Begründung…
…in Höhe von S 70.167,08 für das Jahr 2000 im Jahr 2001 zur Überweisung gebracht. Aus dem zwischen der Gesellschaft und ihrem Geschäftsführer ins Treffen geführten Entlohnungssystem lässt sich ein Unternehmerrisiko aus folgenden Gründen nicht ableiten: Die als Bemessungsgrundlage für die Geschäftsführerbezüge herangezogenen…
…2003, sondern um das von der Rechtsmittelwerberin behauptete Darlehen handelt, welches mittlerweile abgedeckt worden sein soll. Dazu teilte die bevollmächtigte Vertreterin mit Eingabe vom 8. März 2006 mit: Der Gesellschafter-Geschäftsführer habe im Jahr 2003 auf Grund des Ergebnisses der Berufungswerberin keinerlei Geschäftsführerbezüge erhalten. Als…
…Steuersplitting" geschlossen worden sei und einem Fremdvergleich nicht standhalte. Darüber hinaus sei der zusätzliche Geschäftsführerbezug in Höhe von S 3,000.000,00 (€ 218.018,50) nicht betrieblich veranlasst und mit keiner adäquaten Gegenleistung verbunden gewesen. Auch die Angemessenheit eines Gewinnvorwegbezuges habe nicht nachgewiesen…
…Nichtbeantwortung des Fragenvorhaltes die Festsetzung von Zwangsstrafen). Im Zuge der im Jahre 2001 erfolgten Betriebsprüfung zur 01 (St. Nr. 01 und St. Nr. 02) reichte W. G. berichtigte Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1996 bis 1999 ein. Die darin erklärten Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge (das sind 435.000…
…von 3 % bis 7 %; über € 726.728,34 = 10 %). Daraus würden sich für die einzelnen Jahre 1998 € 66.495,64, 1999 € 17.921,12 und für 2000 € 68.094,44 an Geschäftsführer-Vergütungen ergeben. Die bisher ausbezahlten und verbuchten Geschäftsführerbezüge…
…94 - nochmals dahingehend geändert, dass der Bw. zusätzlich zur Umsatzvergütung auch eine gewinnabhängige Vergütung (Tantieme) von 25% des Gewinnes vor Steuern erhält. Auf all diesen - gegenüber der Abgabenbehörde erster Instanz offengelegten - drei Schriftstücken befindet sich jeweils zweimal die Unterschrift des Bw, offenkundig in seiner Funktion…
…die darauf entfallenden Bezugsteile der Besteuerung in Österreich, da die Arbeit eines Geschäftsführers grundsätzlich am Ort der GmbH ausgeübt wird." Österreich hat daher jedenfalls das Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen von Herrn K ." In der Vorhaltsbeantwortung vom 29. November 2007 brachte die Berufungsführerin im Wesentlichen vor…
…erhält, liegt ja Entgelt von dritter Seite vor, das ohne Lohnsteuerabzug im Veranlagungsweg bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu erfassen ist. 10. Herr N. verzichtet ja nicht auf Einnahmen. Mit der Mag. H. GmbH war seitens des Herrn N. kein Geschäftsführerbezug vereinbart…
…Dez. 1999: S 10.964,-- = SZ-Grundlage gesamt S 430.996,-- x 2 % Säumniszuschlag = S 8.620,-- Säumniszuschlag. Erläuterungen: Die behaupteten Lohnverbindlichkeiten von Frau ES. für die Zeiträume 8 - 12/1995 sowie 3 - 12/1999 hätten nicht berücksichtigt werden können. Die Gehaltsreduktionen 1996…
…Geschäftsführerbezüge + Abschreibungen (einschließlich Buchwertabgänge) + Steuern vom Einkommen und Ertrag = Cash Flow vor Steuern Ist der Cash Flow negativ, so hat der Geschäftsführer den negativen Cash Flow bis maximal in Höhe des im Wirtschaftsjahr bezogenen Geschäftsführerhonorars abzudecken. 2) Der Geschäftsführer ist berechtigt, in Abhängigkeit von…
…bewertet wurde, ohne Bezahlung ausüben soll. Da dies jedoch nicht den Abtretungspreis von nunmehr ATS 1.260.000,00 ergab, wurde der Bw. zu diesem Widerspruch befragt, konnte diesen jedoch nicht erklären. Aus diesem Grund wurde Herr P.H. zu dieser Vereinbarung befragt, der bekanntgab…
…R.L., die restlichen 50% wurden von dessen Ehefrau gehalten. Als Ergebnis der Buch-und Betriebsprüfung wurden laut Tz. 14a des Betriebsprüfungsberichtes folgende Mängel der Buchführung festgestellt: 1. Nicht gedeckte Lebenshaltungskosten Unter Berücksichtigung sämtlicher der Betriebsprüfung bekannten Zuflüsse (Kassaauszahlungen der Bw. für Geschäftsführerbezüge, Sparbuchabhebungen) und…
…geschildert, erhalten. Diese wurde ausschließlich in Form von Sparbüchern übergeben. Und ich dachte mir damals, wenn mein Bruder dieses Geld schon hat, dann wird es auch Einkommen besteuert sein. Wenn ich gefragt werde, weshalb ich meine Geschäftsführerbezüge, welche ich im gleichen Zeitraum erhalten habe, dem…
…aber nicht als lebensnah zu bezeichnen. Mit allfälligen Ungenauigkeiten bzw. Rundungen in der Ermittlung des Endbestandes lässt sich dieser Wert nicht erklären. Auch weist der Umstand, dass der Betrag von 1.000,00 € zwischen der 1. Runde der Kalkulation, wo der Ist-Rohaufschlag noch…