…auch die am 9. November 2006 eingereichte Einnahmen- und Ausgabenrechnung nichts, in denen der Beschuldigte zwar die Geschäftsführerbezüge in Höhe von € 16.650,00 (nach Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes: € 18.000,00) angegeben habe, aber die Abgabenbehörde insofern getäuscht hätte, als er diesen als…
…sondern gegenüber dem deutschen Finanzamt anzugeben, wobei dort der erklärte Gewinn in Höhe von € 13.220,00 mangels Progressionsvorbehaltes zu keiner steuerlichen Belastung führen sollte. Die österreichische Einkommensteuer hingegen sollte durch die Nichtberücksichtigung der Geschäftsführerbezüge im Höchstausmaß verkürzt werden, - was auch geschehen ist. Dazu…
…sich aus der Sicht des Beschuldigten in seinen steuerlichen Belangen alles zu seiner Zufriedenheit entwickelt: Obwohl er wusste, dass er mit seinen in der Zeit von April 2005 bis November 2009 einlangenden monatlichen Geschäftsführerbezügen beim Finanzamt Salzburg-Stadt ansich steuerpflichtig wäre, war es ihm gelungen…
…umzusetzen trachtete. Je nach von ihm zur Abgabenvermeidung als erforderlichen erkannten Sachverhalt hat er sich die Darstellung eines solchen zu Eigen gemacht, beispielsweise wenn er, wie gegenüber dem deutschen Finanzamt dann auch eingeräumt, wider besseres Wissen seine Geschäftsführerbezüge nicht in Österreich, sondern in Deutschland deklariert…
…Zufluss von Teilen der Geschäftsführerbezüge 1994 im Kalenderjahr 1995 würde im Endergebnis am Gesamtbetrag der DB- und DZ-Nachforderung nichts ändern, weil einer Gutschrift im Jahre 1994 eine gleich hohe Nachforderung im Jahre 1995 gegenüberstehen würde. Im Übrigen wird hinsichtlich des Zuflusses von Geschäftsführerbezügen auf…
…nicht erklären. Immerhin war mit dieser Entscheidung auch die wirtschaftliche Existenz der Bf. verbunden. Wie bereits unter Punkt III dargelegt, vertritt der Verwaltungsgerichtshof die Auffassung, dass es nicht wesentlich sei, aus welchen Umständen sich ein beherrschender Einfluss auf die Gesellschaft ergibt und daher die von…
…abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nach § 119 BAO durch das Nichterklären von Einkünften eine Verkürzung von Abgaben bewirkt. Betreffend das Vorliegen des subjektiven strafrechtlichen Tatbestandes einer Abgabenhinterziehung wurde im Bericht über die abgabenbehördliche Prüfung vom 1.8.2013 ausdrücklich festgehalten, aus welchen Gründen nach Ansicht des…
…bis März 2014 sei festzuhalten, dass diese jeglicher Grundlage entbehrten. Es würden hier die Geschäftsführerbezüge des Beschwerdeführers von monatlich 4.000,00 € für den Zeitraum "1.1.2013-30.6.2014" der Lohnsteuer, dem Dienstgeberbeitrag und dem Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag unterworfen, obwohl "die Bezüge…
…Gesellschafter wegen einer Verschlechterung der Gewinnsituation auf das vereinbarte Geschäftsführergehalt verzichtet. Wenn jahrelang keine Geschäftsführerbezüge bezahlt wurden, kann aber trotzdem die Wiederaufnahme der Auszahlung von Bezügen nicht grundsätzlich als verdeckte Ausschüttung angesehen werden (VwGH 21.10.1999, 97/15/0198). Bei Fehlen einer Entlohnungsvereinbarung besteht…
…2 EStG 1988. Gemäß § 41 Abs. 3 FLAG sei der Beitrag des Dienstgebers von der Summe der Arbeitslöhne (Überschreitung der Freigrenzen durch Hinzurechnung des Geschäftsführerbezuges) zu berechnen, die jeweils in einem Kalendermonat an die im Abs. 1 genannten Dienstnehmer gewährt worden seien, ob die Arbeitslöhne…
…wobei die Abgabenbehörde keine Kenntnis von der Entstehung des Abgabenanspruches gehabt hätte, nämlich durch das Nichterklären der sonstigen selbständigen Einkünfte aus seiner Tätigkeit als Geschäftsführer ... eine Verkürzung der bescheidmäßig festzusetzenden Einkommensteuer für die Kalenderjahre 2003 und 2004 in Höhe von insgesamt € 12.336,23…
…zu Gunsten von Herrn ***Bf1*** hat in keinem der beschwerderelevanten Jahre bei keiner der Gesellschaften bei denen Herr ***Bf1*** Geschäftsführer ist, stattgefunden. Ein Zufluss auf Basis des ersten, oben dargestellten "zuflussbegründenden Umstands" ist daher nicht erfolgt. Da Herr ***Bf1*** endgültig auf einen Geschäftsführerbezug verzichtet hat…
…deutsche Auffassung mit dem Umstand vereinbar ist, dass dann die Geschäftsführertätigkeit unentgeltlich erbracht wird, was ebenfalls am Fremdverhaltensgrundsatz gemessen unüblich ist. Bewirkt Deutschland eine Doppelbesteuerung der von der österreichischen GmbH gezahlten Bezüge, dann wäre dies jedoch nicht abkommenskonform. Denn solange die Bezüge nach österreichischem Recht…
…der Aufgaben der Geschäftsführung erhalten würden. Bei den im gegenständlichen Fall an die Gesellschafter geleisteten Vergütungen handle es sich nicht um Geschäftsführerbezüge, sondern um Honorare, die die Bw. an die Gesellschafter für die Erbringung von selbständigen unternehmerischen Leistungen an die Bw. auf werkvertraglicher Basis zahle…
…jeden Jahres) nicht habe festsetzen können. Ursächlich dafür sei die beharrliche Nichterklärung der selbständigen (betrieblichen) Einkünfte bzw. Nichteinreichung von Einkommensteuererklärungen durch die Beschuldigte gewesen. Die Bf.in habe den Umstand, dass sie Geschäftsführerbezüge beziehe und damit Einkünfte aus selbständiger Arbeit erlange nicht fristgerecht angezeigt. Die…
…ein wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer jederzeit die Möglichkeit hat, die Gehälter von leitenden Angestellten somit auch seine eigenen den allenfalls geänderten Ertrags- bzw. Erfolgsverhältnissen des Unternehmens anzupassen, geht der Einwand der Bw., wonach die Einordnung der Geschäftsführerbezüge als "Gehalt" nicht zutreffe, ins Leere. Das Vorbringen…
…und die Werbezahlungen entfielen, und die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag und den Zuschlag um eben diese Beträge sowie um die in den Jahren 2007 und 2008 von der Firma übernommenen GSVG-Beiträge und die Geschäftsführerbezüge des B im Jahr 2008 zu vermindern. In der Begründung…
…in Höhe von S 70.167,08 für das Jahr 2000 im Jahr 2001 zur Überweisung gebracht. Aus dem zwischen der Gesellschaft und ihrem Geschäftsführer ins Treffen geführten Entlohnungssystem lässt sich ein Unternehmerrisiko aus folgenden Gründen nicht ableiten: Die als Bemessungsgrundlage für die Geschäftsführerbezüge herangezogenen…
…dass der Betrag von € 960 pro Monat direkt für die Abstattung eines Kredites, den Frau GF1 im Einzelunternehmen aufgenommen habe, verwendet worden sei. Schließlich wurde gefragt, ob in den Jahren vor 2012 bzw. nach 2016 ebenfalls Geschäftsführerbezüge ausbezahlt worden seien. Mit Schreiben vom 1…
…können. Von der ***I*** GmbH hat der Beschwerdeführer nach seinen Angaben in dieser Stellungnahme keine Geschäftsführerbezüge erhalten; bereits in der Niederschrift vom 18.12.2014 hatte er "aus seiner Erinnerung heraus" angegeben, dass von der ***I*** GmbH an ihn keine nennenswerten Geldflüsse erfolgte sind. Die…