…USt-Nachschau vom 4. Oktober 1996). Es erfolgten UVA-Prüfungen für folgende Zeiträume: August 1994, Dezember 1994. Im Rahmen der Betriebsprüfung der Jahre 1991 bis 1993 im Jahre 1996 erfolgte eine USt-Nachschau für die Zeiträume Jänner 1994 bis März 1996, die zu Festsetzungsbescheiden für…
…nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, soweit der Betrag an verkürzter Umsatzsteuervorauszahlung in der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer enthalten ist, sowie ebenso eine solche von Vorbereitungshandlungen oder Teilhandlungen (die Nichteinreichung der Jahressteuererklärung, siehe oben), welche für sich als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit…
…durch die Nichteinreichung der Abgabenerklärungen erzielten finanziellen Vorteils ist mit dem letztlich mit der gegenständlichen BE zwar reduzierten Abgabenbetrag (USt: 4.170,00 €, ESt: 367,10 €) nicht als unerheblich anzusehen. Zur Darstellung des bisherigen steuerlichen Verhaltens ist auf die bei der UVA-Prüfung…
…der ausständige Betrag sofort nach Feststellung des Sachverhalts angemeldet und überwiesen worden. Die Berufungswerberin sei den Verpflichtungen bisher stets zeitgerecht und in voller Höhe nachgekommen. Ein finanzieller Vorteil für die Stadt Y sei nicht erkennbar, da sofort nach Bekanntwerden der Nichteinreichung die Bezahlung der UVA…
…2004 von entsprechenden Umsätzen und Zahllasten des Unternehmens ausgehen würde und nicht etwa - im Falle einer Nichteinreichung der Jahresumsatzsteuererklärung - eine Schätzung mit Euro Null vornehmen würde. Der Beschuldigte hat daher die im obgenannten Spruch des Berufungssenates ausgewiesenen Finanzvergehen sowohl in objektiver als auch in subjektiver…
…die Jahre 1999 und 2000 einzureichen, sodass er nach Dafürhalten der Rechtsmittelbehörde nicht damit gerechnet haben wird, dass in den beschwerdegegenständlichen Zeiträumen eine Einkommensteuervorschreibung gänzlich unterbleiben werde. Vielmehr ist davon auszugehen, dass er durch die Nichteinreichung der Abgabenerklärungen beabsichtigte, eine zu niedrige Einkommensteuerfestsetzung zu erwirken…
…welche die Erstellung der UVAs schwierig gemacht haben, seine Arbeitsüberlastung und die teilweise angespannte Liquidität des Unternehmens zum Zeitpunkt von Säumigkeiten, wodurch das Verhalten des Geschäftsführers betriebswirtschaftlich nachvollziehbar ist, die erfolgten Schadensgutmachungen, sowie die Mitwirkung an der Aufklärung des Sachverhaltes. In Abwägung dieser Umstände liegen…
…erwähnten UVA-Prüfung vom Oktober 1998 vergessen, deren Anlass eben die Nichteinreichung der Voranmeldungen ab Mai 1998 gewesen ist, oder - was doch eher unwahrscheinlich wäre - ihr Ehegatte, der die Niederschrift unterfertigt hat, hätte ihr davon nicht berichtet. Je länger sich die Zweitbeschuldigte aber mit der…
…am Tag der vermuteten Fälligkeit bzw. am fünften Tag danach zur Verfügung gestanden wären. Damit aber ergibt sich im Zweifel zu Gunsten des B, dass er - im Irrtum über die Vorverlegung des Fälligkeitszeitpunktes um einen Monat und über den Umstand einer Nichteinreichung der diesbezüglichen Voranmeldung…
…keine privaten Schulden.] [Für sämtliche Voranmeldungszeiträume des Jahres 2000 unterließ KK wissentlich die Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bzw. zumindest bedingt vorsätzlich die Einreichung entsprechender Voranmeldungen.] Aufgrund der [vorsätzlichen] Nichteinreichung der Abgabenerklärungen für das Veranlagungsjahr 2000 [trotz entsprechendem Andrängen des Finanzamtes] wurde der Umsatz des KK geschätzt…
…2002 die Auflösung der Gesellschaft festgestellt (daher ab nun: CG GmbH i.L.) und G als vormaliger Geschäftsführer zum Liquidator eingesetzt wurde (Veranlagungsakt, Dauerakt). Da G die diesbezüglichen Unterlagen dem Prüfer trotz Aufforderung nicht zur Verfügung stellte, schätzte dieser anlässlich einer UVA-Prüfung die Zahllast…
…Unternehmen aus. Seit damals gibt es hinsichtlich der Nebenbeteiligten keine Beanstandung durch die Abgabenbehörde. Die strafrelevanten Selbstbemessungsabgaben wurden zwischenzeitlich zur Gänze entrichtet. In jener Zeit, in welcher H für die W GmbH tätig gewesen ist, gab es insgesamt vier UVA-Prüfungen und zwar am 17…
…hinsichtlich der Nichteinreichung der Umsatzsteuervoranmeldungen betreffend März bis Mai 1999 vom 20. Juli 1999 die Unterschrift des WS auf (Finanzstrafakt, Bl. 79). Die am 14. Oktober 1999 eingereichte Umsatzsteuererklärung für 1998 der S weist die Unterschrift des WS auf (Finanzstrafakt, Bl. 82). Anlässlich einer UVA…
…Insoweit war somit der erstinstanzliche Schuldspruch zu bestätigen. Betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner bis April 2004 wäre theoretisch denkbar, dass M bis zum Beginn der UVA Prüfung am 15. Juni 2004 auch mit dem Tatplan gehandelt habe, eine zu niedrige schätzungsweise Festsetzung der fehlenden Umsatzsteuervorauszahlungen und…
…Insoweit war somit der erstinstanzliche Schuldspruch zu bestätigen. Betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner bis April 2004 wäre theoretisch denkbar, dass M bis zum Beginn der UVA Prüfung am 15. Juni 2004 auch mit dem Tatplan gehandelt habe, eine zu niedrige schätzungsweise Festsetzung der fehlenden Umsatzsteuervorauszahlungen und…
…durch sein Fehlverhalten (Nichteinreichung der UVAs) das Strafverfahren erst in Gang gesetzt worden sei. Umso mehr erstaune es nun, dass die nachweislich unrichtigen Aussagen des T, durch die nachweislich unrichtigen Aussagen von K laut Strafrichter bestätigt würden. In diesem Zusammenhang sei der Vollständigkeit halber erwähnt…
…nicht alle Belege verbucht waren und auch verschiedene Eingangsrechnungen noch gefehlt haben, ergab sich naturgemäß eine (wenn auch nicht sehr hohe) Differenz zu den bisherigen UVAs. Bereits vor der BP wäre gegenüber dem Finanzamt mitgeteilt worden, die Jahresbilanz erstellen zu wollen und die Erklärungen abzugeben…
…von einer Nichteinreichung der UVA durch den Vertreter ausgehen musste, nicht mit der auch für einen bedingten Tatvorsatz erforderlichen Bestimmtheit ("Ernsthaft für möglich halten") von einer Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe einer dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldung ausgehen. Hingegen lässt sich aus der an…
…1999 wurde an Hand der von G vorgelegten Belege für die Voranmeldungszeiträume Jänner bis April 1999 insgesamt ein Guthaben an Umsatzsteuer in Höhe von ATS -11.689,12 ermittelt (Veranlagungsakt betreffend die S GmbH, Umsatzsteuerakt, Niederschrift vom 15. Dezember 1999 zu ABNr. UVA 202120/99)…
…wusste von Beginn meiner Tätigkeit an, dass UVA's abzugeben sind bzw. die Umsatzsteuer zu entrichten ist. Nur war es in meinem Betrieb so, dass es gerade in der Anfangsphase so war, dass es einige Stornierungen und Forderungsausfälle gegeben hat, so dass es für mich…