…den Treibstoffausgaben. Auftreten von sog. "Mehrfachlosungsbeträgen" (29 von 250; darunter 3 "Dreifachlosungsbeträge"), deren Ursache nicht erklärbar sei. Nichtaufbewahrung eines § 57a Kfz-Gutachtens (6/2006), aus welchem der abgelesene Kilometerstand ersichtlich wäre.Aus den übrigen Gutachten ergebe sich eine Tageskilometerleistung von rd. 87 km. Beinahe jeder…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Wolfgang Zatlasch, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf in Wien betreffend Kapitalertragsteuer für die Jahre 1997 bis 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des M.V., R., vertreten durch Mag. Andreas Hofer, Steuerberater, 4020 Linz,vom 14. Jänner 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 7. Jänner 2005 betreffend Einkommensteuer 2001 und 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer sowie Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 für den Zeitraum 1995 bis 1997 entschieden…
Tz 17 Grundlosungsaufzeichnungen: Dazu sei zu bemerken, dass die Schmierzettel auch der Organisation des Geschäftsbetriebes dienten und die Tageslosung in vielen Fällen auch aus dem "Stand" ermittelt würde. Im Übrigen sei eine Aufbewahrung auch deshalb unterlassen worden, weil die Schmierzettel kein Datum enthielten und daher…
…Kassenfehlbeträgen ebenso eindeutig gegen § 131 Abs. 1 Z 2 BAO wie die "halbzeilig" - und somit nachträglich - erfolgten Eintragungen der Privateinlagen. Andererseits verhindert das Nichtaufbewahren der vorerwähnten "Bedienungszettel" eine Überprüfung der Kassabucheintragungen. Allein der Umstand, dass derartige Grundaufzeichnungen nicht aufbewahrt werden, begründet die Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörden…
…nicht zu hoch zu beurteilen. Die Schätzung gründet sich auf Erfahrungswerte unter Berücksichtigung der Angaben des Bw. und Feststellungen der BP betreffend Nichtaufbewahrung der Belege unter Berücksichtigung der nicht gedeckten Lebenshaltungskosten. Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen erfolgte im Rahmen des Spielraumes, der mit einer Schätzung verbunden…
…D.h. lt. BP ist der Km-Ertrag als keinesfalls zu hoch, sondern eher zu niedrig anzusehen und können die Einwendungen in Anbetracht gravierender Buchführungsmängel wie offensichtlichen Unregelmäßigkeiten bei den Tachometerständen, Nichtaufbewahrung von Losungsgrundaufzeichnungen und Gutachten gem. § 57a KfzG nicht überzeugen. Die Tatsache der Aufzeichnungsmängel…
…sondern bereits mit der Niederschrift zur Schlussbesprechung vom 15. Dezember 2004 an Mängel die fehlenden Grundaufzeichnungen auch im Bereich geltend gemachter Aufwendungen für Promo und Mitarbeiteressen; die Nichtaufbewahrung von "Gutscheinen"; der unplausible Strukturverlaufs Kiosk; der zum Teil weit über den branchenüblichen Erfahrungssätzen gelegene Abfallanteil vorgehalten…
…Einzelunternehmer. Im Rahmen einer Betriebsprüfung (BP) über die Jahre 2002 bis 2004 wurden Buchführungsmängel betreffend die Nichtaufbewahrung von Grundaufzeichnungen und zahlreiche Doppel- und Mehrfachlosungen festgestellt. Aufgrund dieser Mängel nahm die BP eine griffweise Zuschätzung zu Umsatz und Gewinn in Höhe von € 12.000,-, €…
…der Außenprüfung im Wesentlichen damit, dass bei den Reparaturleistungen "die Grundaufzeichnungen betreffend erbrachte Zeit und Lieferungen an den Kunden" nicht aufbewahrt wurden. Von Seiten der Bw wird die Nichtaufbewahrung der Grundaufzeichnungen im Berufungsschreiben zugestanden ("Fehlende Grundaufzeichnungen für Reparaturen und Wartungsarbeiten, soweit sie verrechnet werden können…
…Versicherungsunternehmen, Prüfberichte gem. § 57a KFG, Verkaufsverträge der Fahrzeuge, ggf. Verschrottungsnachweise Tz 6 Schätzung Bereits die Nichtaufbewahrung der Abrechnungsbelege, die den Taxameterstand bei Übernahme und Rückgabe des Kfz durch den Taxilenker ausweisen, führt zur Schätzungsverpflichtung der Behörde. Soweit Bücher und Aufzeichnungen vorgelegt werden konnten, sind diese…
…in zufriedenstellendem Umfang aufzuklären, lediglich "möglicherweise Fehltippungen seitens des Personals" seien eingewendet worden. Weiters stellte die Prüferin das Fehlen von Grundaufzeichnungen auch im Bereich geltend gemachter Aufwendungen für Promo und Mitarbeiteressen, die Nichtaufbewahrung von "Gutscheinen", die fehlende Plausibilität des Strukturverlaufs Shop, einen zum Teil weit…
…als unverständlich bzw. nahezu mutwillig, zumal solche Grundlagen durch die Nichtaufbewahrung der Grundaufzeichnungen der Betriebsprüfung gerade nicht zur Verfügung standen. Im Übrigen steht es den Finanzbehörden frei, die jeweils am besten geeignete Schätzungsmethode zu wählen. Strittig sind die im Rahmen der Nachkalkulation durch den Prüfer…
…Prüfungen gebilligt worden, deckt sich keineswegs mit der Aktenlage. Aus den Berichten über diese früheren Prüfungen ergibt sich vielmehr das Gegenteil: Wegen der Nichtaufbewahrung dieser Daten kam es zu erheblichen Hinzuschätzungen. Der Bw. erhob allerdings auch gegen die Art der vorgenommenen Nachkalkulation Einwendungen. Er gab…
…Aufbewahrung dieser Belege und Unterlagen sei die verlässliche Prüfung der Richtigkeit von Buchungen im Interesse der Abgabenerhebung. Die Nichtaufbewahrung dieser Belege ziehe die Verhängung eines Sicherheitszuschlages nach sich. b. Feststellung zu den Inventuren: Im Zuge der BP seien auch die Bestände und der Zukauf bei…
…dieser Grundaufzeichnungen gesichert seien. Nach Art des Betriebes sei die Führung dieser Aufzeichnungen auch nicht mit vertretbarem Zeitaufwand möglich. Die Schätzungsberechtigung sei damit generell anzuzweifeln. Selbst wenn die Nichtaufbewahrung der Schmierzettel die formelle Ordnungsmäßigkeit in Zweifel ziehe, müsste dieser Mangel geeignet sein, die sachliche Richtigkeit…
…sei. Nach Art des Betriebes sei die Führung dieser Aufzeichnungen auch nicht mit vertretbarem Zeitaufwand möglich. Somit sei die Schätzungsberechtigung generell anzuzweifeln. Selbst wenn wegen der Nichtaufbewahrung der "Schmierzettel" die formelle Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens in Zweifel gezogen werden könne, müssten die formellen Mängel geeignet sein…
…Bewegungen habe man weder körperlich noch in Datenform vorlegen können, weshalb eine passive Überprüfungs- und Verprobungsmöglichkeit nicht gegeben sei (Nachvollziehbarkeit der Summenbildung). Durch die Nichtaufbewahrung dieser Grundaufzeichnungen im Prüfungszeitraum liege ein formeller Mangel vor, der jedenfalls ab der Geltung von § 131 Abs 3 BAO und …
…| 400,00 | Summe SZ | 100.000,00 | 110.000,00 | 90.000,00 | 5.000,00 | 3.000,00 In der form- und fristgerechten Berufung wurde eingewendet: Auf Grund der Nichtaufbewahrung der "Strichlisten" sowie "Aufschreibungen über die Summenbildung"…