…den Treibstoffausgaben. Auftreten von sog. "Mehrfachlosungsbeträgen" (29 von 250; darunter 3 "Dreifachlosungsbeträge"), deren Ursache nicht erklärbar sei. Nichtaufbewahrung eines § 57a Kfz-Gutachtens (6/2006), aus welchem der abgelesene Kilometerstand ersichtlich wäre.Aus den übrigen Gutachten ergebe sich eine Tageskilometerleistung von rd. 87 km. Beinahe jeder…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Wolfgang Zatlasch, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf in Wien betreffend Kapitalertragsteuer für die Jahre 1997 bis 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des M.V., R., vertreten durch Mag. Andreas Hofer, Steuerberater, 4020 Linz,vom 14. Jänner 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 7. Jänner 2005 betreffend Einkommensteuer 2001 und 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer sowie Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 für den Zeitraum 1995 bis 1997 entschieden…
Tz 17 Grundlosungsaufzeichnungen: Dazu sei zu bemerken, dass die Schmierzettel auch der Organisation des Geschäftsbetriebes dienten und die Tageslosung in vielen Fällen auch aus dem "Stand" ermittelt würde. Im Übrigen sei eine Aufbewahrung auch deshalb unterlassen worden, weil die Schmierzettel kein Datum enthielten und daher…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch PKF CENTURION Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Hegelgasse 8, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 18.7.2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15…
…Kassenfehlbeträgen ebenso eindeutig gegen § 131 Abs. 1 Z 2 BAO wie die "halbzeilig" - und somit nachträglich - erfolgten Eintragungen der Privateinlagen. Andererseits verhindert das Nichtaufbewahren der vorerwähnten "Bedienungszettel" eine Überprüfung der Kassabucheintragungen. Allein der Umstand, dass derartige Grundaufzeichnungen nicht aufbewahrt werden, begründet die Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörden…
…Dazu zählen auch Uraufzeichnungen für die Inventur (Ritz, BAO Kommentar6, § 132 Tz 5). Die Nichtaufbewahrung dieser Aufzeichnungen begründet einen Inventurmangel, der zur Schätzung berechtigt (VwGH 2.10.1964, 1179/63). Eine Inventur ist ein wesentlicher Bestandteil einer ordnungsmäßigen Buchführung. Fehlt sie oder ist sie mangelhaft…
Sicherheitszuschlag verhängt werden (VwGH 26.2.2004, 2003/16/0366). Die basierend auf der aus der Mangelhaftigkeit der Inventuren und aus der in der Nichtaufbewahrung der Einzeltransaktionsdaten zu sehenden Vernichtung von Uraufzeichnungen bzw. aus der mangelnden Nachvollziehbarkeit der Losungsermittlung folgenden Schätzungsberechtigung vorgenommene kalkulatorische Schätzung hat…
…nicht zu hoch zu beurteilen. Die Schätzung gründet sich auf Erfahrungswerte unter Berücksichtigung der Angaben des Bw. und Feststellungen der BP betreffend Nichtaufbewahrung der Belege unter Berücksichtigung der nicht gedeckten Lebenshaltungskosten. Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen erfolgte im Rahmen des Spielraumes, der mit einer Schätzung verbunden…
…D.h. lt. BP ist der Km-Ertrag als keinesfalls zu hoch, sondern eher zu niedrig anzusehen und können die Einwendungen in Anbetracht gravierender Buchführungsmängel wie offensichtlichen Unregelmäßigkeiten bei den Tachometerständen, Nichtaufbewahrung von Losungsgrundaufzeichnungen und Gutachten gem. § 57a KfzG nicht überzeugen. Die Tatsache der Aufzeichnungsmängel…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Mag.DDr. Hedwig Bavenek-Weber (Berichterstatterin) und die weiteren Senatsmitglieder Richter Johann Jungwirth gemäß § 12 Abs. 5 BFGG, Dkfm. Dr. Peter Bernert und Mag. Gertraud Lunzer in den Beschwerdesachen der ****Bf**** als Rechtsnachfolgerin der ****KG…
…sondern bereits mit der Niederschrift zur Schlussbesprechung vom 15. Dezember 2004 an Mängel die fehlenden Grundaufzeichnungen auch im Bereich geltend gemachter Aufwendungen für Promo und Mitarbeiteressen; die Nichtaufbewahrung von "Gutscheinen"; der unplausible Strukturverlaufs Kiosk; der zum Teil weit über den branchenüblichen Erfahrungssätzen gelegene Abfallanteil vorgehalten…
2.1.2. Nämlichkeit (Identitäts- und Äquivalenzprinzip) | UZK | UZK-DA | UZK-IA | 148 (4), 192, 214 (1) | 116 (1) c, 178 (1) d | 264 In Zolllagern gilt unbeschadet der Möglichkeit der gemeinsamen Lagerung und der Verwendung von Ersatzwaren (siehe…
…Prüfungsbericht detailliert dargestellt hat, wie ein mangelhaftes Kassensystem, Nichtaufbewahrung von Bestelldaten (Küchen- und Schankbons), keine tägliche Erfassung der Bareinnahmen im Kassabuch, Nichtaufbewahrung der Menüpläne, fehlende Aufzeichnungen über Eigenverbrauch und Personalverpflegung, Nichtaufbewahrung von Speise- und Getränkekarten aus dem Prüfungszeitraum, fehlende Dienstpläne des Personals, keine Dokumentation der…
…Einzelunternehmer. Im Rahmen einer Betriebsprüfung (BP) über die Jahre 2002 bis 2004 wurden Buchführungsmängel betreffend die Nichtaufbewahrung von Grundaufzeichnungen und zahlreiche Doppel- und Mehrfachlosungen festgestellt. Aufgrund dieser Mängel nahm die BP eine griffweise Zuschätzung zu Umsatz und Gewinn in Höhe von € 12.000,-, €…
…MT3***) deutliche Unregelmäßigkeiten. Unter Berücksichtigung diverser Auffälligkeiten, der Branchenerfahrungen des Geschäftsführers, die Nichtaufbewahrung des Schriftverkehrs zur Geschäftsanbahnung und den Bestellungen, geht die AP davon aus, dass die Sorgfaltsverpflichtung eines ordentlichen Kaufmannes bei der Belieferung dieser Kunden nicht eingehalten wurde. Bei Einhaltung dieser Sorgfalt eines ordentlichen…
…von Sachverhaltselementen vor, die den Schluss zulassen, dass die Bf nicht alle Geschäftsfälle erklärte bzw noch weitere Vorgänge vorliegen, die nicht aufgezeichnet wurden. Die Nichtaufbewahrung oder das Unterlassen der Vorlage von Grundaufzeichnungen (VwGH 30.5.2012, 2008/13/0230; 26.1.2012, 2009/15/0155…
…worden (umfangreiche Darstellung siehe Außenprüfungsbericht Beilage E1 Tz 3): Mangelhaftes Kassensystem, Nichtaufbewahrung von Bestelldaten (Küchen- und Schankbons), keine tägliche Erfassung der Bareinnahmen im Kassabuch, Nichtaufbewahrung der Menüpläne, fehlende Aufzeichnungen über Eigenverbrauch und Personalverpflegung, Nichtaufbewahrung von Speise- und Getränkekarten aus dem Prüfungszeitraum, fehlende Dienstpläne des Personals…
…Verfügung der Wiederaufnahme der Verfahren zur Umsatzsteuer für die Jahre 2011 bis 2013 herangezogene Tz 3 lautet wortwörtlich wie folgt: "Infolge der Nichtaufbewahrung von Losungsgrundaufzeichnungen und Dokumentationsmängel werden die erklärten Erlöse um einen Sicherheitszuschlag in Form einer griffweisen Zuschätzung um € 8.000 p.a…