Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen Frau A.B., T., wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde…
…Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 19. November 2004. Darin wird - soweit für das Finanzstrafverfahren relevant - ausgeführt, dass die Nichtabgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen keine bewusste Abgabenhinterziehung gewesen sei, da die Umsätze des Bf. die Grenze für die Abgabepflicht einer Voranmeldung nach dem Wissenstand…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen H.S., vertreten durch Mag. Walter Heissig, beeideter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 1100 Wien, Puchsbaumgasse 25-27, über die Beschwerde des Beschuldigten vom…
…11.2011 lud das Finanzamt daraufhin den Bw für 12.12.2011 mit dem Ersuchen, UVA und Nachweise über die Mittel zur Bestreitung der Lebenshaltungskosten mitzubringen. Diesem Termin blieb der Bw unentschuldigt fern, woraufhin am 20.12.2011 die Vorlage an den unabhängigen Finanzsenat erfolgte. …
…genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz nahm die Feststellungen von abgabenbehördlichen Prüfungen und Abgabenfestsetzungen wegen Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Unterlassung der Entrichtung von selbst zu berechnenden Umsatzsteuervorauszahlungen zum Anlass, um gegen…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen E.R., (Bf.) wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 und 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, in der Finanzstrafsache gegen C.M.,(Bw.) wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die, fälschlich mit Einspruch bezeichnete, Berufung des Beschuldigten…
…Beschwerdeführerin eingewendete nachlässige Verhaltensweise spricht vor allem der lange Tatzeitraum von sechs Monaten. Die näheren Umstände, die zur Nichtabgabe der UVA bzw. zur Nichtabfuhr der Umsatzsteuervorauszahlungen geführt haben sind im anschließenden Untersuchungsverfahren zu klären, dies stellt nicht die Aufgabe des Verdachtsprüfungsverfahrens dar. Zusammenfassend geht auch…
…weg. Auch die Vorauszahlungen 01-05/2005 seien mit € 4.000.-- viel zu hoch geschätzt worden. Die Nichtabgabe der UVAs sei auf ein Missverständnis mit der gewerblichen Buchhalterin zurückzuführen, die mangels Bezahlung die Verbuchung der Belege sowie die Erstellung der Voranmeldungen eingestellt habe. Dies…
…von ATS 52.793,00 ausgewiesen gewesen. Zur Nichtabgabe der UVAs für 1995 und 1996 werde ausgeführt, dass Umsatzsteuer für 1-12/1995 von ATS 91.220,00 und für 1-10/1996 von ATS 78.300,00 im Rahmen einer UVA-Prüfung vom 18…
…von entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldungen sowie die Folgen einer Verletzung dieser Verpflichtung allgemein bekannt seien und der Verdacht bestehen würde, dass der Verdächtige gewusst habe, dass durch Nichtabgabe entsprechender UVAs Abgabenverkürzungen eintreten würden, sei obiger Tatverdacht auch in subjektiver Hinsicht gegeben. Da weiters keine Anhaltspunkte vorliegen würden…
…Verpflichtung allgemein bekannt seien und der Verdacht bestehen würde, dass der Beschwerdeführer gewusst habe, dass durch Nichtabgabe entsprechender UVAs eine Abgabenverkürzung eintreten würde, sei obiger Tatverdacht auch in subjektiver Hinsicht gegeben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 4. Februar 2010…
…bereits im vom damaligen steuerlichen Vertreter der Bw. verfassten Wiederaufnahmsantrag vom 3. März 2008 ausgeführt wurde: " ... Außerdem erhielt D. im Oktober 2007 eine Finanzstrafe wegen der Nichtabgabe von UVA. Von diesen Vorgängen wusste meine Mandantin nichts. ..." Damit ist erwiesen, dass die Bw. spätestens seit 3…
…dieser Erinnerung nicht nachgekommen ist, wurde vom Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf am 1. Juni 2004 eine Zwangsstrafe wegen Nichtabgabe der UVA 7/2003 bis laufend verhängt. Trotz dieser von der Abgabenbehörde ergangenen Erledigungen hat es der Bf. unterlassen, zumindest in der Folge fristgerecht…
…gewesen wäre. Die Umschuldung ist nunmehr erfolgt und S hat seine Finanzverbindlichkeiten bereits diese Woche bezahlt. Wir ersuchen um Berücksichtigung der finanziellen Notlage im Jahr 2000 als Milderungsgrund für die Nichtabgabe der UVA`s." Schließlich wurde der Beschuldigte mit Strafverfügung vom 21. Februar 2002, Str…
…die in ihrer Zeugenaussage lediglich geltend macht, dass ihr niemand konkret gesagt habe, dass die Nichtabgabe von UVAs strafrechtliche Folgen nach sich ziehen könne, letztlich unbestritten. Was die bereits oben dargestellte erforderliche auch nicht durch eine falsche bzw. mangelnde Vorstellung über die Strafbarkeit auszuschließende (vgl…
…2 lit. a FinStrG (UVZ-Verkürzungen für die Monate Mai bis Oktober 1998 und März bis April 1999 iHv. insgesamt 114.663,00 ATS, begangen durch die Nichtabgabe von UVAs bzw. die Abgaben unrichtiger bzw. unvollständiger UVAs) aufweist (vgl. dazu Strafverfügung vom 25. August 1999…
…gegebenfalls zu überprüfen, ob der Bw. verbleibenden Kontrollpflichten nicht entsprechend nachgekommen ist. Dazu ist auszuführen, dass im Akt keine Erinnerungen bezüglich der Nichtabgabe der UVAen 1, 6 und 12/1998 erliegen. Die Jahreserklärung mit der haftungsgegenständlichen Umsatzsteuerdifferenz wurde erst mit Selbstanzeige vom 7. Jänner 2000…
…nämlich Nichtabgabe von (zutreffenden) UVA, Umsatzsteuerverkürzungen iHv. insgesamt 26.644,23 € [12/03: 9.383,60 €; 02/04: 8.724,29 €; 07/04: 1.404,59 € und 09/04: 7.131,75 € (jeweils Differenz zwischen mittels UVA geltend gemachter Gutschrift…
…genannten Außenprüfung festgestellt worden sei, dass für die Zeiträume Jänner bis November 2008 weder Vorauszahlungen entrichtet, noch UVAs eingereicht worden seien, sodass die Bemessungsgrundlagen im Schätzungsweg zu ermitteln und Umsatzsteuernachforderungen von 23.687,44 € (= strafrelevanter Verkürzungsbetrag) festzusetzen gewesen seien. Ein entsprechender subjektiver Tatverdacht…