Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen Frau A.B., T., wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde…
…Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 19. November 2004. Darin wird - soweit für das Finanzstrafverfahren relevant - ausgeführt, dass die Nichtabgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen keine bewusste Abgabenhinterziehung gewesen sei, da die Umsätze des Bf. die Grenze für die Abgabepflicht einer Voranmeldung nach dem Wissenstand…
…Nichtabgabe UVA s liegt am Unternehmen, übermitteln Belege/Buchhaltung nicht an Steuerberater, leisten Vz nach Schätzung" Die nächste Zeile zu dem zweiten Aktenvermerk zum Telefonat vom 8.2.2019 enthält den Text: "UVA´s wurden oder werden via FON am 14.2.2019 eingereicht." Die Selbstanzeige…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen H.S., vertreten durch Mag. Walter Heissig, beeideter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 1100 Wien, Puchsbaumgasse 25-27, über die Beschwerde des Beschuldigten vom…
…nämlich der Corona-Pandemie, und tatsächlich durch massive Corona bedingter Ausfälle von Mitarbeitenden bei ihr selbst als auch bei dem für die Buchhaltung und fristgerechte Übermittlung der UVA zuständigen Steuerberater bedingt gewesen. Die Beschwerde wurde dem Bundesfinanzgericht am 15. April 2022 ohne vorherige Erlassung einer…
…daher ersucht, die Umsatzsteuervoranmeldung für Oktober bis Dezember 2021 bis spätestens 22. März 2022 nachzureichen. Weiters wies die belangten Behörde darauf hin, dass die Nichtabgabe bzw. verspätete Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen sowie die nicht fristgerechte Steuerentrichtung abgabenrechtliche Konsequenzen auslösen können (Säumniszuschlag gemäß § 217 BAO, Verspätungszuschlag gemäß §…
…die Abgabepflicht positiv kennt und sich wissentlich und willentlich darüber hinweggesetzt hat. Bestätigt wird ein solches Bf.-Verhalten bei der Nichtabgabe der elektronischen UVA für Juli bis September 2016 zum Fälligkeitstag durch das abgabenbehördliche Schreiben vom 26.August 2016, mit dem das Finanzamt den Bf…
…11.2011 lud das Finanzamt daraufhin den Bw für 12.12.2011 mit dem Ersuchen, UVA und Nachweise über die Mittel zur Bestreitung der Lebenshaltungskosten mitzubringen. Diesem Termin blieb der Bw unentschuldigt fern, woraufhin am 20.12.2011 die Vorlage an den unabhängigen Finanzsenat erfolgte. …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache BF, gegen 1. den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 25.9.2013, betreffend Festsetzung eines Verspätungszuschlages betreffend Umsatzsteuer 1-3/2013 und 2. den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom…
…genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz nahm die Feststellungen von abgabenbehördlichen Prüfungen und Abgabenfestsetzungen wegen Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Unterlassung der Entrichtung von selbst zu berechnenden Umsatzsteuervorauszahlungen zum Anlass, um gegen…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen E.R., (Bf.) wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 und 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, in der Finanzstrafsache gegen C.M.,(Bw.) wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die, fälschlich mit Einspruch bezeichnete, Berufung des Beschuldigten…
…Beschwerdeführerin eingewendete nachlässige Verhaltensweise spricht vor allem der lange Tatzeitraum von sechs Monaten. Die näheren Umstände, die zur Nichtabgabe der UVA bzw. zur Nichtabfuhr der Umsatzsteuervorauszahlungen geführt haben sind im anschließenden Untersuchungsverfahren zu klären, dies stellt nicht die Aufgabe des Verdachtsprüfungsverfahrens dar. Zusammenfassend geht auch…
…890.044,18, 2% des Verspätungszuschlages in Höhe von € 3.437,21 für die Nichtabgabe der UVA 09/2006, sowie 2% des Verspätungszuschlages in Höhe von 7.316,87 für die Nichtabgabe der UVA 10/2006) fest und begründete dies damit, dass die Festsetzung…
…weg. Auch die Vorauszahlungen 01-05/2005 seien mit € 4.000.-- viel zu hoch geschätzt worden. Die Nichtabgabe der UVAs sei auf ein Missverständnis mit der gewerblichen Buchhalterin zurückzuführen, die mangels Bezahlung die Verbuchung der Belege sowie die Erstellung der Voranmeldungen eingestellt habe. Dies…
…Dezember 2021 Beschwerde erhoben und zusammenfassend vorgebracht, das oa Erkenntnis sei keine taugliche Grundlage für die Erlassung des Haftungsbescheides. Strafbarer Tatbestand sei die Nichtabgabe der UVA 08/2016 und der Jahressteuererklärung 2016 durch ***WH***. Der Bf habe ***WH*** im August 2016 steuerlich nicht mehr vertreten…
…Fall für den Geschäftsführer in keiner Weise gewiss, dass monatliche Umsatzsteuerzahllasten sich ergaben. Alleine aus der Tatsache der bloßen Nichtabgabe der UVA und das Unterbleiben einer (sofortigen) Vorauszahlung kann sohin gerade im vorliegenden Fall, wie oben ausgeführt, nicht auf die Verwirklichung eines Finanzvergehens geschlossen werden…
… 33 (2) a FinStrG bestehe und sie aufgefordert werden, binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Schreibens eine schriftliche Stellungnahme über die Nichtabgabe der UVA 8/2013- laufend abzugeben. ln der Annahme, die von mir verfasste Selbstanzeige im Konnex mit den Vereinbarungen mit dem zuständigen Prüfungsorgan…
…Finanzamts-Zahlungen der genannten Firma Zuständiger, sich nicht um eine zeitgerechte Abgabenentrichtung bzw. um rechtzeitige Bekanntgabe der Abgabenschuld gekümmert zu haben. Ob den Beschuldigten an der Nichtabgabe der UVA für 11/2010 zu dem in § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG genannten Termin ein Verschulden…
…von ATS 52.793,00 ausgewiesen gewesen. Zur Nichtabgabe der UVAs für 1995 und 1996 werde ausgeführt, dass Umsatzsteuer für 1-12/1995 von ATS 91.220,00 und für 1-10/1996 von ATS 78.300,00 im Rahmen einer UVA-Prüfung vom 18…