…zu führen und Lohnabgaben (Lohnsteuer und Dienstgeberbeiträge) zu entrichten gewesen wären. Gegenteilige Anhaltspunkte, wonach die angeführten Tätigkeiten im Rahmen von Werkverträgen erbracht worden seien, vermag nämlich weder das Beschwerdevorbringen noch der erhobene Sachverhalt zu erweisen. Damit sind aber auch ausreichende Anhaltspunkte für das Tatbild einer…
…zur Last gelegte schuldhafte Nichtabfuhr von Lohnsteuer nicht begangen. 4. In den nachbezeichneten Monaten hätte die Firma sowie im vorigen Punkt beschrieben, die Löhne berechnet, verbucht und beim Finanzamt angemeldet, aber nur teilweise ausbezahlt (Lehrlingsentschädigungen), dafür aber die gesamte, für alle Dienstnehmer errechnete Lohnsteuer an…
…zur Last gelegte schuldhafte Nichtabfuhr von Lohnsteuer nicht begangen. 4. In den nachbezeichneten Monaten hätte die Firma sowie im vorigen Punkt beschrieben, die Löhne berechnet, verbucht und beim Finanzamt angemeldet, aber nur teilweise ausbezahlt (Lehrlingsentschädigungen), dafür aber die gesamte, für alle Dienstnehmer errechnete Lohnsteuer an…
…Verfahren bestehen könnte. Gegenstand dieses Verfahrens ist ausschließlich die Nichtabfuhr von Lohnabgaben bis zum 5. Tag nach Fälligkeit für Dienstnehmer des Bw. bzw. der im Spruch des angefochtenen Erkenntnisses bezeichneten Personengesellschaften. Die Nichtabfuhr von Lohnabgaben und Sozialversicherungsbeiträgen durch die AUVA und ein eventueller zivilrechtlicher Anspruch…
…Ergebnis keine Kenntnis von der Nichtentrichtung bzw. der Nichtabfuhr der Lohnabgaben erhalten habe, weil er sich auf Reisen befunden habe. Je länger aber die GmbH ihren abgabenrechtlichen Pflichten nicht entsprochen hat, umso wahrscheinlicher ist es andererseits, dass der Geschäftsführer, der ja zwingend für seine unternehmerischen…
…dafür erbracht, dass Lohnzahlungen für Lohnzahlungszeiträume ab Juni 1997 seitens der Gewerkschaft Y. geleistet worden seien. Weiters wies das Finanzamt darauf hin, dass aufgrund der (Nicht)-Einbehaltung und Nichtabfuhr von Lohnabgaben ungeachtet der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der GmbH von einer schuldhaften Pflichtverletzung des Bw. auszugehen sei…
…Folgen der Straftaten, liegen nicht vor; so kann bei Nichtabfuhr bzw. Nichtentrichtung von Lohnabgaben in einem Ausmaß vom € 9.751,10 nicht mehr von lediglich unbedeutenden Tatfolgen gesprochen werden. Die obigen Ausführungen gelten auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafen, wobei anzumerken ist, dass dabei…
…Zahllasten und die Lohnabgaben errechnet und auch hauptsächlich selbst mit Electronic Banking an das Finanzamt überweisen hat lassen. Möglich ist es, dass WA daher zu den Fälligkeitszeitpunkten der strafrelevanten Selbstbemessungsabgaben über deren Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr nicht in Kenntnis gesetzt worden ist. Für den Beschuldigten spricht…
…Die Nichtabfuhr von Lohnsteuer kann nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes daher nicht mit dem Fehlen ausreichender Mittel gerechtfertigt werden (z.B. VwGH 19.2.2002, 98/14/0189). Der Bw. brachte dazu jedoch vor, dass ab Juli der Lohn für die einzige Dienstnehmerin nicht…
…werde eine Verletzung von Verfahrensvorschriften eingewendet, weil er bei den stattgefundenen Lohnsteuerprüfungen nicht als früherer Geschäftsführer der GmbH . beigezogen bzw. als Auskunftsperson befragt worden sei, was im Hinblick auf die potentielle Haftung des Bw. für Nachforderungen von Lohnabgaben wichtig gewesen wäre. Nach den Verjährungsvorschriften des…
…FinStrG (Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr der bezeichneten Lohnabgaben einschließlich DZ im Ausmaß von 88,22 € bis zum fünften Tag nach Fälligkeit) erkannt werden. Gleiches gilt jedoch nicht für die Teilfakten 1 (nicht angesetzte Sachbezüge) und 2 (nicht in der Lohnverrechnung enthaltene bzw. nicht der Lohnabgabenbesteuerung…
…gegen die nur der Erstbeschuldigten angelasteten Nachforderungen aus der bei der K - F GmbH durchgeführten Lohnsteuerprüfung wurden ebenfalls nicht vorgebracht. Auch nach der Aktenlage besteht gegen die Feststellungen (Nichtabfuhr von Lohnabgaben sowie Nachversteuerung des privat genutzten Firmen-PKW) kein Einwand. Zur subjektiven Tatseite ist auszuführen…
…Finanzlandesdirektion bzw. den von der Behörde eingesehenen Buchungsunterlagen. Da im vorliegenden Fall die Abgaben pünktlich entrichtet worden wären, sei ein auf den Haftungstatbestand der Nichtabfuhr gegründetes Abgabenschuldverhältnis zwischen Gemeinschuldnerin und Abgabenbehörde nicht entstanden, sodass die für die Arbeitnehmer abgeführten Lohnabgaben der Anfechtung entzogen seien. Weiters…
…Verkürzung von Lohnabgaben gemäß § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG brachte der Bw zum einen vor, dass er auf der Baustelle "F" niemals als gewerblicher Unternehmer aufgetreten und niemals Dienstnehmer beschäftigt gehabt habe, zum anderen, dass die in den Massagestudios tätigen Masseurinnen auf Grund von…
…Lohnabgaben aufgrund erwiesenermaßen teilweise noch ausbezahlter Löhne noch angefallen wären, werden diese im Folgenden durch Verhältnisrechnung im Schätzungsweg ermittelt. Aufgrund der Konkursaktenlage ist gesichert, dass für Oktober 1998 elf und für November 1998 einundsechzig Dienstnehmer keine Löhne mehr erhalten haben. Bemessen an der Gesamtbeschäftigtenzahl von…
…Bw. jedoch nur für adäquat herbeigeführte Schäden einzustehen. Da aber die nach Betriebseinstellung unterlassene Löschung im Firmenbuch bis 20. März 2007 (Eintragung des neuen Geschäftsführers) ihrer allgemeinen Natur nach bzw. nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge völlig ungeeignet für die Nichtabfuhr von Abgaben erscheine, sondern…
…13 mit Judikaturnachweisen). Die unterlassene Einbehaltung und Abfuhr der genannten Lohnabgaben hätte dem Berufungswerber bei Aufwendung der gehörigen Sorgfalt auffallen müssen. Insoweit ist daher zumindest von einem minderen Grad des Versehens auszugehen, der jedoch für die Annahme einer schuldhaften Pflichtverletzung im Sinne des § 9 BAO…
…hinsichtlich Lohnabgaben durchgeführten abgabenbehördlichen Außenprüfung, ABNr. 4000x/10, verwiesen, denen zufolge für die Privatnutzung des firmeneigenen PKWs durch den Dienstnehmer MS in der Zeit von Jänner 2008 bis Dezember 2009 am zugehörigen Lohnkonto der Ansatz eines Sachbezuges unterblieben sei und sich daraus die genannten Verkürzungen…
…vorgesprochen und um Zahlungsaufschub bis zum Eingang eines versprochenen Zahlungsbetrages von 150.000,00 € ersucht. Durch den überraschenden Zahlungsausfall - die Forderung sei erst im Insolvenzverfahren vom Masseverwalter erfolgreich eingeklagt worden - sei für sie nicht erkennbar gewesen, dass sie die rückständigen Lohnabgaben nicht entrichten könne…
…D ergab sich für die Gläubiger eine Quote von ca. 4,85%. Aus den Akten des Finanzamtes ist nicht zu ersehen, dass zum 5. Tag nach Fälligkeit, somit bis zum 20. Oktober 2006 eine Lohnsteueranmeldung eingereicht bzw. eine Bekanntgabe der Lohnabgaben bis zu diesem Zeitpunkt…