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UFSW RV/1805-W/04Berufung gegen außer Kraft getretenen Bescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2005

…Dezember 1999 zulässige - Berufung vom 23. Oktober 1997 gilt als gegen den Umsatzsteuerbescheid 1995 vom 19. September 1997 in der berichtigten Fassung vom 3. Dezember 1999 gerichtete Berufung. Deshalb hat der Unabhängige Finanzsenat mit dieser Berufungsentscheidung nicht über den Umsatzsteuerbescheid 1995 in der Fassung vom…

UFSW RV/0457-W/07Berufung gegen nicht erlassenen Bescheid, verspätet eingebrachte Berufung, Liebhaberei bei Weinseminaren und Weinhandel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2008Teil 1/2

…Berufung gegen einen nicht erlassenen und deshalb nicht anfechtbaren Bescheid, ist diese Berufung nicht zulässig. Nicht zulässige Berufungen sind gemäß § 273 Abs 1 lit. a BAO zurückzuweisen. Von der ggstl. Sachlage und der vorzit. Rechtslage ausgehend entscheidet der Unabhängige Finanzsenat: Die Berufung gegen den nicht…

UFSW RV/1315-W/121. Mängelbehebung mit nicht unterschriebener und nicht elektronisch signierter E-Mail. 2. Gepfändete Pensionsbezüge als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder vortragsfähige Verluste. 3. Ausgaben aus ehrenamtlicher journalistischer Tätigkeit als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder vortragsfähige Verluste. 4. Freiwillige Krankenversicherungsprämien als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Sonderausgaben. 5. Gutschrift von Verlusten in Höhe des Durchschnittsteuersatzes 6. Einkommensteuervorauszahlungen und res judicata
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 1/2

…Bescheide mit Berufung anfechtbar (§ 243 BAO idgF): Aus § 243 BAO idgF ist deshalb ableitbar, dass nicht erlassene Bescheide nicht mit Berufung anfechtbar sind. Richtet sich eine Berufung gegen einen nicht erlassenen und deshalb nicht anfechtbaren Bescheid, ist diese Berufung nicht zulässig. Nicht zulässige Berufungen sind…

UFSW RV/1315-W/121. Mängelbehebung mit nicht unterschriebener und nicht elektronisch signierter E-Mail. 2. Gepfändete Pensionsbezüge als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder vortragsfähige Verluste. 3. Ausgaben aus ehrenamtlicher journalistischer Tätigkeit als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder vortragsfähige Verluste. 4. Freiwillige Krankenversicherungsprämien als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Sonderausgaben. 5. Gutschrift von Verlusten in Höhe des Durchschnittsteuersatzes 6. Einkommensteuervorauszahlungen und res judicata
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 2/2

…über die Festsetzung von Vorauszahlungen an Einkommensteuer auch nicht geändert haben, ist nach der vorzit. ständigen VwGH-Rechtsprechung eine neuerliche Entscheidung über den Berufungsantrag, die Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2012 und Folgejahre mit EUR 0,00 festzusetzen, nicht (mehr) zulässig. Nicht zulässige Berufungen sind gemäß …

UFSL RV/1250-L/10Zurückweisung in Folge mangelnder Aktivlegitimation
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2010

…gewillkürte Vertretung erforderliche Tatbestand nicht vor. Fehlt die Aktivlegitimation zur Einbringung einer Berufung, ist die Einbringung dieser Berufung nicht zulässig. Nicht zulässige Berufungen sind gemäß § 273 Absatz 1 lit a BAO zurückzuweisen. Die Abgabenbehörde erster Instanz hätte daher die gegenständliche Berufung nicht als unbegründet abweisen…

UFSW RV/2765-W/09In der Bescheidbegründung fehlende Wiederaufnahmegründe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2010

…2004 scheidet aus dem Rechtsbestand aus. II. Die Berufung gegen den aus dem Rechtsbestand ausgeschiedenen Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 wird gemäß § 273 Abs 1 lit a BAO idgF als nicht zulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit dem am 16. März 2009 erlassenen Wiederaufnahmebescheid wurde das Verfahren hinsichtlich Einkommensteuer…

UFSW RV/1945-W/03Fehlende Aktivlegitimation des Einschreiters, Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.11.2004Teil 1/2

…wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind der Berufungsvorentscheidung (2. April 2003) zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig…

UFSW RV/2402-W/08Fehlende Aktivlegitimation, gewillkürter Vertreter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2008

…gewesen ist; CS fehlte deshalb die Aktivlegitimation zur Einbringung der Berufung (2. Juli 2008). Fehlt die Aktivlegitimation zur Einbringung einer Berufung, ist die Einbringung dieser Berufung nicht zulässig; nicht zulässige Berufungen sind gemäß § 273 Abs 1 lit a BAO idgF zurück zu weisen. Die vorzit…

UFSW RV/0610-W/04Wiederaufnahme, Zweikontenmodell, Privatanteil Pkw
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2006Teil 1/2

…ausgeschiedene Bescheide nicht mit Berufung anfechtbar. Ist ein Bescheid nicht mit Berufung anfechtbar, ist eine Berufung gegen diesen Bescheid nicht zulässig; eine nicht zulässige Berufung ist gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO zurückzuweisen. Nach dieser Rechtslage hatte der Unabhängige Finanzsenat die Berufungen gegen die…

UFSW RV/0815-W/06Rechtswidrigkeit von Aufhebungsbescheiden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.06.2006

…sind daher nicht (mehr) mit Berufung anfechtbar. Ist ein Bescheid nicht mit Berufung anfechtbar, ist eine Berufung gegen diesen Bescheid nicht zulässig; eine nicht zulässige Berufung ist gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO zurückzuweisen. Nach dieser Rechtslage hatte der Unabhängige Finanzsenat die Berufung gegen…

UFSW RV/1464-W/08Fehlender Wiederaufnahmegrund, Ausgaben/Aufwendungen für Cranio-Sacrale Osteopathie Therapie als außergewöhnliche Belastung mit oder ohne Selbstbehalt?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2010Teil 1/2

…einer Berufung gegen eine Verfahrenswiederaufnahme von (Finanz) Amts wegen ist die "Sache", über die der Unabhängige Finanzsenat gemäß § 289 Abs 2 BAO zu entscheiden hat, ob die Verfahrenswiederaufnahme aus dem/den vom Finanzamt heran gezogenen Wiederaufnahmegrund/Wiederaufnahmegründen zulässig oder nicht zulässig war: Im zweitinstanzlichen Berufungsverfahren…

UFSW RV/0941-W/05Bescheidadressat in Abgabenangelegenheiten verstorbener Abgabepflichtiger
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2005

…deshalb nicht zulässige Berufung ist gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO zurückzuweisen. Mit der Berufung (21. Februar 2005) ist ein Abgabenbescheid angefochten worden, der nur an einen statt - richtigerweise - an zwei Bescheidadressaten gerichtet worden ist. Dieser Abgabenbescheid ist ein Abgabenbescheid ohne Rechtswirkungen, eine Berufung…

UFSW RV/1600-W/05Aufhebungsbescheid ohne Aufhebungsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2012

…Berufungssache hat der Einkommensteuerbescheid 2003 (15. Juni 2005) seine Rechtsfolgen nach Stattgabe der Berufung gegen den Aufhebungsbescheid verloren und ist daher nicht (mehr) mit Berufung anfechtbar. Ist ein Bescheid nicht mit (mehr) Berufung anfechtbar, ist eine Berufung gegen diesen Bescheid nicht zulässig; eine nicht zulässige…

UFSW RV/1752-W/06Verfahrenswiederaufnahme ohne Angabe des Wiederaufnahmetatbestandes im Begründungsteil des Wiederaufnahmebescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2012

… 289 Abs 2 BAO zu entscheiden hat, ob die Verfahrenswiederaufnahmen aus dem/den vom Finanzamt heran gezogenen Wiederaufnahmegrund/Wiederaufnahmegründen zulässig oder nicht zulässig war: Im zweitinstanzlichen Berufungsverfahren war daher zu prüfen, ob der/die als Wiederaufnahmegrund/Wiederaufnahmegründe heran gezogenen Tatsachen und/oder Beweismittel a) neu…

UFSW RV/0094-W/02Wiederaufnahme von Amtswegen, Vermögensteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2007Teil 2/2

…dem Rechtsbestand ausgeschiedene Bescheide nicht mit Berufung anfechtbar. Ist ein Bescheid nicht mit Berufung anfechtbar, ist eine Berufung gegen diesen Bescheid nicht zulässig; eine nicht zulässige Berufung ist gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO zurückzuweisen. Nach dieser Rechtslage ist die Berufung gegen die aus…

UFSL RV/0283-L/07Keine Legitimation zur Erlassung einer Berufungsvorentscheidung, wenn keine zulässige Berufung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.01.2009

…1232-L/08). Mangels Vorliegen einer Berufung der A GmbH bestand keinesfalls die Berechtigung des Finanzamtes zur Erlassung einer Berufungsvorentscheidung hinsichtlich der Umsatzsteuer 2004. Diese würde nämlich das Vorliegen einer zulässigen und rechtzeitigen Berufung voraussetzen. Eine derartige Berufung lag jedoch nicht vor, da Steuersubjekt die…

UFSL RV/1070-L/07Behörde ist sachlich unzuständig, wenn sie über eine Berufung abspricht, die gar nicht eingebracht wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.10.2007

…diese rechtzeitige und zulässige Berufung gegen den Bescheid über die Pfändung einer Geldforderung vom 30. Mai 2007 und nicht gegen den Bescheid betreffend Verfügungsverbot vom 30. Mai 2007. Mit dem Zurückweisungsbescheid vom 18. Juli 2007 spricht daher die Abgabenbehörde erster Instanz über eine Berufung ab…

UFSG RV/0208-G/051. Heranziehen neuer bzw. anderer als den angefochtenen Bescheiden zugrunde liegender Wiederaufnahmegründe durch die Berufungsbehörde nicht zulässig. 2. Zurückweisung einer nach Einbringung unzulässig gewordenen Berufung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2005

…Verhandlung zurück. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Zur Wiederaufnahme des Verfahrens: Gemäß § 303 Abs. 1 BAO ist dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben, wenn ein Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist und a) der…

UFSL RV/0252-L/05Keine Berufungsvorentscheidung ohne Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.08.2006

…würde nämlich das Vorliegen einer zulässigen und rechtzeitigen Berufung voraussetzen. Dass seitens der Bw. nicht der Wille bestand, den Einkommensteuerbescheid für 2004 vom 4. Februar 2005 anzufechten, ergibt sich insbesondere aus dem im Anbringen vom 6. März 2005, wonach die Bw. eine allfällige Berufung zurückzieht…

UFSW RV/0757-W/05Abgabenrechtliche Beurteilung von Mitgliedsbeiträgen bei einem nicht gemeinnützigen Verein
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2008

…steuerrechtlich nicht zulässige Rückstellung für Werbung bereits in den Jahren 1997 (€ 6.903,92) und 1998 (€ 1.017,42) gebildet worden war. Dazu brachte er vor, dass steuerrechtlich gebotene Hinzurechnungen ausschließlich in den Jahren der Dotierungen vorzunehmen seien. Weiters brachte er zum Berufungspunkt…