…Dezember 1999 zulässige - Berufung vom 23. Oktober 1997 gilt als gegen den Umsatzsteuerbescheid 1995 vom 19. September 1997 in der berichtigten Fassung vom 3. Dezember 1999 gerichtete Berufung. Deshalb hat der Unabhängige Finanzsenat mit dieser Berufungsentscheidung nicht über den Umsatzsteuerbescheid 1995 in der Fassung vom…
…Berufung gegen einen nicht erlassenen und deshalb nicht anfechtbaren Bescheid, ist diese Berufung nicht zulässig. Nicht zulässige Berufungen sind gemäß § 273 Abs 1 lit. a BAO zurückzuweisen. Von der ggstl. Sachlage und der vorzit. Rechtslage ausgehend entscheidet der Unabhängige Finanzsenat: Die Berufung gegen den nicht…
…Bescheide mit Berufung anfechtbar (§ 243 BAO idgF): Aus § 243 BAO idgF ist deshalb ableitbar, dass nicht erlassene Bescheide nicht mit Berufung anfechtbar sind. Richtet sich eine Berufung gegen einen nicht erlassenen und deshalb nicht anfechtbaren Bescheid, ist diese Berufung nicht zulässig. Nicht zulässige Berufungen sind…
…die Zurückgenommenerklärung der Berufungen gegen die Umsatz- und Körperschaftsteuerbescheide für die Jahre 2007 bis 2009 zu Recht: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 B-VG ist nicht zulässig. Entscheidungsgründe…
…2012 bis Juni 2013. Begründend führte das Finanzamt hinsichtlich des Bachelorstudiums STR2 an der Technischen Universität aus, die Universität sei nicht besucht worden. Dagegen erhob der Bf. eine (nicht zulässige) Berufung, welche vom Finanzamt als (zulässiger) Vorlageantrag gewertet worden ist. Darin führte der Bf. aus…
…über die Festsetzung von Vorauszahlungen an Einkommensteuer auch nicht geändert haben, ist nach der vorzit. ständigen VwGH-Rechtsprechung eine neuerliche Entscheidung über den Berufungsantrag, die Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2012 und Folgejahre mit EUR 0,00 festzusetzen, nicht (mehr) zulässig. Nicht zulässige Berufungen sind gemäß …
…gewillkürte Vertretung erforderliche Tatbestand nicht vor. Fehlt die Aktivlegitimation zur Einbringung einer Berufung, ist die Einbringung dieser Berufung nicht zulässig. Nicht zulässige Berufungen sind gemäß § 273 Absatz 1 lit a BAO zurückzuweisen. Die Abgabenbehörde erster Instanz hätte daher die gegenständliche Berufung nicht als unbegründet abweisen…
…2004 scheidet aus dem Rechtsbestand aus. II. Die Berufung gegen den aus dem Rechtsbestand ausgeschiedenen Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 wird gemäß § 273 Abs 1 lit a BAO idgF als nicht zulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit dem am 16. März 2009 erlassenen Wiederaufnahmebescheid wurde das Verfahren hinsichtlich Einkommensteuer…
…wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind der Berufungsvorentscheidung (2. April 2003) zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig…
…gewesen ist; CS fehlte deshalb die Aktivlegitimation zur Einbringung der Berufung (2. Juli 2008). Fehlt die Aktivlegitimation zur Einbringung einer Berufung, ist die Einbringung dieser Berufung nicht zulässig; nicht zulässige Berufungen sind gemäß § 273 Abs 1 lit a BAO idgF zurück zu weisen. Die vorzit…
…ausgeschiedene Bescheide nicht mit Berufung anfechtbar. Ist ein Bescheid nicht mit Berufung anfechtbar, ist eine Berufung gegen diesen Bescheid nicht zulässig; eine nicht zulässige Berufung ist gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO zurückzuweisen. Nach dieser Rechtslage hatte der Unabhängige Finanzsenat die Berufungen gegen die…
…sind daher nicht (mehr) mit Berufung anfechtbar. Ist ein Bescheid nicht mit Berufung anfechtbar, ist eine Berufung gegen diesen Bescheid nicht zulässig; eine nicht zulässige Berufung ist gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO zurückzuweisen. Nach dieser Rechtslage hatte der Unabhängige Finanzsenat die Berufung gegen…
…einer Berufung gegen eine Verfahrenswiederaufnahme von (Finanz) Amts wegen ist die "Sache", über die der Unabhängige Finanzsenat gemäß § 289 Abs 2 BAO zu entscheiden hat, ob die Verfahrenswiederaufnahme aus dem/den vom Finanzamt heran gezogenen Wiederaufnahmegrund/Wiederaufnahmegründen zulässig oder nicht zulässig war: Im zweitinstanzlichen Berufungsverfahren…
…deshalb nicht zulässige Berufung ist gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO zurückzuweisen. Mit der Berufung (21. Februar 2005) ist ein Abgabenbescheid angefochten worden, der nur an einen statt - richtigerweise - an zwei Bescheidadressaten gerichtet worden ist. Dieser Abgabenbescheid ist ein Abgabenbescheid ohne Rechtswirkungen, eine Berufung…
…Berufungssache hat der Einkommensteuerbescheid 2003 (15. Juni 2005) seine Rechtsfolgen nach Stattgabe der Berufung gegen den Aufhebungsbescheid verloren und ist daher nicht (mehr) mit Berufung anfechtbar. Ist ein Bescheid nicht mit (mehr) Berufung anfechtbar, ist eine Berufung gegen diesen Bescheid nicht zulässig; eine nicht zulässige…
… 289 Abs 2 BAO zu entscheiden hat, ob die Verfahrenswiederaufnahmen aus dem/den vom Finanzamt heran gezogenen Wiederaufnahmegrund/Wiederaufnahmegründen zulässig oder nicht zulässig war: Im zweitinstanzlichen Berufungsverfahren war daher zu prüfen, ob der/die als Wiederaufnahmegrund/Wiederaufnahmegründe heran gezogenen Tatsachen und/oder Beweismittel a) neu…
…dem Rechtsbestand ausgeschiedene Bescheide nicht mit Berufung anfechtbar. Ist ein Bescheid nicht mit Berufung anfechtbar, ist eine Berufung gegen diesen Bescheid nicht zulässig; eine nicht zulässige Berufung ist gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO zurückzuweisen. Nach dieser Rechtslage ist die Berufung gegen die aus…
…Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung und führte begründend aus, die Bf. habe nicht nachgewiesen, dass der Kindesvater seiner Unterhaltspflicht nicht nachkomme. Deshalb bestehe kein Anspruch auf Differenzzahlung. Die Bf. brachte (eine nicht zulässige) „Berufung“ gegen die Berufungsvorentscheidung ein, welche vom Finanzamt als (zulässiger) Vorlageantrag gewertet…
…im Juli 2018 persönlich zugestellt. Dagegen erhob der Bf. am 7.2.2019 eine (nicht zulässige) Berufung, welche vom Finanzamt als (zulässiger) Vorlageantrag gewertet wurde. In diesem wiederholte er im Wesentlichen sein bisheriges Vorbringen. Die Beschwerde wurde dem Bundesfinanzgericht mit Vorlagebericht vom 1.7.2019…
…1232-L/08). Mangels Vorliegen einer Berufung der A GmbH bestand keinesfalls die Berechtigung des Finanzamtes zur Erlassung einer Berufungsvorentscheidung hinsichtlich der Umsatzsteuer 2004. Diese würde nämlich das Vorliegen einer zulässigen und rechtzeitigen Berufung voraussetzen. Eine derartige Berufung lag jedoch nicht vor, da Steuersubjekt die…