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UFSW RV/0046-W/021.) Ablauf der Aussetzung: Beschwerde an die Höchstgerichte hat keine Auswirkung auf den Ablauf der Aussetzung der Einhebung. 2.) Aussetzungszinsen: Bei der Berechnung der Aussetzungszinsen ist ein verminderter Abgabenbetrag zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2007

…212a BAO) und 2.) Festsetzung von Aussetzungszinsen entschieden: 1.) Die Berufung gegen den Bescheid betreffend Ablauf der Aussetzung der Einhebung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. 2.) Der Berufung gegen den Bescheid betreffend Aussetzungszinsen wird teilweise stattgegeben und der angefochtene Bescheid abgeändert…

UFSW RV/0442-W/13Neuberechnung der Aussetzungszinsen nach Herabsetzung des zu Grunde liegenden Abgabenbetrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2013

…Neuberechnung von Aussetzungszinsen 2011 | Tagessaldo | 14.394,02 + 1.721,89 | 5.6.2006 | | Tagessaldo | 16.115,91 | ab 6.6.2006 | | | ..... | | | | | Summe | 3.043,29 | Neuberechnung von…

UFSW RV/0777-W/03Aussetzungszinsen bei Zusammentreffen von Gutschriften und Zahllasten verschiedener Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2004

…Festsetzung von Aussetzungszinsen ins Leere gehen würde, da diese Bescheide bereits in Rechtskraft erwachsen wären. Weiters führte das Finanzamt aus, dass auf Grund des Schreibens vom 14. November 2002 durch den angefochtenen Bescheid den Bestimmungen des § 212a Abs. 9 BAO hinsichtlich der Neuberechnung von Aussetzungszinsen…

UFSI RV/0273-I/09Festsetzung von Aussetzungszinsen bei langer Dauer des für die Aussetzung maßgeblichen Berufungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.09.2013

…bei der Neuberechnung der Aussetzungszinsen der Umstand berücksichtigt, dass mit dem (unter Punkt 1.5. erwähnten) Berichtigungsbescheid gemäß § 293 BAO vom 3.3.2009 der mit Bescheid vom 4.2.2009 verfügte Ablauf der Aussetzung der Einhebung der Einkommensteuer 1994 im Gesamtbetrag von 71.397…

UFSK RV/0569-K/07Festsetzung von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2012

…Die Aussetzungszinsen werden mit € 4.632,50 festgesetzt. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 15. Dezember 2005, GZ. RV/0100-W/02, wurde über die von der Aussetzung der Einhebung betroffenen Haftungs- und Zahlungsbescheide hinsichtlich…

UFSZ3K ZRV/0005-Z3K/05Festsetzung von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.01.2009

…wird nach § 212a Abs.9 BAO eine Neuberechnung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages vorzunehmen sein. Der Spruch der angefochtenen Entscheidung war aber dahingehend zu berichtigen, als Art. 244 ZK keine Rechtsgrundlage für die Vorschreibung von Aussetzungszinsen für die gegenständliche Abgabe Altlastenbeitrag bietet (vgl. …

UFSW RV/1279-W/03Ablauf der Aussetzung der Einhebung und Festsetzung von Aussetzungszinsen, Begründung nur gegen Grundlagenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2005

…können jedoch der vorliegenden Berufung nicht zum Erfolg verhelfen, da die Festsetzung von Aussetzungszinsen die unmittelbare Folge der Beendigung eines durch eine Aussetzung der Einhebung erfolgten Zahlungsaufschubes auf Grund eines Ablaufbescheides darstellt. Gemäß § 254 BAO wird durch die Einbringung einer Berufung weder die Wirkung des…

UFSF RV/0083-F/06Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.10.2006

…Umsatzsteuer 1995 in Höhe von 203.069,05 € könne auch der Säumniszuschlag vom 9. Oktober 1998 aufgehoben werden. Zudem sei dieser Umsatzsteuerminderungsbetrag 1995 auch bei der am 28. Jänner 1999 erfolgten Aussetzungszinsenberechnung zu berücksichtigen. Aus dem der Neuberechnung der Aussetzungszinsen zugrunde zu legenden Aussetzungsbetrag…

UFSS RV/0126-S/12Berufung betreffend den verfügten Ablauf der Aussetzung der Einhebung, sowie gegen die Festsetzung von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2012

…bei Berechnung der Aussetzungszinsen von diesem Betrag eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung bzw. aufgrund auszugehen. Aufgrund des noch offenen Rechtsmittels betreffend diese Aussetzungszinsen hat die Neuberechnung im Zuge der Berufungserledigung (eben von Amts wegen) zu erfolgen. Ausgehend von einer Berechnungsgrundlage von € 2.284…

UFSW RV/0014-W/12Aussetzungszinsen nach Verfügung des Ablaufes der Aussetzung der Einhebung festzusetzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.05.2012

…Abs. 9 BAO eine Neuberechnung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages vorzunehmen sein. Fristgerecht beantragte der Bw. am 11. Oktober 2011 die Vorlage der Berufung gegen den Bescheid über die Festsetzung von Aussetzungszinsen zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und verwies erneut darauf…

UFSL RV/1062-L/06Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2008

…ein Bescheid über den Ablauf der Aussetzung der Einhebung. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid setzte das Finanzamt Aussetzungszinsen gemäß § 212a BAO fest. Dagegen richtet sich die Berufung mit folgender Begründung: Die Voraussetzungen für die Festsetzung von Aussetzungszinsen seien nicht gegeben, weil nach wie vor - wegen Einbringung…

UFSL RV/1063-L/06Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2008

…ein Bescheid über den Ablauf der Aussetzung der Einhebung. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid setzte das Finanzamt Aussetzungszinsen gemäß § 212a BAO fest. Dagegen richtet sich die Berufung mit folgender Begründung: Die Voraussetzungen für die Festsetzung von Aussetzungszinsen seien nicht gegeben, weil nach wie vor - wegen Einbringung…

UFSW RV/0814-W/08Aussetzungszinsen während des Konkurses und nach Erfüllung des Zwangsausgleiches
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2008

…festgesetzten Höhe von € 35.756,77. Nach Entrichtung der Ausgleichsquote mit Valuta 21. Juni 2006 hätte kein weiterer Abgabenrückstand bestanden, für den Aussetzungszinsen zu berechnen gewesen wären. Mit Schreiben vom 16. Mai 2008 wurde der Bw. die Neuberechnung der nunmehr in Höhe von €…

UFSW RV/2033-W/04Anspruchszinsen nach Bescheidberichtigung unter der Bagatellgrenze
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2005

…woraus eine Gutschrift von € 11.797,40 resultiert habe. Da Anspruchszinsen nur festgesetzt werden, wenn die Verzinsung mindesten 50 Euro betrage, sei im gegenständlichen Fall kein neuer Zinsenbescheid zu erlassen gewesen. Eine Neuberechnung der Zinsen für die Gutschrift von € 11.797,40 habe…

UFSW RV/1851-W/05Ablauf der Aussetzung der Einhebung nach Erlassung einer Berufungsvorentscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2006

…jeweils vom 10. November 2004 über den Ablauf der Aussetzung der Einhebung sowie über die Festsetzung von Aussetzungszinsen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Nachdem mit Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 10. November 2004…

UFSW RV/0283-W/06Keine über den Antrag hinausgehende Stundung, Berechnung der Stundungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2006

…dass aufgrund eines nach Ergehen der Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 26. November 2004, GZ.RV/0466-W/02, eingebrachten Aussetzungsantrages hinsichtlich der Einkommensteuer 1992 keine Verpflichtung zur Entrichtung von diesbezüglichen Aussetzungszinsen eintreten kann. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 10. Juli 2006

UFSL RV/1483-L/10Entnahmewert eines selbst erstellten Betriebsgebäudes, rechtsgrundlose Zahlung einer GmbH der Mutter des Bw an ihn, Verträge zwischen nahen Angehörigen, Verschleppungsabsicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.06.2013Teil 1/3

…§ 212a BAO) bereits einer Erledigung zugeführt werden. Bezüglich der Berufung betreffend Festsetzung von Aussetzungszinsen dürfte ein Mängelbehebungsverfahren fehlen. Mit E-Mail vom 19. März 2013 übermittelte der Bw folgende Stellungnahme zur Berufungsvorentscheidung (Aufforderung der Berufungsbehörde vom 5. Februar 2013): Das Schätzgutachten und die Befragung des…

UFSW RV/0883-W/06Teilablauf von ausgesetzten Abgaben nicht möglich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2006

…Höhe von € 1.773,40 festgesetzt worden wären. Da sich der Berechnungszeitraum des angefochtenen Bescheides mit dem in diesem Bescheid angeführten Zeitraum vom 4. September 1992 bis 9. Juni 2003 decken würde, wäre seines Erachtens eine Doppelverrechnung erfolgt, was zwingend eine Neuberechnung des Aussetzungszinsenbescheides…

UFSS RV/0161-S/06Berechnung Anspruchszinsen - Wirksamkeit Anzahlungen und Zeitpunkt der Bekanntgabe von Bescheiden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2007

…geäußerten Bedenken gegen die Beurteilung von - wie im gegenständlichen Verfahren - automationsunterstützt ausgefertigten Erstbescheiden. Aus diesem Grund kann sich der Unabhängige Finanzsenat nunmehr ausschließlich mit der Frage der rechtsrichtigen Ermittlung der Höhe der durch die Bekanntgabe der Berufungsvorentscheidung vom 3. Februar 2006 ausgelösten Aussetzungszinsen befassen: Über…

UFSW RV/0759-W/03Zeitraum für die Berechnung der Anspruchszinsen, Verrechnungsweisung für Gutschriften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2003

… 205 Abs. 2 zweiter Satz, BAO, wonach Aussetzungszinsen für einen Zeitraum von höchstens 42 Monate festzusetzen sind, ergibt sich, dass die Ansicht des Bw., wonach Anspruchszinsen nur für den Zeitraum von einem Jahr vorzuschreiben wären, ins Leere geht. Dies auch deshalb, da der Abgabenbehörde beim…