…212a BAO) und 2.) Festsetzung von Aussetzungszinsen entschieden: 1.) Die Berufung gegen den Bescheid betreffend Ablauf der Aussetzung der Einhebung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. 2.) Der Berufung gegen den Bescheid betreffend Aussetzungszinsen wird teilweise stattgegeben und der angefochtene Bescheid abgeändert…
…Neuberechnung von Aussetzungszinsen 2011 | Tagessaldo | 14.394,02 + 1.721,89 | 5.6.2006 | | Tagessaldo | 16.115,91 | ab 6.6.2006 | | | ..... | | | | | Summe | 3.043,29 | Neuberechnung von…
…53.462,91 anstatt € 60.896,04 und € 115,86 anstatt € 131,97. Neuberechnung von Aussetzungszinsen betreffend Bescheid vom 11.05.2016 | Datum: von bis | Tagessaldo | Anzahl der Tage | Tageszinssatz | Zinsen | 22.04.2009 12.05…
…Festsetzung von Aussetzungszinsen ins Leere gehen würde, da diese Bescheide bereits in Rechtskraft erwachsen wären. Weiters führte das Finanzamt aus, dass auf Grund des Schreibens vom 14. November 2002 durch den angefochtenen Bescheid den Bestimmungen des § 212a Abs. 9 BAO hinsichtlich der Neuberechnung von Aussetzungszinsen…
…bei der Neuberechnung der Aussetzungszinsen der Umstand berücksichtigt, dass mit dem (unter Punkt 1.5. erwähnten) Berichtigungsbescheid gemäß § 293 BAO vom 3.3.2009 der mit Bescheid vom 4.2.2009 verfügte Ablauf der Aussetzung der Einhebung der Einkommensteuer 1994 im Gesamtbetrag von 71.397…
…Die Aussetzungszinsen werden mit € 4.632,50 festgesetzt. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 15. Dezember 2005, GZ. RV/0100-W/02, wurde über die von der Aussetzung der Einhebung betroffenen Haftungs- und Zahlungsbescheide hinsichtlich…
…Von 20. Februar 2013 bis zur Einbringung des zweiten Aussetzungsantrages im Beschwerdeverfahren am 18. März 2013 sind keine Aussetzungszinsen zu entrichten. Sollte im Rahmen der Berufungsentscheidung im Abgabenverfahren eine Herabsetzung der Abgabenschuld erfolgen, wird nach § 212a Abs.9 BAO eine Neuberechnung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender…
…2012, Zl. 700000/03781/2012, betreffend die Festsetzung von Aussetzungszinsen zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Hauptzollamtes Graz vom 15. April…
…wird nach § 212a Abs.9 BAO eine Neuberechnung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages vorzunehmen sein. Der Spruch der angefochtenen Entscheidung war aber dahingehend zu berichtigen, als Art. 244 ZK keine Rechtsgrundlage für die Vorschreibung von Aussetzungszinsen für die gegenständliche Abgabe Altlastenbeitrag bietet (vgl. …
…können jedoch der vorliegenden Berufung nicht zum Erfolg verhelfen, da die Festsetzung von Aussetzungszinsen die unmittelbare Folge der Beendigung eines durch eine Aussetzung der Einhebung erfolgten Zahlungsaufschubes auf Grund eines Ablaufbescheides darstellt. Gemäß § 254 BAO wird durch die Einbringung einer Berufung weder die Wirkung des…
…Somit verbleibt nur die Aufhebung des Aussetzungszinsenbescheides vom 6.11.2019. Dies hat das Finanzamt unterlassen. Der Säumnisbeschwerde war daher Folge zu geben. § 212a Abs 9 BAO stellt auch die verfahrensrechtliche Grundlage für die Anpassung bzw. Aufhebung von Aussetzungszinsenbescheiden dar (vgl RAE 2014 Rz 568…
…212a Tz 24). Eine Neuberechnung der Aussetzungszinsen hat auch dann zu erfolgen, wenn die Herabsetzung der Abgabenschuld erst nach Erledigung der maßgeblichen Bescheidbeschwerde und nach erfolgter Festsetzung der Aussetzungszinsen eintritt (vgl Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3, § 212a Rz 90.) Das Finanzamt geht von der Nichtanwendbarkeit des …
…Umsatzsteuer 1995 in Höhe von 203.069,05 € könne auch der Säumniszuschlag vom 9. Oktober 1998 aufgehoben werden. Zudem sei dieser Umsatzsteuerminderungsbetrag 1995 auch bei der am 28. Jänner 1999 erfolgten Aussetzungszinsenberechnung zu berücksichtigen. Aus dem der Neuberechnung der Aussetzungszinsen zugrunde zu legenden Aussetzungsbetrag…
…Aussetzungsantrages eingetretene Minderung der von diesem betroffenen rückständigen Abgabenschuld bzw. der den Gegenstand der Bewilligung der Aussetzung bildenden Abgabe zu verstehen; bezüglich jener Umstände, die zu einer solchen Minderung führen können, siehe Rz 307 bis Rz 314. Rz 565: Jedenfalls werden Aussetzungszinsen insoweit nicht festgesetzt…
…bei Berechnung der Aussetzungszinsen von diesem Betrag eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung bzw. aufgrund auszugehen. Aufgrund des noch offenen Rechtsmittels betreffend diese Aussetzungszinsen hat die Neuberechnung im Zuge der Berufungserledigung (eben von Amts wegen) zu erfolgen. Ausgehend von einer Berechnungsgrundlage von € 2.284…
…dass die Bescheide bereits im Februar 2006 zugestellt worden seien. Ein Zustellmangel sei damals nicht behauptet worden. Die Bescheide über den Ablauf der Aussetzung der Einhebung und über die Festsetzung von Aussetzungszinsen (jeweils vom 30. Jänner 2019, nach Ergehen der Entscheidung des Bundesfinanzgerichts vom 18…
…Höhe von X Euro, Y Euro und Z Euro (Gesamtbetrag XYZ Euro), die am 13.09.2012 fällig waren, mit Bescheid vom 08.04.2013 gemäß § 212a ausgesetzt. Der Ablauf der Aussetzung wurde mit Bescheid vom 24.09.2015 verfügt. Gemäß dem auch für Aussetzungszinsen…
…Abs. 9 BAO eine Neuberechnung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages vorzunehmen sein. Fristgerecht beantragte der Bw. am 11. Oktober 2011 die Vorlage der Berufung gegen den Bescheid über die Festsetzung von Aussetzungszinsen zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und verwies erneut darauf…
…ein Bescheid über den Ablauf der Aussetzung der Einhebung. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid setzte das Finanzamt Aussetzungszinsen gemäß § 212a BAO fest. Dagegen richtet sich die Berufung mit folgender Begründung: Die Voraussetzungen für die Festsetzung von Aussetzungszinsen seien nicht gegeben, weil nach wie vor - wegen Einbringung…
…ein Bescheid über den Ablauf der Aussetzung der Einhebung. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid setzte das Finanzamt Aussetzungszinsen gemäß § 212a BAO fest. Dagegen richtet sich die Berufung mit folgender Begründung: Die Voraussetzungen für die Festsetzung von Aussetzungszinsen seien nicht gegeben, weil nach wie vor - wegen Einbringung…