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UFSL RV/0185-L/04Berechnung der Anspruchszinsen bei berichtigtem Bescheid gem. § 293 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2004

…die Festsetzung der Abgabe jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt. Maßgebend ist in einer gewissermaßen typisierenden Betrachtung, ob Zinsvorteile (-nachteile) für den Abgabepflichtigen möglich wären. § 205 BAO knüpft allein an die objektive Möglichkeit an, dass Zinsvorteile entstehen. Dass im konkreten Fall der Abgabepflichtige tatsächlich Zinsen (etwa…

UFSG RV/0380-G/03Berechnung der Anspruchszinsen bei geändertem Grundlagenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2003

…da der Unterschiedsbetrag zwischen den errechneten Zinsen im Erstbescheid (57,05 €) und den Zinsen auf Grund des geänderten Bescheides (52,32 €) nicht mehr als 50 € betrage. Im dagegen eingebrachten Vorlageantrag wurde vorgebracht, dass die Neuberechnung der Zinsen mit den Tageszinssätzen für den…

UFSW RV/0442-W/13Neuberechnung der Aussetzungszinsen nach Herabsetzung des zu Grunde liegenden Abgabenbetrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2013

…nach der Textierung des § 212 a Abs. 9 BAO nicht erst ab dem Datum einer stattgebenden Bescheiderlassung zu erfolgen sondern bereits ab Antragstellung. Die genaue Berechnung unter fortlaufender Darstellung der Salden wurde dem Bw im Anhang zum Bescheid bekanntgegeben. In die Neuberechnung der Zinsen wurde…

UFSZ4I ZRV/0043-Z4I/02Vertretung des Empfängers bei Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr, Erhebung von Zinsen gemäß Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 3223/94
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)15.03.2004

…Gesellschaft mit der AG als übernehmende Gesellschaft verschmolzen. Die gegenständliche Berufungsentscheidung war daher an die AG als Gesamtrechtsnachfolgerin zu richten. Aus den angeführten Gründen war der Spruch des angefochtenen Bescheides zu ändern, eine Neuberechnung der Zinsen vorzunehmen und spruchgemäß zu entscheiden. Einzelheiten der Zinsenberechnung sind…

UFSZ1W ZRV/0002-Z1W/02Nachträgliche buchmäßige Erfassung von Eingangsabgaben infolge der Feststellung eines anderen Einfuhrpreises durch die Außen- und Betriebsprüfung Zoll
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)15.04.2005

…4 der Verordnung (EG) Nr. 3223/94 i.V.m. Art. 220 Abs. 1 ZK in Höhe von ATS 65.268,--entspricht € 4.743,21 vor. Insgesamt wurden somit ATS 409.605,-- entspricht € 29.767,16 (Zoll ATS 344.337,-- und Zinsen ATS…

UFSI RV/0184-I/051) Passivierung von Zinsen aus Sparbriefen als Rückstellung oder als Verbindlichkeit 2) Besteuerung von Zinsen aus argentinischen Anleihen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2008

…Frage der bilanziellen Darstellung, welche am wirtschaftlichen Charakter der von der Bank geschuldeten Zinsen als Verbindlichkeit nichts ändere. Die Veränderung der Zinsenverbindlichkeit bei vorzeitigen Behebungen durch Kunden (Nichteinhaltung der Bindungsfristen) werde bei der jährlichen Neuberechnung der Gesamtverbindlichkeit berücksichtigt. Das heißt, die zu hohe Verbindlichkeit (Zinsenberechnung…

UFSW RV/2033-W/04Anspruchszinsen nach Bescheidberichtigung unter der Bagatellgrenze
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2005

…wenn die Verzinsung mindesten 50 Euro betrage, sei im gegenständlichen Fall kein neuer Zinsenbescheid zu erlassen gewesen. Eine Neuberechnung der Zinsen für die Gutschrift von € 11.797,40 habe für den Zeitraum 1.Oktober 2004 bis 17. November 2004 lediglich € 35,86 ergeben…

UFSW RV/1847-W/04Anspruchszinsen, Bindung an Stammabgabenbescheid, unabhängig vom Verschulden der Behörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.10.2005

…Anspruchszinsen nur festgesetzt würden, wenn die Verzinsung mindesten 50 Euro betrage, sei im gegenständlichen Fall kein neuer Zinsenbescheid zu erlassen gewesen. Eine Neuberechnung der Zinsen für die Gutschrift von € 1.734,56 habe für den Zeitraum 1. Oktober 2003 bis 30. Juni 2004 lediglich…

UFSL RV/0907-L/09Vermietung einer Eigentumswohnung, Verkauf der Wohnung nach 10 Jahren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.11.2013Teil 1/2

…4. 2009 (Beilage 3 a) wurde seitens der Steuerkanzlei N bekanntgegeben, dass die behauptete Rückführung des Darlehens nicht stattgefunden hat und derzeit noch überlegt wird, welche Schritte betreffend die Zinsentwicklung getroffen werden sollen. Mit Schreiben vom 11.5. 2009 (Beilage 4) wurde eine überarbeitete Prognoserechnung…

UFSL RV/0013-L/07Nachträgliche Betriebsausgaben für eine freiwillige Übernahme der betrieblichen Verbindlichkeiten einer vom Gesellschaftergeschäftsführer beherrschten nicht mehr existenten GmbH und Vertreterpauschale
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2010

…worden. Er ersuche um Richtigstellung des Betrages. Beigelegt waren vier Schreiben der D Bank, welche dem Berufungswerber bestätigten zur Kontonummer L in den Jahren 2002 bis 2005 die oben genannten Beträge an Zinsen bezahlt zu haben. Über die Berufung wurde erwogen: A) Berufung vom 9…

UFSZ2L ZRV/0126-Z2L/08Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO wegen wenig erfolgversprechender Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.01.2009

…der Berufung zu verhelfen. Einerseits wurde nicht angeführt und begründet, welchen Termin der Bf als zutreffend ansieht, andererseits kommt es im Falle, dass im Beschwerdeverfahren allenfalls ein abweichender Termin festgestellt wird, nicht zu einer Aufhebung des Aussetzungszinsenbescheides Bescheides, sondern zutreffendenfalls lediglich zu einer Neuberechnung der…

UFSZ2L ZRV/0125-Z2L/08Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO wegen wenig erfolgversprechender Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.12.2008

…der Berufung zu verhelfen. Einerseits wurde nicht angeführt und begründet, welchen Termin der Bf als zutreffend ansieht, andererseits kommt es im Falle, dass im Beschwerdeverfahren allenfalls ein abweichender Termin festgestellt wird, nicht zu einer Aufhebung des Aussetzungszinsenbescheides Bescheides sondern zutreffendenfalls lediglich zu einer Neuberechnung der…

UFSW RV/1279-W/03Ablauf der Aussetzung der Einhebung und Festsetzung von Aussetzungszinsen, Begründung nur gegen Grundlagenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2005

…9 BAO die Neuberechnung der Zinsen geboten ist. Aufgrund des mittelbaren Zusammenhanges der Höhe der angefochtenen Zinsen mit anhängigen Verfahren wird mittels gesondertem Bescheid dem gleichzeitig mit dieser Berufung eingebrachten Aussetzungsantrag entsprochen. Auf die mögliche Zinsenbelastung im Falle des negativen Ausganges der Vorverfahren wird hingewiesen…

UFSI RV/0250-I/02steuerliche Nichtanerkennung der behaupteten stillen Beteiligung einer Schweizer Domizilgesellschaft; Schätzung bei ungeklärten Bareingängen auf dem Bankkonto einer GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.12.2003

…Jahr 1982 "an den Vertreter der Firma T.AG, Herrn Dr. W., zur Weiterleitung an die Bw." überwiesen worden. Da Dr. W. den Betrag von 1,000.000 S erst im Jahr 1986 an die Bw. weitergeleitet und bis dahin auch keine Zinsen bezahlt habe…

UFSW RV/0283-W/06Keine über den Antrag hinausgehende Stundung, Berechnung der Stundungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2006

…Stundungszinsen wie folgt dar: Neuberechnung der Stundungszinsen für die Zeit vom 22.02.2005 bis 7.06.2005 | Datum | Betrag | Anzahl der | Jahreszins- | Tageszins- | Stundungs- | | | Tage | satz | satz | zinsen | 22.2.2005…

UFSW RV/1129-W/02Entnahmen über das Gesellschafterverrechnungskonto als verdeckte Ausschüttung, Abschreibung einer nicht existenten Forderung, privative Schuldübernahme einer nichtexistenten Verbindlichkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2003Teil 2/2

…festgestellt, in welchen der Zuwachs des Verrechnungskontos V in Höhe von 321.511 Deckung findet. Demzufolge wurden diese "Entnahmen" des Jahres 1991 im Folgejahr 1992 zur Gänze an die Bw. zurückerstattet. Die Zinsen in Höhe von S 25.480 wurden im Jahresabschluss 1991 offen ausgewiesen…

UFSW RV/0814-W/08Aussetzungszinsen während des Konkurses und nach Erfüllung des Zwangsausgleiches
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2008

…Sinn der gesetzlichen Bestimmung des § 212a Abs. 9 BAO betreffend die Entrichtung von Aussetzungszinsen die Abgeltung des Zinsvorteils für Abgaben, deren Vorschreibung sich letztlich als rechtmäßig erweist. Soweit die strittigen Beträge sich als zu Unrecht vorgeschrieben und damit mit Rechtswidrigkeit behaftet erweisen, fallen keine Zinsen…

UFSW RV/1208-W/07Günstigkeitsvergleich bei KESt-Anrechnung bzw -Erstattung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2007

…Beilage zur Berufungsschrift für Zinsen iHv 3.212,55 öS erfolge. Weiterer Verfahrensgang hinsichtlich 2002: Mit Schreiben vom 6. Juni 2006 (ESt-Akt Bl 8/2002) erhob die Bw Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2002 mit dem Begehren nach Neuberechnung der Einkommensteuer und der Begründung, dass…

UFSW RV/0487-W/03Errichtung eines Kreisverkehrs durch eine Betriebsansiedlungsgesellschaft: Vorsteuerabzug? Entnahme?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.09.2005Teil 1/2

…28.05.2001 Verkauf ohne USt-Option 3) KV TZ N.; Kaufpreis netto ohne USt 4) KV ME./B.; Kaufpreis netto Neuberechnung der Vorsteuer unter Berücksichtigung des umsatzsteuerfreien Grundstücksumsatzes Dr. S. (Kaufvertrag vom 28.06.2001): | Vorsteuer aus Errichtung Kreisverkehr | 105.252,37…

UFSF RV/0045-F/07Berechnung von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.11.2007

…eine Neuberechnung der Anspruchszinsen laut obiger Aufstellung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 30. November 2006 wurde die Berufung im Wesentlichen sinngemäß mit der folgenden Begründung abgewiesen: Ein Zinsenbescheid sei wegen der Bindung an den Stammabgabenbescheid (hier Einkommensteuerbescheid 2005) nicht einmal mit der Begründung erfolgreich anfechtbar, der maßgebliche…