…die Festsetzung der Abgabe jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt. Maßgebend ist in einer gewissermaßen typisierenden Betrachtung, ob Zinsvorteile (-nachteile) für den Abgabepflichtigen möglich wären. § 205 BAO knüpft allein an die objektive Möglichkeit an, dass Zinsvorteile entstehen. Dass im konkreten Fall der Abgabepflichtige tatsächlich Zinsen (etwa…
…da der Unterschiedsbetrag zwischen den errechneten Zinsen im Erstbescheid (57,05 €) und den Zinsen auf Grund des geänderten Bescheides (52,32 €) nicht mehr als 50 € betrage. Im dagegen eingebrachten Vorlageantrag wurde vorgebracht, dass die Neuberechnung der Zinsen mit den Tageszinssätzen für den…
…nach der Textierung des § 212 a Abs. 9 BAO nicht erst ab dem Datum einer stattgebenden Bescheiderlassung zu erfolgen sondern bereits ab Antragstellung. Die genaue Berechnung unter fortlaufender Darstellung der Salden wurde dem Bw im Anhang zum Bescheid bekanntgegeben. In die Neuberechnung der Zinsen wurde…
…Gesellschaft mit der AG als übernehmende Gesellschaft verschmolzen. Die gegenständliche Berufungsentscheidung war daher an die AG als Gesamtrechtsnachfolgerin zu richten. Aus den angeführten Gründen war der Spruch des angefochtenen Bescheides zu ändern, eine Neuberechnung der Zinsen vorzunehmen und spruchgemäß zu entscheiden. Einzelheiten der Zinsenberechnung sind…
…4 der Verordnung (EG) Nr. 3223/94 i.V.m. Art. 220 Abs. 1 ZK in Höhe von ATS 65.268,--entspricht € 4.743,21 vor. Insgesamt wurden somit ATS 409.605,-- entspricht € 29.767,16 (Zoll ATS 344.337,-- und Zinsen ATS…
…Rz 568: Für die Neuberechnung der Aussetzungszinsen oder die allfällige Aufhebung des Aussetzungszinsenbescheides bildet § 212a Abs. 9 zweiter Satz BAO die im Bescheid anzuführende maßgebliche verfahrensrechtliche Grundlage. Rz 569: Der Abgabepflichtige hat gemäß § 212a Abs. 8 BAO die Möglichkeit, eine allfällig entstehende Zinsenbelastung zu vermindern…
…der Zahlungsaufschub in Anspruch genommen, sodass erst ab diesem Zeitpunkt die Zinsenpflicht zu laufen beginnt. Die Zustellung des Abweisungsbescheides erfolgte am 24.9.2024. Im gegenständlichen Fall sind daher die Zinsen für den Zeitraum 28.12.2023 bis 24.9.2024 festzusetzen. Bei der Neuberechnung…
…Eingabe vom 20. November 2015 beantragte die Beschwerdeführerin die Neuberechnung dieser Stundungszinsen und führte nach Darstellung des Verwaltungsgeschehens im Wesentlichen aus, die Berechnung der Zinsen sei unrichtig erfolgt. Der Beginn der Verpflichtung zur Entrichtung der Stundungszinsen würde am Tag der Einbringung eines, im Sinne des…
…Frage der bilanziellen Darstellung, welche am wirtschaftlichen Charakter der von der Bank geschuldeten Zinsen als Verbindlichkeit nichts ändere. Die Veränderung der Zinsenverbindlichkeit bei vorzeitigen Behebungen durch Kunden (Nichteinhaltung der Bindungsfristen) werde bei der jährlichen Neuberechnung der Gesamtverbindlichkeit berücksichtigt. Das heißt, die zu hohe Verbindlichkeit (Zinsenberechnung…
…wenn die Verzinsung mindesten 50 Euro betrage, sei im gegenständlichen Fall kein neuer Zinsenbescheid zu erlassen gewesen. Eine Neuberechnung der Zinsen für die Gutschrift von € 11.797,40 habe für den Zeitraum 1.Oktober 2004 bis 17. November 2004 lediglich € 35,86 ergeben…
…Anspruchszinsen nur festgesetzt würden, wenn die Verzinsung mindesten 50 Euro betrage, sei im gegenständlichen Fall kein neuer Zinsenbescheid zu erlassen gewesen. Eine Neuberechnung der Zinsen für die Gutschrift von € 1.734,56 habe für den Zeitraum 1. Oktober 2003 bis 30. Juni 2004 lediglich…
…Jänner 2014 offene Beschwerden anzuwenden. Unter Berücksichtigung der auf dem Abgabenkonto der Bf. im zinsenrelevanten Zeitraum bestehenden Guthaben ergibt die Neuberechnung der Anspruchszinsen 2010 einen Betrag von € 10,68 laut folgender Berechnung: | Zeitraum | Differenz-betrag | Guthaben am Abgaben-konto | Bemessungs…
…4. 2009 (Beilage 3 a) wurde seitens der Steuerkanzlei N bekanntgegeben, dass die behauptete Rückführung des Darlehens nicht stattgefunden hat und derzeit noch überlegt wird, welche Schritte betreffend die Zinsentwicklung getroffen werden sollen. Mit Schreiben vom 11.5. 2009 (Beilage 4) wurde eine überarbeitete Prognoserechnung…
…worden. Er ersuche um Richtigstellung des Betrages. Beigelegt waren vier Schreiben der D Bank, welche dem Berufungswerber bestätigten zur Kontonummer L in den Jahren 2002 bis 2005 die oben genannten Beträge an Zinsen bezahlt zu haben. Über die Berufung wurde erwogen: A) Berufung vom 9…
…der Berufung zu verhelfen. Einerseits wurde nicht angeführt und begründet, welchen Termin der Bf als zutreffend ansieht, andererseits kommt es im Falle, dass im Beschwerdeverfahren allenfalls ein abweichender Termin festgestellt wird, nicht zu einer Aufhebung des Aussetzungszinsenbescheides Bescheides, sondern zutreffendenfalls lediglich zu einer Neuberechnung der…
…der Berufung zu verhelfen. Einerseits wurde nicht angeführt und begründet, welchen Termin der Bf als zutreffend ansieht, andererseits kommt es im Falle, dass im Beschwerdeverfahren allenfalls ein abweichender Termin festgestellt wird, nicht zu einer Aufhebung des Aussetzungszinsenbescheides Bescheides sondern zutreffendenfalls lediglich zu einer Neuberechnung der…
…75% durchschnittlich eingelöst werden. Für das Jahr 2011 wird daher wie folgt eine Neuberechnung der Verbindlichkeit aus nicht eingelösten Gutscheinen vorgenommen: | Neuberechnung: | bis 2011: | SUMME Giftcards ab 2006: | 32.901.766,28 | davon 2,75% - Einlösequote bzw. Erfolgsänderung: | 904…
…abgewiesen und zur Begründung ausgeführt: "Soweit eine bereits entrichtete Abgabenschuldigkeit, deren Höhe unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Bescheidbeschwerde abhängt, herabgesetzt wird, sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Zinsen für den Zeitraum ab Entrichtung bis zur Bekanntgabe des die Abgabe herabsetzenden Bescheides bzw. Erkenntnisses festzusetzen (…
…9 BAO die Neuberechnung der Zinsen geboten ist. Aufgrund des mittelbaren Zusammenhanges der Höhe der angefochtenen Zinsen mit anhängigen Verfahren wird mittels gesondertem Bescheid dem gleichzeitig mit dieser Berufung eingebrachten Aussetzungsantrag entsprochen. Auf die mögliche Zinsenbelastung im Falle des negativen Ausganges der Vorverfahren wird hingewiesen…
…war über das Vermögen der Bf. nie ein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das Abgabenkonto war in den vergangenen Jahren ausgeglichen; es wurden laufend Zahlungen geleistet. Der derzeit auf dem Konto ausgesetzte Betrag (19.897,00 + Zinsen) steht mit dem gegenständlichen Rechtsmittelverfahren in Verbindung. Dem BFG lagen…