…in Anspruch zu nehmen und somit die Abgabenschuld bei einem anderen Gesamtschuldner einzufordern. K.G. weist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates zweifelsohne das größere Naheverhältnis zur Zollschuld auf. Bei diesem Abgabenschuldner darf jedoch keinesfalls unberücksichtigt gelassen werden, dass die Einbringlichkeit der Abgaben nicht gesichert ist…
…bei der Firma H. , außer Streit. Als unrichtig bestreitet die Bf. jedoch die Schlussfolgerungen des Hauptzollamtes Graz, wonach das größere Naheverhältnis zur Zollschuld alleine die Bf. treffe. Insoweit liege nicht nur eine unrichtige rechtliche Beurteilung, sondern auch ein mangelhaftes Ermittlungsverfahren vor, weil das Hauptzollamt Graz…
…ein größeres Naheverhältnis zur Zollschuld habe. Die Bf. räumt mit diesem Vorbringen selbst ein, dass bei der Auswahl des zur Leistung der Abgabenschuld heranzuziehenden Gesamtschuldners auf die besonderen Umstände des Schuldverhältnisses und der Schuldnerbeziehung Bedacht zu nehmen ist. Dieser allgemeine Verfahrensgrundsatz ist insofern auch im…
…nach Gabun exportiert habe, ein größeres Naheverhältnis zur Zollschuld habe. Die Bf. räumt mit diesem Vorbringen selbst ein, dass bei der Auswahl des zur Leistung der Abgabenschuld heranzuziehenden Gesamtschuldners auf die besonderen Umstände des Schuldverhältnisses und der Schuldnerbeziehung Bedacht zu nehmen ist. Dieser allgemeine Verfahrensgrundsatz…
…gegebenen Zusammenhang auf die Richtlinien der Zolldokumentation ZK-1890, Zollschuldrecht, Punkt 1.2., wonach zu beachten sei, wer zur Zollschuld das größte Naheverhältnis hat. Das Naheverhältnis des Spediteurs zur Zollschuld sei grundsätzlich geringer als das des Empfängers. Die Behörde hätte sich nach Ansicht der Bf…
…Teil wenig nachvollziehbar, was aber auf die Beurteilung der Vorfrage "Verjährung" Auswirkung haben könnte. 3) Die Abgabenbehörde hat Ermittlungen unterlassen, inwiefern der Bf. ein besonderes Naheverhältnis zur Zollschuldentstehung im Vergleich zum Geschäftsführer der Fa. S. auszeichnet. Aus den oa Gründen ist nicht auszuschließen, dass bei…
…ein größeres Naheverhältnis zur Zollschuld habe. Die Bf. räumt mit diesem Vorbringen selbst ein, dass bei der Auswahl des zur Leistung der Abgabenschuld heranzuziehenden Gesamtschuldners auf die besonderen Umstände des Schuldverhältnisses und der Schuldnerbeziehung Bedacht zu nehmen ist. Dieser allgemeine Verfahrensgrundsatz ist insofern auch im…
…Erzeugnis wieder ausgeführt habe, ein größeres Naheverhältnis zur Zollschuld habe. Die Bf. räumt mit diesem Vorbringen selbst ein, dass bei der Auswahl des zur Leistung der Abgabenschuld heranzuziehenden Gesamtschuldners auf die besonderen Umstände des Schuldverhältnisses und der Schuldnerbeziehung Bedacht zu nehmen ist. Dieser allgemeine Verfahrensgrundsatz…
…daher akzeptiert worden. Weiters habe die Bw beantragt, die Zollforderung an die A Kft. zu stellen, da diese ein viel stärkeres Naheverhältnis zur Ware hatte, als sie selbst. Dem Berufungsbegehren wurde entgegengehalten, dass eine Vertretungsmacht einer schriftlichen Vollmacht durch den richtigen Empfänger bedürfe. Die seitens…
…daher akzeptiert worden. Weiters habe die Bw beantragt, die Zollforderung an die A Kft. zu stellen, da diese ein viel stärkeres Naheverhältnis zur Ware hatte, als sie selbst. Dem Berufungsbegehren wurde entgegengehalten, dass eine Vertretungsmacht einer schriftlichen Vollmacht durch den richtigen Empfänger bedürfe. Die seitens…
…daher akzeptiert worden. Weiters habe die Bw beantragt, die Zollforderung an die A Kft. zu stellen, da diese ein viel stärkeres Naheverhältnis zur Ware hatte, als sie selbst. Dem Berufungsbegehren wurde entgegengehalten, dass eine Vertretungsmacht einer schriftlichen Vollmacht durch den richtigen Empfänger bedürfe. Die seitens…
…wies auch neuerlich auf die fehlerhafte Ermessensübung bei der Auswahl der Zollschuldner hin und bestritt überhaupt, dass die Ware nicht dem Bestimmungszollamt gestellt worden sei. Zutreffendenfalls hätten aber der Frachtführer, der LKW-Fahrer und der Empfänger ein größeres Naheverhältnis zur entstandenen Zollschuld als der Hauptverpflichtete…
…GZ. ZK-1890/3-III/2/01, wonach zu beachten sei, wer zur Zollschuld das größte Naheverhältnis hat. Das Naheverhältnis des Spediteurs zur Zollschuld sei grundsätzlich geringer als das des Empfängers. Bei gesetzeskonformer Ermessensübung wären die Abgaben allein W.M. auf Grund seiner Stellung als…
…GZ. ZK-1890/3-III/2/01, wonach zu beachten sei, wer zur Zollschuld das größte Naheverhältnis hat. Das Naheverhältnis des Spediteurs zur Zollschuld sei grundsätzlich geringer als das des Empfängers. Bei gesetzeskonformer Ermessensübung wären die Abgaben allein W.M. auf Grund seiner Stellung als…
…der Bf. als auch sein Sohn, zur Entrichtung der Zollschuld heranzuziehen waren. Beide weisen insbesondere durch die unmittelbar nach der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung erfolgte Übergabe der Tiere das gleiche Naheverhältnis zur Entstehung der Zollschuld auf. Die Entscheidung wurde demgemäß innerhalb der Grenzen, die…
…der Bf. als auch sein Vater, zur Entrichtung der Zollschuld herangezogen. Beide weisen insbesondere durch die unmittelbar nach der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung erfolgte Übergabe der Tiere das gleiche Naheverhältnis zur Entstehung der Zollschuld auf. Die Entscheidung wurde demgemäß innerhalb der Grenzen, die das…
…eine buchmäßige Erfassung vorgenommen worden ist. Zur Behauptung des Vertreters der Bfin, dass es sich bei der auf dem Abgabenkonto nicht näher aufgeschlüsselte Lastschrift in Höhe von € 1.314.815,96 nicht um den "genauen Betrag der einer Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben" handle…
…dar, der alleine schon zur Aufhebung der ergangenen Abgabenbescheide führe. Außerdem habe die Zollbehörde ihr Auswahlermessen bei der Inanspruchnahme der Zollschuldner missbraucht. Dieses Ermessen habe nach den Grundsätzen von Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu erfolgen wobei zu beachten sei, wer zur Zollschuld das größte Naheverhältnis habe…
…werde -entgegen der in der Berufungsvorentscheidung diesbezüglich zum Ausdruck kommenden Rechtsauffassung der Zollbehörde- weiterhin auf dem Rechtsstandpunkt beharrt, dass bei Nacherhebungen das Naheverhältnis des Spediteuers zur Zollschuld grundsätzlich geringer sei als das des Warenempfängers, sodass auch im gegenständlichen Fall bei pflichtgemäßer Ermessenausübung i.S.d…
…2 zu Kapitel 87 der Kombinierten Nomenklatur in die für die zutreffende Position einzureihen, auch wenn diese an der Zugmaschine montiert, gestellt werden. Zur Zollschuldnereigenschaft: Zollschuldner ist gemäß Art. 203 Abs 3 ZK erster Anstrich die Person, welche die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen hat…