…in Anspruch zu nehmen und somit die Abgabenschuld bei einem anderen Gesamtschuldner einzufordern. K.G. weist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates zweifelsohne das größere Naheverhältnis zur Zollschuld auf. Bei diesem Abgabenschuldner darf jedoch keinesfalls unberücksichtigt gelassen werden, dass die Einbringlichkeit der Abgaben nicht gesichert ist…
…zwischen Anmelder und Empfänger. Im Rahmen des in § 20 BAO normierten Auswahlermessens, werde der Bf. als Zollschuldner hereingezogen, weil ihm das größte Naheverhältnis zur Zollschuld zuzuordnen sei. Dagegen erhob der Bf, durch seinen ausgewiesenen Rechtsvertreter, fristgerecht Berufung. mit folgender Begründung. I. Vorbemerkung zu dem im…
…bei der Firma H. , außer Streit. Als unrichtig bestreitet die Bf. jedoch die Schlussfolgerungen des Hauptzollamtes Graz, wonach das größere Naheverhältnis zur Zollschuld alleine die Bf. treffe. Insoweit liege nicht nur eine unrichtige rechtliche Beurteilung, sondern auch ein mangelhaftes Ermittlungsverfahren vor, weil das Hauptzollamt Graz…
…ein größeres Naheverhältnis zur Zollschuld habe. Die Bf. räumt mit diesem Vorbringen selbst ein, dass bei der Auswahl des zur Leistung der Abgabenschuld heranzuziehenden Gesamtschuldners auf die besonderen Umstände des Schuldverhältnisses und der Schuldnerbeziehung Bedacht zu nehmen ist. Dieser allgemeine Verfahrensgrundsatz ist insofern auch im…
…nach Gabun exportiert habe, ein größeres Naheverhältnis zur Zollschuld habe. Die Bf. räumt mit diesem Vorbringen selbst ein, dass bei der Auswahl des zur Leistung der Abgabenschuld heranzuziehenden Gesamtschuldners auf die besonderen Umstände des Schuldverhältnisses und der Schuldnerbeziehung Bedacht zu nehmen ist. Dieser allgemeine Verfahrensgrundsatz…
…gegebenen Zusammenhang auf die Richtlinien der Zolldokumentation ZK-1890, Zollschuldrecht, Punkt 1.2., wonach zu beachten sei, wer zur Zollschuld das größte Naheverhältnis hat. Das Naheverhältnis des Spediteurs zur Zollschuld sei grundsätzlich geringer als das des Empfängers. Die Behörde hätte sich nach Ansicht der Bf…
…Teil wenig nachvollziehbar, was aber auf die Beurteilung der Vorfrage "Verjährung" Auswirkung haben könnte. 3) Die Abgabenbehörde hat Ermittlungen unterlassen, inwiefern der Bf. ein besonderes Naheverhältnis zur Zollschuldentstehung im Vergleich zum Geschäftsführer der Fa. S. auszeichnet. Aus den oa Gründen ist nicht auszuschließen, dass bei…
…ein größeres Naheverhältnis zur Zollschuld habe. Die Bf. räumt mit diesem Vorbringen selbst ein, dass bei der Auswahl des zur Leistung der Abgabenschuld heranzuziehenden Gesamtschuldners auf die besonderen Umstände des Schuldverhältnisses und der Schuldnerbeziehung Bedacht zu nehmen ist. Dieser allgemeine Verfahrensgrundsatz ist insofern auch im…
…Erzeugnis wieder ausgeführt habe, ein größeres Naheverhältnis zur Zollschuld habe. Die Bf. räumt mit diesem Vorbringen selbst ein, dass bei der Auswahl des zur Leistung der Abgabenschuld heranzuziehenden Gesamtschuldners auf die besonderen Umstände des Schuldverhältnisses und der Schuldnerbeziehung Bedacht zu nehmen ist. Dieser allgemeine Verfahrensgrundsatz…
…und des öffentlichen Interesses an der Abgabenerhebung. Die belangte Behörde hat den Bf vorrangig zur Entrichtung der Zollschuld herangezogen, da er als Nutznießer der Verwendung des Beförderungsmittels das größere Naheverhältnis zum Entstehungsgrund der Eingangsabgabenschuld hatte und die Einbringung der Abgabenschuld in der Schweiz mit Schwierigkeiten…
…Gesamtschuldverhältnis zwischen dem Anmelder und dem Warenempfänger. Im Rahmen des Ermessens wurde die Bf zur Entrichtung der Zollschuld herangezogen, da die belangte Behörde ihr das größte Naheverhältnis zur Zollschuld zugeordnet habe. Gegen diesen Bescheid hat die Bf mit Eingabe vom 12. Februar 2025 Beschwerde erhoben…
…falsch geübt worden, im Rahmen der Ermessensübung hätte die belangte Behörde zu dem Ergebnis kommen müssen, dass bei anderen Zollschuldnern ein größeres Naheverhältnis zur Zollschuld gegeben gewesen sei. Die belangte Behörde bekräftigte die Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung, insbesondere im Hinblick auf die Tatsache, dass es…
…und somit (alleiniger) Zollschuldner ist. Im in Rede stehenden Fall hat das Zollamt Wien plausibel und nachvollziehbar im Rahmen des von ihr ausgeübten Ermessens nach § 20 BAO ("Auswahlermessen") wegen der Falscherklärung hinsichtlich des Zollwertes der Beschwerdeführerin das größere Naheverhältnis zur Zollschuldentstehung zugeordnet und daher diese…
…daher akzeptiert worden. Weiters habe die Bw beantragt, die Zollforderung an die A Kft. zu stellen, da diese ein viel stärkeres Naheverhältnis zur Ware hatte, als sie selbst. Dem Berufungsbegehren wurde entgegengehalten, dass eine Vertretungsmacht einer schriftlichen Vollmacht durch den richtigen Empfänger bedürfe. Die seitens…
…daher akzeptiert worden. Weiters habe die Bw beantragt, die Zollforderung an die A Kft. zu stellen, da diese ein viel stärkeres Naheverhältnis zur Ware hatte, als sie selbst. Dem Berufungsbegehren wurde entgegengehalten, dass eine Vertretungsmacht einer schriftlichen Vollmacht durch den richtigen Empfänger bedürfe. Die seitens…
…daher akzeptiert worden. Weiters habe die Bw beantragt, die Zollforderung an die A Kft. zu stellen, da diese ein viel stärkeres Naheverhältnis zur Ware hatte, als sie selbst. Dem Berufungsbegehren wurde entgegengehalten, dass eine Vertretungsmacht einer schriftlichen Vollmacht durch den richtigen Empfänger bedürfe. Die seitens…
…wies auch neuerlich auf die fehlerhafte Ermessensübung bei der Auswahl der Zollschuldner hin und bestritt überhaupt, dass die Ware nicht dem Bestimmungszollamt gestellt worden sei. Zutreffendenfalls hätten aber der Frachtführer, der LKW-Fahrer und der Empfänger ein größeres Naheverhältnis zur entstandenen Zollschuld als der Hauptverpflichtete…
…E durch Herrn G erteilte Vollmacht zur Vornahme von Verzollungen in deren Namen. Im Rahmen des Ermessens waren diejenigen Gesamtschuldner, nämlich der Bf. und F als Zollschuldner heranzuziehen, die wie im gerichtlichen Strafverfahren ausführlich dargelegt das größte Naheverhältnis zur entstandenen Zollschuld aufweisen. Zum Vorbringen des…
…GZ. ZK-1890/3-III/2/01, wonach zu beachten sei, wer zur Zollschuld das größte Naheverhältnis hat. Das Naheverhältnis des Spediteurs zur Zollschuld sei grundsätzlich geringer als das des Empfängers. Bei gesetzeskonformer Ermessensübung wären die Abgaben allein W.M. auf Grund seiner Stellung als…
…GZ. ZK-1890/3-III/2/01, wonach zu beachten sei, wer zur Zollschuld das größte Naheverhältnis hat. Das Naheverhältnis des Spediteurs zur Zollschuld sei grundsätzlich geringer als das des Empfängers. Bei gesetzeskonformer Ermessensübung wären die Abgaben allein W.M. auf Grund seiner Stellung als…