…unbedingt glaubwürdig, Abkürzungen des Firmenwortlautes seien zulässig und Telefon- oder Kontonummern seien keine Rechnungsbestandteile. Zu Tz. 17d des Bp-Berichtes (Firma G):Der Nachweis der Leistungserbringung könne mangels Zugriff auf den Leistungsersteller auch vom Leistungsempfänger erbracht werden. Dies sei stets vom GF der Bw. angeboten…
…die erbrachten und nicht bezahlten Leistungen im Unternehmen vom Bw. abarbeitet. Dokumentation über eine Gegenverrechnung wurde nicht vorgelegt, zum Nachweis der Leistungserbringung wurden lediglich Kopien von Fotos beigebracht, auf denen angeblich Herr PP in einem Werbe-T-Shirt zu erkennen sei. Es ist nicht nachvollziehbar…
…Rechnungsberichtigung der Vorsteuerabzug erst in jenem Voranmeldungs-(Veranlagungszeitraum) zulässig wäre, in dem diese Berichtigung oder Ergänzung erfolgt ist. Somit wäre auch in diesem Fall eine Anerkennung des Vorsteuerabzuges für Dezember 1997 zu versagen gewesen. Im Übrigen ist aber anzuführen, dass zum Nachweis der Leistungserbringung im…
…Aus Miete Gasse Frau GS | FIDUCIARIO | 24.000,00 | Nachweis der Leistungserbringung fehlt | FIDELIN | 35.032,00 | Nachweis der Leistungserbringung fehlt | | 62.537,46 | 1997 - Vorsteuerkürzung: | | ATS | | ER 71328 | 5.984…
…und habe die BauGmbH unter dieser Adresse ihr Büro nicht bezogen. Die der Berufung zum Nachweis der Leistungserbringung an die Firma RH beigelegte Aufstellung der Baumeisterarbeiten sei außerdem nur ein von keiner Seite unterfertigter Kostenvoranschlag. In der Zeit der Leistungserbringung der BauGmbH an die Bw…
…Bau GesmbH und der K+V BaugesmbH nicht verbucht worden waren, ein Kundenkonto auf den Namen B. Bau GesmbH fehlte. Zum Nachweis der Leistungserbringung wurde neben den Rechnungen der B. Bau GesmbH ein Werkvertrag mit der Bw. vorgelegt. Der Werkvertrag (Umfang 1 DIN A 4…
…Der Rechnungsempfänger sei abgabenrechtlich nicht verpflichtet die Richtigkeit der Adresse des Rechnungsausstellers zu überprüfen. Zum Teil könne sich die Bw. an einzelne Personen nicht mehr erinnern, weshalb sie keinen Nachweis der Leistungserbringung vorlegen könne. 19. Frau Z1 - BA i.H.v . 20.000 S (Tz…
…die ebenfalls offenen "anerkannten" Rechnungen nicht auch gleich mitkassiert wurden. Weiters konnte die Bw. keine Versendungspapiere als Nachweis der Leistungserbringung bei den "nicht anerkannten" Rechnungen vorlegen (anders bei den "anerkannten" Rechnungen), weshalb eine unstrittige Zuordnung zur Bw. nicht möglich ist. Darüber hinaus konnte die Bw…
…da die Rechnungen von H.S. nicht den Erfordernissen des Umsatzsteuergesetzes entsprächen und kein Nachweis einer Leistungserbringung gegeben sei. Unter den nicht anerkannten Vorsteuern ist auch ein Teilbetrag von S 7.964,00 enthalten, der auf die Doppelerfassung einer Rechnung zurückzuführen ist. Der doppelt erfasste…
…an die H. GmbH in der R.Gasse 25 gerichteten Poststückes mit dem Vermerk "Empfänger verzogen" wurden bereits im Rahmen der Ausführungen zum Vorsteueranspruch (Punkt II 1. b dieser Entscheidung) erläutert. Für den Nachweis der Leistungserbringung durch die H. GmbH im Zusammenhang mit dem Objekt…
…e mit € 190,- angenommen und die Kalkulation auf dieser Basis neu erstellt. Zur Vorsteuerkorrektur der E bzw. der H wurde erläutert, dass der E bzw. H die Existenz nicht abgesprochen werde, die beigebrachten Unterlagen jedoch keinen Nachweis der Leistungserbringung durch diese Gesellschaften darstellen würden…
…der Leistungserbringung seitens der Fa T. auf Grund der vorgelegten Unterlagen in Frage stellt, wird der geltend gemachte Aufwand nicht anerkannt. Tz 2 Vorsteuer 2002 Unter Hinweis auf Pkt. 2) der Niederschrift über die Schlussbesprechung steht die in der USt-Erklärung 2002 geltend gemachte Vorsteuer…
…die Versagung eines Vorsteuerabzuges mit den Argumenten "unzureichend" hinsichtlich der Leistungsbeschreibung umschrieben wurden bzw. der Vorsteuerabzug aus Rechnungen mangels Nachweis einer Leistungserbringung versagt wurde. Die im Bericht festgehaltenen Zweifel teilte der UFS allerdings nicht. Der Rechnungsmangel, der schlussendlich für die Versagung des Vorsteuerabzuges in der…
…eines Vorsteuerabzuges zumeist mit dem Begriff "unzureichend" hinsichtlich der Leistungsbeschreibung umschrieben worden seien bzw. der Vorsteuerabzug mangels Nachweis einer Leistungserbringung versagt worden sei. Die diesbezüglich im Betriebsprüfungsbericht festgehaltenen Zweifel habe der UFS allerdings nicht geteilt, der Rechnungsmangel, der schlussendlich für die Versagung des Vorsteuerabzuges in…
…sind daher mangels fehlendem Nachweis der Leistungserbringung, weggeschmissener Grundaufzeichnungen und falscher (Anzahlungen nicht abgerechnet) Zahlungsbestätigungen unglaubwürdig. Diese stellen gem. § 4 Abs. 5 EStG keine betrieblichen Aufwendungen dar und sind daher nicht anzuerkennen und dem Jahreserfolg 2009 hinzuzurechnen. Die diesbezüglich geltend gemachten Vorsteuern sind deshalb gem…
…an welchem Bauwerk bzw. Bauwerksteil welche Leistungen erbracht wurden, bzw. wer diese Arbeiten ausgeführt hat. Die vorhandenen Zahlungsbelege allein sind als Nachweis für die Leistungserbringung jedenfalls ungenügend, zumal sie auch ihrer Art nach, teilweise höchst unglaubwürdig erscheinen bzw. anderseits die zugeordneten Rechnungen - abgesehen von den…
…der Bauges. GmbH und trotz Verwendung einer Visitenkarte der Bauges. GmbH - bei diesem Projekt für die H. GmbH tätig geworden war. Zum Nachweis der tatsächlichen Leistungserbringung durch die H. GmbH waren in diesem Verfahren Unterlagen aus dem Akt der Gemeinde S. vorgelegt worden, darunter auch…
…mit bzw. unter der Aufsicht von Heinz J.) im Verfahren nicht strittig ist und es insofern keines Beweises bedurfte. Den erforderlichen Nachweis für eine Leistungserbringung durch die H. GmbH oder für die Höhe der bei diesen Arbeiten angefallenen Kosten vermögen diese Kalendereintragungen jedoch, in Anbetracht…
…GmbH als Helfer beschäftigt gewesen seien. Nach der Stellungnahme der Betriebsprüfung vom 27. April 1998 seien die schon während des Prüfungsverfahrens verlangten Grundaufzeichnungen wie Aufmassabrechnungen, Aufmasskontrollen und Stundenlisten als Nachweis für eine Leistungserbringung weder im Betriebsprüfungsverfahren, noch mit Berufung vom 5. Feber 1998 beigebracht worden…
…sowie des Umstandes der Bezahlung dieser Rechnung erst nach Löschung im Firmenbuch wurde im Falle der Eingangsrechnung der J-GmbH keinerlei Nachweis für eine Leistungserbringung und auch kein Nachweis dafür erbracht, dass die fakturierten Leistungen von der J-GmbH erbracht wurden. Da der Vorsteuerabzug voraussetzt…