…zu erkennen, zu hinterfragen und zu enthüllen," Rückschlüsse aufden Privatbereich zuordenbare Inhalte erkennen. Da somit die Ausgaben für die in Rede stehenden Seminare neben der berufsspezifischen Bedeutung in einem wesentlichen Ausmaß auch der privaten Lebensführung zu Gute kommen, liegt ein Mischaufwand vor, der gemäß § 20…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 16. Mai 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Grieskirchen, vertreten durch FA, vom 11. April 2003 betreffend Einkommensteuer 2000 und 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert…
Ausdruck gebracht worden sei, sondern es sei seitens des Prüfers bereits im Laufe der Prüfung (Dezember 2002 bzw. Jänner 2003) ersucht worden, sämtliche damit zusammenhängende Unterlagen vorzulegen. Da die Vorlage etwaiger Unterlagen im Zusammenhang mit der Prüfungsfeststellung laut Besprechungsprogramm vom 24. Februar 2003 (dem Bw…
Aufgaben betraut. Dies wäre sicherlich ein interessantes Betätigungsfeld eines Wirtschaftsstudenten gewesen. Anzumerken ist hierzu, dass die Tochter Sophia bzw. der Sohn Pascal (nicht die Tochter Olivia, wie der Betriebsprüfer fälschlicherweise angeführt hat) im berufungsgegenständlichen Zeitraum in Wien ein Wirtschaftsstudium absolviert haben (Handelswissenschaften bzw. Volkswirtschaftslehre). Zu…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 17. April 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Y vom 19. März 2002 betreffend Festsetzung der Einkommensteuer für die Jahre 1995, 1996, 1997, 1998, 1999 und 2000, nach am 30. August 2006 durchgeführter…
Kriterium 6 sind keine strukturverbessernden Maßnahmen bekannt. Bei einer Gesamtbetrachtung der Kriterien und unter Berücksichtigung der Systematik der Liebhabereibeurteilung für betriebliche § 1 Abs 1 - Betätigungen, die eben keinen Anlass zur raschen Betriebsaufgabe beim erstmaligen Erzielen von Verlusten geben soll, ist bis zum Ende des Streitzeitraumes…
eine Anerkennung der Absetzbarkeit. Aufgrund des Werkvertrages des Bw aus 1995 mit dem alterVerein (BP-Arbeitsbogen Bl 81f) bestanden die Tätigkeiten des Bw bis 1998 aus der konzeptionellen und organisatorischen Gestaltung eines Bildungs- und Kulturprogrammes sowie dessen werbemäßiger Aufbereitung. Hinsichtlich werbemäßiger Aufbereitung werden die umfangreichen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 31. Mai 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 2. Mai 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw…
…Die Vertreterin der Amtspartei betonte vor allem deren Qualifikation als Mischaufwand und die fehlende berufliche Notwendigkeit. In der Folge wurde von den steuerlichen Vertretern der Bw in Fax-Eingaben um Würdigung weiterer einschlägiger UFS-Entscheidungen im Rahmen der gegenständlichen Berufungsentscheidung ersucht. III) Rechtliche Beurteilung: Zum…
…383ff, nicht führen. Zwar ergibt sich daraus eine Lockerung bzw. Aufweichung des sog. Aufteilungsverbotes bei Vorliegen von Mischaufwand, die vom Verwaltungsgerichtshof in dessen Erkenntnis vom 27.1.2011, 2010/15/0197, zu Aufwendungen aus dem Titel einer Reise zum Teil bestätigt wurde. Allerdings bedingt dies…
…selbst wenn diese auch der betrieblichen/beruflichen Sphäre des Steuerpflichtigen dienen, leiten Lehre und Rechtsprechung aus dieser Bestimmung das so genannte "Abzugsverbot für Mischaufwand" ab. Soweit Bildungsmaßnahmen nicht (eindeutig) durch den ausgeübten oder verwandten Beruf veranlasst (= verursacht) sind und auch keine umfassende Umschulung im…
Damit sind die geltend gemachten Aufwendungen aber umso mehr den Kosten der privaten Lebensführung im Sinne des § 20 Abs. 1 Z.2 lit.a EStG zuzuordnen. Die abstrakte Gefahr, aufgrund drohender Gesundheitsprobleme möglicherweise künftig die Beschäftigung zu verlieren oder den Beruf aufgeben zu müssen (eine…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Wien, vertreten durch Steuerberater, NÖ, vom 5. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 10. März 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BK, 1180, vom 20. Juli 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 22. Juni 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgt. Lassen sich Aufwendungen für die Lebensführung und berufliche Aufwendungen nicht einwandfrei trennen, ist gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 der gesamte Aufwand als Mischaufwand nicht abzugsfähig (vgl. Doralt, Kommentar EStG 1988, 4. Auflage…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Zemrosser und den Referenten ADir Krall sowie die weiteren Mitglieder Dr. Lamp und MMag. Dr. Dörflinger im Beisein der Schriftführerin FOI Orasch am 22. Februar 2005 über die Berufungen der Bw. gegen die Bescheide…
…auch bei nicht in der Berufssparte des Steuerpflichtigen tätigen Personen von allgemeinem Interesse oder zumindest für einen nicht fest abgegrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad bestimmt und nicht auf Berufsorientierungstrainerinnen und Jobfinderinnen beschränkt ist, sodass auch diesbezüglich ein Mischaufwand vorliegt, der gemäß § 20 Abs…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Mag. B.H., Beamtin, G., B., vom 6. November 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch, vertreten durch Artur Leonhard Zech, vom 28. Oktober 2003 betreffend Einkommen- steuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…Menschen zu tun hat, und auch im privaten Bereich von Vorteil ist", und dass es sich nicht um einen berufsspezifischen Kurs als Leiterin des L. gehandelt habe. Es liegt somit ein Mischaufwand vor, der gemäß § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a EStG 1988 zur…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid vom 17.10.2001 des Finanzamtes Wels betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1999 (Arbeitnehmerveranlagung) entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass die Gutschrift des Erstbescheides…