…nach den umsatzsteuerlichen Vorschriften zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt sei. Begründend wurde im Wesentlichen angeführt, dass bei Überführung von Veredelungserzeugnissen in den zollrechtlich freien Verkehr für die Berechnung der Eingangsabgaben die Mehrwertmethode herangezogen worden sei. Gemäß Art. 591 ZK-DVO könne diese Methode mit Ausnahme von…
…zitierter Verordnung geänderte Artikel 591 Unterabsatz 2 ZK-DVO anzuwenden war. Demnach hätte die Zollbehörde hinsichtlich dieser beiden Anmeldungen vor Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr die zum Ausschluss der Mehrwertmethode führenden Umstände feststellen müssen. Die im Rahmen der Nachschau getroffenen späteren Feststellungen können daher…
…Fernsprechnetz zugängliche Rufnummern zur Verfügung, die es Anrufern ermöglicht, vom Dienstleister angebotene Mehrwertdienste gegen ein höher vergebührtes Entgelt in Anspruch zu nehmen. Von den Entgelten wird den Dienstleistern ein bestimmter Anteil auf das von ihnen bekanntgegebene Konto angewiesen. Der Bf. richtete im August 1997 eine…
…steuerlichen Vertreter vor, dass die Überprüfung ihres Unternehmens ausgehend von der "B.GmbH" im Rahmen einer Kettenprüfung erfolgt sei, zumal dieses Unternehmen die vereinnahmte Mehrwertsteuer nicht an das Finanzamt abgeführt habe. Jedenfalls wären im Rahmen dieser Kettenprüfung auch die Geschäftspartner dieses Unternehmens geprüft, und in…
…bis Mai 2003 als faktischer Geschäftsführer unter anderem der "B.GmbH" im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit dem gesondert verfolgten C E. als Geschäftsführer der " B.GmbH" unter Verletzung der Verpflichtung zur Abfuhr von Mehrwertsteuern eine Verkürzung von Umsatzsteuer bewirkt, wobei es ihm darauf ankam…
…2000 ein rechtsgültiger Bescheid ausgehändigt worden wäre, die nachträgliche Geltendmachung eines Betrages von € 13,02 unzulässig, außerdem sei zu Unrecht die liechtensteinische Mehrwertsteuer in die Bemessungsgrundlage eingerechnet, sowie das Hauptzollamt Feldkirch zur Erlassung des Bescheides nicht zuständig sei, da die Zuständigkeit auf die sachlich…
…Gegen dieses Straferkenntnis wendet sich die Beschuldigte mit dem Vorbringen, sie sei als Gewinnermittlerin nach § 4 Abs.1 Bundesabgabenordnung verpflichtet, ihre Pachtverbindlichkeiten inklusive Mehrwertsteuer als Schuld auszuweisen. Umsatzsteuerlich sei sie eine so genannte Sollversteuerin, dass hieße, ihre Steuerschuld entstünde zum Zeitpunkt der Erbringung der steuerbaren…
…der gewusst habe oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteilige, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen sei, das Recht auf Vorsteuerabzug für diesen Erwerb zu verweigern. Die für das Jahr 2002 nichtabzugsfähigen Vorsteuern würden € 1,432.496,45…
2. Hinsichtlich der Vorsteuerabzugsfähigkeit für die gegenständlichen Lieferungen gelte, dass solange die objektiven Kriterien für die Vorsteuerabzugsfähigkeit gegeben sei, diese nicht versagt werden könne, selbst wenn ein Vorlieferant an einem Steuerbetrug beteiligt gewesen sei. Diese Ansicht werde sowohl von den nationalen Verwaltungsbehörden als auch vom…
…Umsätze gehören, ein anderer Umsatz, der dem vor diesem Steuerpflichtigen getätigten Umsatz vorausgehe oder nachfolge, mit einem Mehrwertsteuerbetrug behaftet ist, ohne dass der Steuerpflichtige hiervon Kenntnis hat oder haben kann." In Erwägung Nr. 46 führe der EuGH aus: "Dieser Schluss kann nicht anders ausfallen, wenn…
…CPU's, Memories, Motherboards, Grafikkarten usw. Selbstverständlich wisse man im Konzern von der Gefahr dieser Mehrwertsteuerkarusselle und die Mutter der Bw. könne es sich als börsennotierte Gesellschaft nicht leisten, in solche Geschäfte verwickelt zu sein, weshalb man intern und auch durch externe Prüfung versuche, darauf…
…gewesen sei, angab, dass ihm "nichts Negatives" bekannt gewesen sei, hätte die Bw. auf Grund folgender Tatsachen den Mehrwertsteuerbetrug erkennen müssen, wobei der Bw. als juristischer Person (GmbH) die Handlungen und der Kenntnisstand ihrer Organe und Mitarbeiter zuzurechnen ist [vgl. Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil 1…
…uneinbringlich geworden ist. Die Berichtigung wäre für den Zeitraum vorzunehmen (gewesen), in dem die Änderung des Entgeltes eingetreten ist (also für den März 2002, wenn überhaupt eine mehrwertsteuergerechte Rechnung vorgelegen wäre, die zum Vorsteuerabzug berechtigt hätte). Würde das Entgelt nachträglich (teilweise) vereinnahmt, wäre der Vorsteuerabzug…
…uneinbringlich geworden ist. Die Berichtigung wäre für den Zeitraum vorzunehmen (gewesen), in dem die Änderung des Entgeltes eingetreten ist (also für den September 2002, wenn überhaupt eine mehrwertsteuergerechte Rechnung vorgelegen wäre, die zum Vorsteuerabzug berechtigt hätte). Würde das Entgelt nachträglich (teilweise) vereinnahmt, wäre der Vorsteuerabzug…
…pauschal mit € 363,00 bestimmt. Als mildernd wurden die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, als erschwerend die mehreren Tatangriffe und die absichtliche Begehungsweise gewertet. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 19. Jänner 2007, wobei im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Entgegen den…
…da für diese bei überwiegend betrieblich und beruflich veranlasstem Werbeaufwand zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie kein Ausschluss vom Vorsteuerabzug bestanden habe. Mit dem Strukturanpassungsgesetz 1995 sei es einkommensteuerrechtlich zu einer Kürzung um fünfzig Prozent gekommen, umsatzsteuerrechtlich sei die Abzugsfähigkeit der Vorsteuern grundsätzlich bestehen…
… 33 TP 5 GebG hat aus folgenden Gründen auch nicht Charakter einer Umsatzsteuer im Sinn von Art 33 der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie 77/388/EWG. Wie der Verwaltungsgerichtshof unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (siehe das Urteil des EuGH vom 8.6.1999…
…Kammerumlage mit Bescheid mit 0,00 € festzusetzen: Die Bw sei eine Steuerpflichtige iSd Art. 9 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ("MWSt-Systemrichtlinie"). Die Bw berufe sich auf einen Verstoß des § 122 WKG gegen Art…
…die Unternehmereigenschaft des Leistungserbringers amtswegig zu prüfen, mit einem Verfahrensmangel belastet, und außerdem im Ergebnis dem System der Mehrwertsteuer zuwiderlaufend und damit auch grob EU-widrig. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Sachverhalt Berufungsgegenständlich sind Rechnungen von bzw. Gutschriften an ET im Zeitraum Februar 2008…
…0,00 festzusetzen: 1. Die Abgabepflichtige ist eine Steuerpflichtige im Sinne des Artikels 9 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ("MWSt-Systemrichtlinie"). 2. Die Abgabepflichtige beruft sich auf einen Verstoß von § 122 WKG gegen Art 168…