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UFSG RV/0394-G/07Keine Gewährung des großen Pendlerpauschales bei einer Gesamtfahrzeit mit Massenverkehrsmitteln von knapp einer Stunde (Fahrtdauer mit dem PKW: ca. 20 Minuten; Fahrtstrecke: 21 km).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2007

…daraufhin weitere Gründe genannt, weshalb sie bereits vor 7:00 Uhr mit ihrer Arbeit beginnen müsse und ihr deshalb die Benützung der Massenverkehrsmittel (Bus plus Bahn) nicht möglich und daher unzumutbar wäre. Dazu ist festzuhalten: Abgesehen davon, dass bei einer gleitenden Arbeitszeit im Zusammenhang mit…

UFSW RV/2636-W/12Pendlerpauschale, Zumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2012

…Stopps noch Staus beinhalten, dar. Im Falle der Benützung von Massenverkehrsmitteln ist die in Rede stehende Strecke in beiden Richtungen laut Fahrplanauskunft der Wiener Linien - inklusive der Fußwege - im Normalbetrieb in 48 bis 56 Minuten zu bewältigen. An Wochentagen verkehren auf der Strecke 2.. - A…

UFSG RV/0594-G/07Keine Gewährung des großen Pendlerpauschales bei einer Fahrtstrecke von 34 Kilometern und einer Gesamtfahrtzeit mit Massenverkehrsmitteln von maximal 90 Minuten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2007

…dass im vorliegenden Fall weder die Fahrt mit dem Massenverkehrsmittel (Gesamtfahrzeit für Hin- und Rückfahrten maximal 90 Minuten) mehr als dreimal so lange ist wie mit dem eigenen PKW (Fahrzeit für die 34 km durchschnittlich rund 30 bis 35 Minuten) noch die Gesamtfahrzeit bei Benutzung…

UFSW RV/2256-W/05"Großes" Pendlerpauschale bei einer Fahrtstrecke von 20 - 40 km und einer Fahrtdauer mit Massenverkehrsmitteln von weniger als 2 Stunden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2006

…wenn sie mehr als dreimal so lange dauert wie mit dem eigenen Kfz. Im Nahbereich von 25 km ist nach amtlichen Erläuterungen die Benützung eines Massenverkehrsmittels aber auch dann zumutbar, wenn die Gesamtfahrzeit für die einfache Strecke nicht mehr als 90 Minuten beträgt. Meiner Auffassung…

UFSS RV/0360-S/08Das große Pendlerpauschale steht nicht zu, wenn bei einer Wegstrecke von über 25 km die Fahrzeit mit den Massenverkehrsmitteln nicht über 90 Minuten beträgt und nicht dreimal so lange dauert wie die Fahrt mit dem PKW.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2008

…Berufung vom 3.3.2008 begehrte der Bw die Berücksichtigung des großen Pendlerpauschale, da die Fahrzeit mit den Massenverkehrsmittel mehr als das Dreifache der Fahrzeit mit dem Pkw betrage. Die Abgabenbehörde I. Instanz wies mit Berufungsvorentscheidung vom 16.4.2008 die Berufung als unbegründet ab…

UFSW RV/2018-W/08"Kleines" Pendlerpauschale für Arbeitsweg Amstetten-Wien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2008

…Bw. 120 km betrage und die Fahrzeit bei Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar lang sei. Aktenkundig sind verschiedene Fahrplan- und Routenplanerausdrucke. Das Finanzamt stellte in weiterer Folge Überlegungen hinsichtlich der Zumutbarkeit der Verwendung eines Massenverkehrsmittels an: "Wohnung - Bahnhof Amstetten laut Routenplaner ViaMichelin 2 km…

UFSW RV/2171-W/05Pendlerpauschale
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2006

…Bw. Nachtdienste bzw. Bereitschaften geleistet hat, wofür der Bw. ohnedies keinen Beleg beigebracht hat, so wäre selbst damit noch nicht bewiesen, dass die Benutzung eines Massenverkehrsmittel unzumutbar ist, da hinsichtlich Beginn- und Endzeiten der jeweiligen Dienste, seitens des Bw. nicht einmal Behauptungen aufgestellt, und ebenfalls…

UFSW RV/2394-W/08Zumutbarkeit der Orientierung der Arbeitszeit an die Fahrpläne des öffentlichen Verkehrs bei Gleitzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2008Teil 1/2

… 77 Abs. 1 EStG 1988 in der Regel der Kalendermonat, auch wenn - etwa bei Teilzeitbeschäftigten - nicht an allen Tagen der Arbeitswoche gearbeitet wird) überwiegend zurücklegt, mehr als 20 km und ist die Benützung eines Massenverkehrsmittels zumutbar, dann werden nach § 16 Abs. 1 Z 6 lit…

UFSW RV/2394-W/08Zumutbarkeit der Orientierung der Arbeitszeit an die Fahrpläne des öffentlichen Verkehrs bei Gleitzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2008Teil 2/2

für die Folgetage übrig bleiben (und bei Gleitzeit vorgezogen werden können), widerspricht den behördlichen Erfahrungen. So hätte der Bw. jene Arbeiten, die er üblicherweise in der Früh in der Zeit zwischen ca. 6:30 Uhr und 7:30 Uhr erledigt, bei Verwendung derjenigen Verbindung öffentlicher…

UFSW RV/2832-W/09Pendlerpauschale - Kombination von PKW und öffentlichen Verkehrsmitteln, Zumutbarkeit hinsichtlich zumindest der halben Fahrtstrecke
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2011

…unter überwiegender Nutzung des öffentlichen Verkehrs insgesamt drei Stunden zusammen für Hin- und Rückweg, ist die Benutzung von Massenverkehrsmitteln im Allgemeinen unzumutbar und steht das "große" Pendlerpauschale zu. Gerade der vorliegende Fall mit einer Tagesarbeitszeit von fünf Stunden zeigt, dass nach der Verwaltungspraxis die Bw…

UFSW RV/1060-W/10Aliquotes Pendlerpauschale bei Teilzeitbeschäftigung an einem Tag je Woche
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.06.2010Teil 3/3

…unter überwiegender Nutzung des öffentlichen Verkehrs insgesamt drei Stunden zusammen für Hin- und Rückweg, ist die Benutzung von Massenverkehrsmitteln im Allgemeinen unzumutbar und steht das "große" Pendlerpauschale zu. Gerade der vorliegende Fall mit einer Tagesarbeitszeit von fünf Stunden zeigt, dass nach der Verwaltungspraxis die Bw…

UFSW RV/1319-W/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Mistelbach-Wien) im Jahr 2005
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2010

…an, ob konkret eine Verbindung mit einer Fahrzeit von knapp über oder knapp unter einer Stunde verwendet wird, wenn grundsätzlich verwendbare - nicht nur irgendwann am Tag zur Verfügung stehende Verbindungen mit Massenverkehrsmitteln und einer eine Stunde nicht übersteigenden Fahrzeit bestehen (vgl. für viele UFS, 12…

UFSG RV/0231-G/08Pendlerpauschale bei einer Fahrtstrecke von 23 Kilometern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2008

…die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, mehr als 20 km und ist die Benützung eines Massenverkehrsmittels zumutbar, dann werden zusätzlich als Pauschbeträge berücksichtigt: Bei einer Fahrtstrecke von 20 km bis 40 km: 450 Euro jährlich ... c) Ist dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung…

UFSW RV/0803-W/08Bloße Übermittlung eines berichtigten Lohnzettels Wiederaufnahmegrund?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2008

…dass es ,Absicht des historischen Gesetzgebers war, hinsichtlich der Unzumutbarkeit auch auf eine Relation zwischen den Fahrzeiten mit dem PKW und den Massenverkehrsmitteln abzustellen. Warum bei einer Fahrzeit mit dem PKW von 20 bis 25 Minuten erst die sechs- bis fünffache Fahrzeit mit öffentlichen Verkehr…

UFSW RV/1060-W/10Aliquotes Pendlerpauschale bei Teilzeitbeschäftigung an einem Tag je Woche
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.06.2010Teil 1/3

…der Verkehrsmittel eine Verspätung habe oder keine Straßenbahn versäumt werde. Für die Hinfahrt bei einem Arbeitsbeginn um 14:00 Uhr stünden keine Massenverkehrsmittel mit Fahrzeiten von weniger als 2 ½ Stunden zur Verfügung. Der Rückweg sei mit öffentlichen Verkehrsmitteln allerdings nie unter 2 ½ Stunden…

UFSW RV/1060-W/10Aliquotes Pendlerpauschale bei Teilzeitbeschäftigung an einem Tag je Woche
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.06.2010Teil 2/3

…Tage-Woche entstehenden Aufwendungen steuerlich nur zum Teil abgegolten werden und der Gesetzgeber offenbar hier einen - unterschiedlich hohen - versteckten Selbstbehalt für Pendler, vor allem für jene, die Massenverkehrsmittel nicht (oder nicht zur Gänze) benutzen können, und für jene, die einen 80 km übersteigenden Arbeitweg haben…

UFSF RV/0226-F/08Große oder kleine Pendlerpauschale? Länge des Arbeitsweges?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2008

…Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. Die Pauschbeträge sind auch für Feiertage sowie für Lohnzahlungszeiträume zu berücksichtigen, in denen sich der Arbeitnehmer im Krankenstand oder auf Urlaub (Karenzurlaub) befindet. Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln ist entsprechend der Verwaltungsübung (vgl. auch Sailer/Bernold/Mertens, Die Lohnsteuer in Frage…

UFSL RV/2084-L/02Kleines oder großes Pendlerpauschale; Studiengebühren für ein ordentliches Universitätsstudium als Aus- bzw. Fortbildungsaufwand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.11.2003Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 vom 5. Juli 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291…

UFSL RV/2084-L/02Kleines oder großes Pendlerpauschale; Studiengebühren für ein ordentliches Universitätsstudium als Aus- bzw. Fortbildungsaufwand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.11.2003Teil 2/2

berufsspezifischen Kenntnisse und Fähigkeit gedient hätte, stellten die dabei angefallenen Studiengebühren abzugsfähige Fortbildungsaufwendungen dar. Das Finanzamt ist dieser Rechtsansicht durch Qualifizierung dieser Aufwendungen als Ausbildungskosten nicht gefolgt und hat deshalb mit nunmehr angefochtenem Bescheid einen Werbungskostenabzug für die geltend gemachten Studiengebühren versagt. Im Zuge des…

UFSL RV/2083-L/02Kleines oder großes Pendlerpauschale; Stempelgebühren einer Steuerberaterberufsanwärterin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.11.2003Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000 vom 5. Juli 2002 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Das Einkommen im Jahr 2000 beträgt 209…