…Fachärztevereinigungen und verbringe dadurch auch erhebliche Zeit im Ausland. Aus dem Dargestellten ergebe sich eindeutig, dass es sich bei diesem Unternehmen um keinen Mantelkauf handle und es werde beantragt, den noch bestehenden Verlustvortrag bei der Festsetzung der Körperschaftsteuer für das Jahr 1995 noch zu berücksichtigen…
…303 Abs 4 BAO hinsichtlich Körperschaftsteuer sowie Körperschaftsteuer jeweils für die Jahre 1998, 1999 und 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge einer Betriebsprüfung wurden nachstehende strittige Feststellungen getroffen. Vorliegen eines Mantelkaufes (Tz. 16) Die E…
…Kalenderjahr um. Der Veranlagungszeitraum für das Jahr 1994 reicht daher vom 1.7.1993 bis zum 31.12.1994. Über die Berufung wurde erwogen: A) Mantelkauf: Die Bankhaus_Q_AG war Inhaberin einer Beteiligung an der (später in W AG umbenannten) A&B AG. Da…
…Entscheidungsgründe Strittig sind folgende, in dem zur Begründung der angefochtenen Bescheide herangezogenen Prüferbericht, getroffene Feststellungen: Tz 1 - Es liege hinsichtlich des Erwerbes der Geschäftsanteile der Bw durch die XYGmbH ein Mantelkauf vor, der Abzug von Verlusten des Mantels aus 2004 bzw. 2005 in Höhe von…
…vom Finanzamt Wien 8/16/17 unter Berücksichtigung eines Verlustabzuges aus den Vorjahren - ohne Beachtung der bereits im Jahr 2005 amtsbekannten Tatsache des Mantelkaufes - erlassen worden. Nach der neuerlichen Verlegung des Firmensitzes sei der Akt im März 2009 wieder an das Finanzamt Wien 9/18…
…15. November 2002 einen vorläufigen Körperschaftsteuerbescheid, in welchem es infolge Erfüllung des Mantelkauftatbestandes den begehrten Verlustabzug versagte. In der Berufung vom 11.12.2002 begründete die Bw., dass die Zahlung der Lebensversicherung im Mai 2000, die Abtretung der Geschäftsanteile jedoch erst mit Abtretungsvertrag vom 16…
… 6. Diese Kaufpreisreduktion ist vergleichbar mit einer eingetretenen Gewährleistung und demzufolge dem eines geleisteten Schadenersatzes infolge eines tatsächlich vorliegenden Mantelkaufes in dem unter RV/1463 - W/03 abgehandelten Berufungsverfahren. Somit war spruchgemäß zu entscheiden, dem Berufungsbegehren auf Ansatz von Anschaffungskosten in Höhe von S 610…
…immer nur in Hinblick auf die wirtschaftliche Zielsetzung im konkreten Fall untersucht. So sind etwa Mantelkäufe (vgl. VwGH 2.8.2000, Zl. 98/13/0156) zwar im Wirtschaftsleben sehr verbreitet und gewöhnlich, im konkreten Fall war der Mantelkauf aber doch ungewöhnlich, weil wirtschaftlich nicht verständlich…
…im Steuerrecht geltende wirtschaftliche Betrachtungsweise sowie das Leistungsfähigkeitsprinzip." Über die Berufung wurde erwogen: I . Zum Vorbringen, es liege kein Mantelkauf vor: I.1. Die Bw beendete ihre werbende Tätigkeit als Waggonreparatur-Werkstätte im Zuge der Vorbereitung des mit Maßnahmen-Bescheid des LH von NÖ im…
…jenem Zeitpunkt nicht mehr zu, ab dem die Identität des Steuerpflichtigen infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wirtschaftlich nicht mehr gegeben ist (Mantelkauf). Dies gilt nicht…
…um den Abtretungspreis von 36.154,73 Euro an WM ab Nach einer bei der Berufungswerberin für die Jahre 2003 bis 2006 durchgeführten Betriebsprüfung vertrat der Prüfer die Ansicht, im vorliegenden Fall seien die Bestimmungen über einen Mantelkauf anzuwenden, weshalb die in den Jahren 2003…
…angesehen. Die einschränkenden Bestimmungen des § 8 Abs. 4 Z 2 KStG sowie des § 4 Umgründungssteuergesetz seien dabei nicht wirksam. Ein Mantelkauf in Sinne des § 8 Abs. 2 KStG könne auch im Zusammenhang mit einer Verschmelzung nach Art. 1 Umgründungssteuergesetz verwirklicht werden. Grundsätzliche Voraussetzung dafür sei…
…ersten Wirtschaftsjahr erlittene Verlust zur Gänze zu. Allein, dass es im vorliegenden Fall zu keiner Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse gekommen sei, schließe den Mantelkauftatbestand aus. Daher werde beantragt, den Verlust des Wirtschaftsjahres 1991/1992 steuerlich anzuerkennen und bei der Veranlagung der folgenden Kalenderjahre (1993, 1994…
…Folgeeigentümers als gegeben anzunehmen ist, wird in der Literatur nicht beantwortet. Bei Beantwortung dieser Frage wird dem Zweck der Mantelkaufregelung wesentliche Bedeutung zukommen. Nach der Absicht des historischen Gesetzgebers soll mit der Bestimmung des § 8 Abs 4 KStG Bestrebungen entgegengetreten werden, Verluste zum Gegenstand von…
…des gesamten Betrachtungszeitraumes von 1995 bis 2003 zur Verlustabdeckung getätigt habe und damit einen persönlichen Schaden erlitten habe und somit auch die Thematik eines Mantelkaufes zur Realisierung von Steuervorteilen ins Leere gehe. Zu dieser Berufung hat die Betriebsprüfung nachstehende Stellungnahme abgegeben: Im Berufungsbegehren werde abweichend…
…erhalten blieben. Der Bw vertritt die Meinung, dass das Verlustabzugsverbot des § 10 UmgrStG mit dem Mantelkauf gemäß § 8 Abs 4 Z 2 KStG vergleichbar sei. Die Berufung wurde vom Finanzamt - ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung - der Abgabenbehörde zweiter Instanz vorgelegt. In der am 20. Februar 2008…
…jenem Zeitpunkt nicht mehr zu, ab dem die Identität des Steuerpflichtigen infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wirtschaftlich nicht mehr gegeben ist (Mantelkauf). Dies gilt nicht…
…Entscheidungsgründe Im vorliegenden Fall ist strittig, ob ein Mantelkauftatbestand vorliegt. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den folgenden in der Entscheidung genannten Beträgen um Schillingbeträge handelt, sofern sie nicht ausdrücklich als Eurobeträge ausgewiesen sind. Mit Gesellschaftsvertrag vom 29. April 1992 wurde durch…
…nicht mehr zu, ab dem die Identität des Steuerpflichtigen infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wirtschaftlich nicht mehr gegeben ist (Mantelkauf). Die einzelnen in § 8 Abs…
…dass darin nicht nur die Notwendigkeit zum kumulativen Vorliegen aller Voraussetzungen, sondern auch die Berücksichtigung des Gesamtbildes der Verhältnisse normiert wäre. Ein Mantelkauf könne daher auch vorliegen, wenn die einzelnen Tatbestandmerkmale unterschiedlich stark ausgeprägt wären. Unter Bezugnahme auf die oben zitierte Gesetzesbestimmung stellte die Betriebsprüfung…