…im Jahr 2004 vermag das Bestehen der Schätzungsberechtigung nicht zu widerlegen, weil sich diese Berechtigung bereits aus der aufgezeigten Mangelhaftigkeit der Kassaführung ergibt. Davon abgesehen weist die Bw in ihrer Kalkulation mit 128,28 % selbst einen Rohaufschlag aus, der weit über dem aus den erklärten…
…der Behauptung, er hätte neben den aufgezeichneten Einkäufen keine anderen vorgenommen, zu beweisen, da er wie oben dargestellt, aufgrund seiner Aufzeichnungsmängel Anlass zur Schätzung gegeben hat (VwGH 16.5.2002, 98/13/0195: "Liegt eine im Sinne des § 184 BAO zur Schätzung Anlass gebende Mangelhaftigkeit…
…Beurteilung geltend gemacht. Zum Berufungsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens führt die Bw. aus, ihrem Unterbrechungsantrag bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes über die Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 26.1.2010, RV, sei zu Unrecht keine Folge gegeben worden. Hätte der Spruchsenat dem Unterbrechungsantrag folge gegeben…
…19.525,56 € | Einkommensteuerbescheid 2006 vom 19.12.2007 | 4.102,85 € | Einkommensteuervorauszahlungsbescheid vom 19.12.2007 | 4.472,09 € In der dagegen eingebrachten Berufung vom 17. Jänner 2008 wendete die Bw. eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens insoweit ein…
…Die Kassaführung weise keine Mängel auf. Daher basiere die (angenommene) Schätzungsberechtigung auf § 184 Abs. 2 BAO. Im Zuge des Betriebsprüfungsverfahrens seien vom Prüfer anhand von "Einzeltatbeständen" Rohaufschläge ermittelt worden, die mit dem "Gesamttatbestand" verglichen worden seien. "Einzeltatbestand" sei beispielsweise der Rohaufschlag für eine bestimmte Weinsorte…
…dass der steuerliche Vertreter hier nachweislich erhebliche Fehler aufgedeckt habe, sei als Beleg dafür, dass solche Berechnungen an sich fehleranfälliger seien als eine laufend erstellte Buchhaltung, zu sehen. Mit der Berufungsergänzung vom 15. Juli 2010, untergliedert in die Punkte "A) Mangelhaftigkeit des Verfahrens" und "B…
…dort zitierte Judikatur). Schließlich kann auch aus dem Hinweis, dass im Rahmen der vorangegangenen Betriebsprüfung keine Feststellungen über die Mangelhaftigkeit der Grundaufzeichnungen getroffen worden seien, nichts für die Bw. gewonnen werden. Denn der Umstand, dass eine abgabenbehördliche Prüfung eine bestimmte Vorgangsweise des Abgabepflichtigen unbeanstandet gelassen…
…70 ("Auch geringfügige Kassenfehlbeträge und der Umstand, dass die Kassenaufzeichnungen nur einwöchentlich bzw. zweiwöchentlich vorgenommen werden, wobei im Anschluss daran die vorherigen Grundaufzeichnungen weggeworfen werden, berechtigen die Behörde zur Schätzung") abgeleitete Umkehrschluss, dass "das bloße Wegwerfen von Grundaufzeichnungen bei täglicher Kassaführung ohne Vorliegen von Fehlbeträgen…
…Kassenfehlbeträge und der Umstand, dass die Kassenaufzeichnungen nur einwöchentlich bzw. zweiwöchentlich vorgenommen werden, wobei im Anschluss daran die vorherigen Grundaufzeichnungen weggeworfen werden, berechtigen die Behörde zur Schätzung". Auch hieraus könnte e contario abgeleitet werden, dass etwa das bloße Wegwerfen von Grundaufzeichnungen bei täglicher Kassaführung ohne…
…von der BP geforderten Form, ein Wareneingangsbuch sei nicht erforderlich. Im Übrigen könnten alle Feststellungen der BP entkräftet werden. Die Inventurmängel wurden nicht bestritten. Mit diesem Vorbringen zeigt die Bw. jedoch keine Unrichtigkeit der von der BP getroffenen Feststellungen auf. Das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Kassaführung…
…Grund vorangeführter Ausführungen ist die vorliegende Kassenführung nicht mehr ordnungsgemäß. B) Erlöserfassung Getränke 1) Die Getränkeeinnahmen wurden in den Prüfungsjahren 2000 - 2001 - 2002 zum Teil mittels einer Schankanlage und zum Teil mittels einer Registrierkasse (Flaschen) erfasst. Hinsichtlich der mittels der Schankanlage erfassten Getränkeeinnahmen wurden nach…
…der Betriebsprüfung abzugehen. Die Sicherheitszuschläge können nicht als überhöht erkannt werden, zumal die Schätzung auf einer bloß durchschnittlichen Auslastung und einem Erlös, der nach den für das geprüfte Hotel festgestellten Verhältnissen an der Untergrenze lag, beruht. Im Hinblick darauf, dass sich die Mangelhaftigkeit der Kassenführung…
…zu haben. Damit bestehen aber an der Mangelhaftigkeit der vom Bw. geführten Aufzeichnungen und somit an der Schätzungsberechtigung keine Zweifel. Gemäß § 184 Abs. 3 BAO hat die Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung insbesondere dann zu schätzen, wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er…
…den Wert der sonstigen die Kassenführung betreffenden Feststellungen der Betriebsprüfung, namentlich über deren durch das Fehlen von Aufzeichnungen über den täglichen Kassastand begründete Mangelhaftigkeit aus. Da ausreichende Grundaufzeichnungen über die Tageslosungen nicht geführt wurden, können die Bareinnahmen und folglich die vollständige Erfassung der Einnahmen aus…
…ist. Zu den unterlassenen Zeugeneinvernahmen gibt die Bp. an, dass bei erstmaliger Äußerung der Parteienseite im Jahr 2000 ein zu großer Zeitabstand zu den zu erforschenden Umständen gelegen sei, als dass zu erwarten gewesen wäre, dass die Zeugen noch über relevante Dokumentationen verfügt hätten, davon…
…muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 292 BAO steht der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu…
…abgerundet. Mängel der Kassaführung die sich als Unsicherheiten im ausgabenseitigen Bereich auswirken (siehe Tz 29) sind vernachlässigbar. Der UFS hält es, nach eingehender Würdigung, nicht mehr für angebracht, den Sicherheitszuschlag auch von den unbestrittenen Feststellungen gemäß Tz 26 a zu bemessen. Der insoweit bestehenden Unsicherheit…
…gewährte hiefür einen zusätzlichen Wareneinsatz iHv S 37.000,00 (1996), S 56.785,00 (1997) und S 44.871,00 (1998). Weiters brachte er auf Grund der Mängel in den Kassa- und Wareneingangsbüchern gemäß § 184 BAO einen Sicherheitszuschlag iHv S 100.000,00 (1996…
…auch diese der Aufbewahrungspflicht. Da die Eintragung in die Bücher und Aufzeichnungen erfolgte, treffe auf die Bw. die nur für die späteren zusammengefassten Eintragungen vorgesehene Aufbewahrungspflicht für Losungsbögen und dergleichen nicht zu. c) Wenn auch an die Kassenführung und an die Verbuchung der Kassenbewegung strenge…
…den Verahrenszeitraum). Für die Abgabenbehörde bestand unter den gegebenen Umständen aufgrund der massiven Formalmängel im Rechenwerk des Bw. nicht nur eine Schätzungsberechtigung sondern vielmehr eine entsprechende Verpflichtung. Aufgrund der festgestellten Mangelhaftigkeit der Grundaufzeichnungen vermitteln die Unterlagen des Bw. die Vermutung der inhaltlichen Richtigkeit i.S…