…Höhe der Abgaben sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe und den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Bw. betrieb im Berufungszeitraum das Gastgewerbe in zwei Wiener Betriebsstätten. Im Zuge einer Außenprüfung wurden verschiedene Mängel in den Aufzeichnungen…
…Kilometerstrecke, Ausgangs - und Zielpunkt sowie Zweck jeder einzelnen Fahrt zweifelsfrei und klar angeben. Die von Ihnen bisher vorgelegten Unterlagen lassen diese Informationen nicht vollständig erkennen (insbesondere betreffend die fortlaufende Führung der Aufzeichnungen sowie den Zweck der Fahrten). Die von Ihnen vorgelegten, mittels Formularen des Arbeitgebers…
…damit auf die Abgeltung geleisteter Arbeiten verzichten würde. Die vorliegenden monatlichen Arbeitszeitnachweise sind als Aufzeichnung der tatsächlich erbrachten Arbeitszeit daher jedenfalls zuverlässige Grundlage, sachlich richtig und auch frei von formellen Mängeln. Die Erstbehörde wäre aber auch verpflichtet gewesen, anstelle die Arbeitszeiterfassung des Berufungswerbers pauschaliert als…
…vom Prüfer umfangreiche und zweifellos als schwerwiegend zu beurteilende formelle und materielle Mängel der Bücher und Aufzeichnungen des Bw. festgestellt. Den Anforderungen des § 131 BAO wurde eindeutig nicht entsprochen, zumal anhand der vom Bw. vorgelegten Aufzeichnungen eine Überprüfung der Vollständigkeit der Bonierungen nicht möglich war…
…betreffend der im Prüfungszeitraum aufgelisteten Mängel. Zwecks Klärung des Sachverhaltes wurde vom Unabhängigen Finanzsenat an die Bw. das Ersuchen gestellt, die Dienstverträge jener Dienstnehmer vorzulegen, für welche eine Erhöhung des Sachbezugwertes vorgenommen wurde, sowie bekannt zugeben von wem und auf Grund welcher Unterlagen bzw. Aufzeichnungen…
…Richtigkeit der Bücher bzw. Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen; somit steht die Schätzungsbefugnis bzw. Schätzungsverpflichtung im gegenständlichen Fall außer Frage. Bereits diese formellen Mängel der Aufzeichnungen berechtigen bzw. verpflichten die Behörde zur Schätzung (vgl. VwGH 25.11.1986, 84/14/0109). Für die Schätzungsbefugnis der…
…und als wesentlich gewerteten Mängel der Fahrtenbuchaufzeichnungen unseres Mandanten ein Judikat des VwGH vom 21.10.1993, Zl. 92/15/0001 zitiert, indem mit Verweis auf Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes folgende Kriterien für ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch genannt werden: fortlaufende und übersichtliche Führung des Fahrtenbuches unter…
…andere verbindliche Regelungen wäre die Führung von Aufzeichnungen innerhalb eines schlichtweg unterstellten Kalenderwochenzeitraumes vorgegeben. § 26 AZG kenne eine solche Vorgabe jedenfalls nicht und akzeptiere sogar einen möglichen mehrmonatigen Beobachtungszeitraum. Auch die entsprechenden Kollektivverträge sähen eine derartige Verpflichtung nicht vor. Der Berufungswerber habe tatsächlich sämtlichen gesetzlichen…
…Urlaub immer Deckung fänden, entspricht ebenfalls nicht der Aktenlage, wie aus der oben angeführten Darstellung ersichtlich ist. Zusammengefasst entsprechen die vorgelegten Aufzeichnungen nicht den Anforderung an die Führung von Fahrtenbüchern, da aus diesen allein die Anzahl der gefahrenen Kilometer nicht nachvollzogen bzw. auf ihre materielle…
…Aufgrund der Tatsache der Nichtvorlage von Büchern und Aufzeichnungen ist der Bw. seinen Pflichten, nämlich der Führung von Büchern und Aufzeichnungen nicht nachgekommen, und folglich besteht für die Abgabenbehörde die Berechtigung zur Schätzung. Die Schätzungsberechtigung ist ebenso nicht davon abhängig, ob formelle Mängel der Bücher…
…der Nichterfüllung von diversen Aufzeichnungsverpflichtungen, e) der Vorlage von Unterlagen, die sowohl formelle als auch schwerwiegende sachliche Mängel aufweisen, sowie f) der Nichterteilung von erforderlichen Auskünften zur Sachverhaltsaufklärung, unter der Tz 16 PB näher ausgeführt wurde. Die Feststellung der Bp., der gesetzlichen Verpflichtung zur Führung…
…für die Jahre 1994 bis 1996 unterzogen. Dabei wurden Mängel bei der Führung der Bücher und Aufzeichnungen festgestellt. Aufzeichnungen zur Ermittlung des täglichen Kassastandes sowie Registrierkassenstreifen würden fehlen. Darüberhinaus habe eine statistische Losungsverprobung in wiederholten Fällen das Auftreten von Mehrfachlosungen aufgezeigt. Die Entgelte seien gem…
…Aufzeichnungen waren nicht vorhanden. Ein Hauptabschluss wurde nicht durchgeführt. Es lagen keine Bilanzen vor. Führung der Konten: Kontenklasse 1 (Anlage/Umlaufvermögen) Auf den Konten wurden nur laufende Zugänge erfasst. Eine Überleitung zum Vorjahr wurde nicht vorgenommen. Kontenklasse 2 (Kassa/Bank/Verrechnungskonten) Die Bankkontensalden stimmen mangels…
…formelle Mängel von Büchern oder Aufzeichnungen nur dann zu einer Schätzung, wenn diese derart schwerwiegend sind, dass das Ergebnis der Bücher, respektive der Aufzeichnungen nicht mehr glaubwürdig erscheint (VwGH v. 2.6. 1992, 87/14/0160). Was die formelle Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen im Unternehmen der…
…Bücher oder Aufzeichnungen, welche zu führen sind, nicht vorgelegt werden oder wenn Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder solche formellen Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Der Abgabenbehörde steht dabei die Wahl der Schätzungsmethode…
…auch die sich unter Anwendung der Lognormalverteilung ergebenden Umsatzdifferenzen und die daraus abgeleiteten verdeckten Ausschüttungen bestritten. 2.1. Schätzungsberechtigung Während seitens der Betriebsprüfung von einem mit schweren Mängeln behafteten Rechenwerk ausgegangen wird, führt die Bw. die festgestellten Lücken in ihren Aufzeichnungen auf häufige Fehler ihrer…
…zu schätzen, wenn der Abgabepflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Erklärungen zu geben vermag oder wenn er Bücher und Aufzeichnungen, die er nach den Abgabenvorschriften zu führen hat, nicht vorlegt oder wenn die Bücher und Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder solche formelle Mängel aufweisen, die…
…Umsätze mangels Führung bzw. Vorlage von Grundaufzeichnungen nicht durchgeführt werden konnte, jedoch die Analyse des Zahlenmaterials anhand einer mathematischen Prüfmethode ergab, dass für das Jahr 2005 20 Doppel- und Mehrfachlosungen und für das Jahr 2006 24 solcher Doppel- und Mehrfachlosungen festgestellt wurden, was völlig der…
…Sammlung der Belege sei nicht ausreichend, weshalb die Voraussetzungen von ordnungsgemäßen Aufzeichnungen nicht gegeben seien. Jedenfalls rechtfertigen solche Umstände eine Schätzung gemäß § 184 BAO, wie durch die Betriebsprüfung vorgenommen wurde. Wenn, wie vom Bf. vorgebracht, das Verschulden an einer allfälligen nicht ordnungsgemäßen Führung der Aufzeichnungen…
…oder solche formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Gemäß § 163 BAO haben Bücher und Aufzeichnungen, die den Vorschriften des § 131 entsprechen, die Vermutung ordnungsgmäßiger Führung für sich und sind der Erhebung der Abgaben zugrunde…