…notwendigen Kenntnisse zur ordnungsgemäßen Bedienung der Registrierkassen und des Warenwirtschaftssystems zu verschaffen. Diese festgestellten formellen und nicht geringfügigen Mängel sind jedenfalls geeignet, die sachliche Richtigkeit der Aufzeichnungen der Beschwerdeführerin in Zweifel zu ziehen und führen zum Wegfall der Rechtsvermutung einer ordnungsgemäßen Führung der Aufzeichnungen nach …
…Höhe der Abgaben sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe und den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Bw. betrieb im Berufungszeitraum das Gastgewerbe in zwei Wiener Betriebsstätten. Im Zuge einer Außenprüfung wurden verschiedene Mängel in den Aufzeichnungen…
…Kilometerstrecke, Ausgangs - und Zielpunkt sowie Zweck jeder einzelnen Fahrt zweifelsfrei und klar angeben. Die von Ihnen bisher vorgelegten Unterlagen lassen diese Informationen nicht vollständig erkennen (insbesondere betreffend die fortlaufende Führung der Aufzeichnungen sowie den Zweck der Fahrten). Die von Ihnen vorgelegten, mittels Formularen des Arbeitgebers…
…damit auf die Abgeltung geleisteter Arbeiten verzichten würde. Die vorliegenden monatlichen Arbeitszeitnachweise sind als Aufzeichnung der tatsächlich erbrachten Arbeitszeit daher jedenfalls zuverlässige Grundlage, sachlich richtig und auch frei von formellen Mängeln. Die Erstbehörde wäre aber auch verpflichtet gewesen, anstelle die Arbeitszeiterfassung des Berufungswerbers pauschaliert als…
…vom Prüfer umfangreiche und zweifellos als schwerwiegend zu beurteilende formelle und materielle Mängel der Bücher und Aufzeichnungen des Bw. festgestellt. Den Anforderungen des § 131 BAO wurde eindeutig nicht entsprochen, zumal anhand der vom Bw. vorgelegten Aufzeichnungen eine Überprüfung der Vollständigkeit der Bonierungen nicht möglich war…
…betreffend der im Prüfungszeitraum aufgelisteten Mängel. Zwecks Klärung des Sachverhaltes wurde vom Unabhängigen Finanzsenat an die Bw. das Ersuchen gestellt, die Dienstverträge jener Dienstnehmer vorzulegen, für welche eine Erhöhung des Sachbezugwertes vorgenommen wurde, sowie bekannt zugeben von wem und auf Grund welcher Unterlagen bzw. Aufzeichnungen…
…Richtigkeit der Bücher bzw. Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen; somit steht die Schätzungsbefugnis bzw. Schätzungsverpflichtung im gegenständlichen Fall außer Frage. Bereits diese formellen Mängel der Aufzeichnungen berechtigen bzw. verpflichten die Behörde zur Schätzung (vgl. VwGH 25.11.1986, 84/14/0109). Für die Schätzungsbefugnis der…
…sachliche Richtigkeit der Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. d. Das Schätzungsverfahren sei nicht einwandfrei abgeführt worden und es liege keine Begründung vor, die folgerichtig zu einer Höhe von beispielsweise 34.000,00 € führen könne. Es lägen umfangreiche Unterlagen vor, die die angeblichen Mängel aufklärten…
…Am 12. 12. 2008 führten Organe des Finanzamts auf Grund der anonymen Anzeige eine Kontrolle nach dem AuslBG und nach § 89 Abs. 3 EStG 1988 durch. Hierbei wurde in einem Protokoll der Prüfungsorgane die Art der Führung der Aufzeichnungen festgehalten. Niederschriften vom 12. 12. 2008…
…sowie der Umsatzsteuer für die Zeiträume 2013, 2014 und bis 6/2015 eine Außenprüfung (AP) statt. Die AP wurde mit Bericht vom 11.2.2016 abgeschlossen. Dem Bericht der AP (auf den verwiesen wird) waren u.a. die folgenden Feststellungen, insbesondere zu Mängeln der Aufzeichnungen…
…und als wesentlich gewerteten Mängel der Fahrtenbuchaufzeichnungen unseres Mandanten ein Judikat des VwGH vom 21.10.1993, Zl. 92/15/0001 zitiert, indem mit Verweis auf Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes folgende Kriterien für ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch genannt werden: fortlaufende und übersichtliche Führung des Fahrtenbuches unter…
…wodurch die Schätzungsbefugnis der Behörde begründet wird. Im Beschwerdefall entsprechen die Bücher und Aufzeichnungen aufgrund der festgestellten Mängel nicht den Vorschriften des § 131 BAO, sodass die in § 163 Abs 1 BAO normierte Vermutung der ordnungsgemäßen Führung derselben nicht zur Anwendung gelangt. Liegen - wie im Beschwerdefall…
…Führung der Bücher und Aufzeichnungen im Sinne des § 163 Abs. 1 BAO besteht somit nicht. Allerdings berechtigen formelle Mängel von Büchern oder Aufzeichnungen gemäß § 184 Abs. 3 BAO nur dann zu einer Schätzung, wenn sie derart schwerwiegend sind, dass das Ergebnis der Bücher bzw. Aufzeichnungen…
…andere verbindliche Regelungen wäre die Führung von Aufzeichnungen innerhalb eines schlichtweg unterstellten Kalenderwochenzeitraumes vorgegeben. § 26 AZG kenne eine solche Vorgabe jedenfalls nicht und akzeptiere sogar einen möglichen mehrmonatigen Beobachtungszeitraum. Auch die entsprechenden Kollektivverträge sähen eine derartige Verpflichtung nicht vor. Der Berufungswerber habe tatsächlich sämtlichen gesetzlichen…
…Urlaub immer Deckung fänden, entspricht ebenfalls nicht der Aktenlage, wie aus der oben angeführten Darstellung ersichtlich ist. Zusammengefasst entsprechen die vorgelegten Aufzeichnungen nicht den Anforderung an die Führung von Fahrtenbüchern, da aus diesen allein die Anzahl der gefahrenen Kilometer nicht nachvollzogen bzw. auf ihre materielle…
…Aufgrund der Tatsache der Nichtvorlage von Büchern und Aufzeichnungen ist der Bw. seinen Pflichten, nämlich der Führung von Büchern und Aufzeichnungen nicht nachgekommen, und folglich besteht für die Abgabenbehörde die Berechtigung zur Schätzung. Die Schätzungsberechtigung ist ebenso nicht davon abhängig, ob formelle Mängel der Bücher…
…der Nichterfüllung von diversen Aufzeichnungsverpflichtungen, e) der Vorlage von Unterlagen, die sowohl formelle als auch schwerwiegende sachliche Mängel aufweisen, sowie f) der Nichterteilung von erforderlichen Auskünften zur Sachverhaltsaufklärung, unter der Tz 16 PB näher ausgeführt wurde. Die Feststellung der Bp., der gesetzlichen Verpflichtung zur Führung…
…dass Herr Bf. die Aufzeichnungen vorsätzlich mangelhaft geführt hat, hätte sie ein Strafverfahren zu veranlassen gehabt. Da jedoch nicht einmal eine Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft stattfand, kann der Grund für die Zurücklegung nicht in der Führung der Aufzeichnungen gefunden werden, sondern muss sich aus den…
…für die Jahre 1994 bis 1996 unterzogen. Dabei wurden Mängel bei der Führung der Bücher und Aufzeichnungen festgestellt. Aufzeichnungen zur Ermittlung des täglichen Kassastandes sowie Registrierkassenstreifen würden fehlen. Darüberhinaus habe eine statistische Losungsverprobung in wiederholten Fällen das Auftreten von Mehrfachlosungen aufgezeigt. Die Entgelte seien gem…
…Aufzeichnungen waren nicht vorhanden. Ein Hauptabschluss wurde nicht durchgeführt. Es lagen keine Bilanzen vor. Führung der Konten: Kontenklasse 1 (Anlage/Umlaufvermögen) Auf den Konten wurden nur laufende Zugänge erfasst. Eine Überleitung zum Vorjahr wurde nicht vorgenommen. Kontenklasse 2 (Kassa/Bank/Verrechnungskonten) Die Bankkontensalden stimmen mangels…