…Lohnsteueranmeldungen (Gutschriften) vom 16. Jänner 2006 letztlich im Rahmen der im September 2006 durchgeführten Lohnsteuerprüfung nicht anerkannt wurden, da auf Grund der Anzeige einer ehemaligen Dienstnehmerin bei der Wiener Gebietskrankenkasse, wonach zwar der Lohn laut Gehaltszettel ausbezahlt worden wäre, die Meldung zur Sozialversicherung aber mit…
…053,--, an Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfond für Familienbeihilfen in Höhe von insgesamt S 32.133,--, sowie an Zuschlägen zu letzteren in Höhe von insgesamt S 3.785,-- bewirkt, indem er wider besseres Wissen die Einreichung von Lohnsteueranmeldungen, zu welchen die GmbH bescheidmäßig verpflichtet gewesen ist, bzw…
…§ 136, 157 FinStrG eingestellt. II. Im Übrigen wird die Berufung des Beschuldigten als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis eines Spruchsenates als Organ des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 8. Februar 2007 war S zur StrNr. 053/2005/00000-001 schuldig gesprochen worden, weil er vorsätzlich im…
…Folge kurz: UVA] für April 1994 weist entgegen der ursprünglich am 14.09.1994 eingereichten Voranmeldung nunmehr eine Gutschrift auf; eine Verkürzung einer Umsatzsteuervorauszahlung kann nicht mit der für ein Strafverfahren notwendigen Sicherheit nachgewiesen werden. Die UVA für Mai 1994 weist eine Zahllast von lediglich…
…einer Anmeldungen (Lohnsteueranmeldung) bekannt gegeben. Hinsichtlich der Umsatzsteuern ist festzustellen, dass für sämtliche Monate der Jahre 2002-2003 entweder Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben bzw. jeden Monat Zahllasten bzw. Gutschriften gemeldet wurden. Zur Umsatzsteuer ist weiters auszuführen dass die eingereichten Jahreserklärungen für 2002 und 2003 mit denen Restschulden…
…vom Prüforgan die Lohnabgaben für 01-04/2006 ermittelt und mit Haftungs- bzw. Abgabenbescheiden vom 22. Mai 2006 festgesetzt. Für die Lohnabgaben 06-08/2006 wurden von der GmbH bzw. deren steuerlichen Vertreter nachträglich, u. zw. am 29. September 2006 (per Telefax) entsprechende Lohnsteueranmeldungen (vgl. …
…von der Steuerberatungsgesellschaft aufgrund seiner Angaben erstellte Umsatzsteuerjahreserklärung für 2003 nachgereicht. In dieser war die Jahresumsatzsteuer (als Summe der Gutschriften und Zahllasten für die Voranmeldungszeiträume Jänner bis Dezember 2003) mit € 6.617,57 ausgewiesen. Das Finanzamt schenkte dieser nachträglichen Abgabenerklärung der W GmbH Glauben…
…habe diese ordnungsgemäß auf elektronischem Weg übermittelt. Der Bw habe die Abgabe der Lohnsteueranmeldungen und der Umsatzsteuervoranmeldungen seiner Kanzlei übertragen, sodass ihm kein vorsätzliches Verhalten zuzurechnen sei. In der Zwischenzeit seien alle Abgaben bezahlt worden. Mit Strafverfügung vom 31. Mai 2006 erkannte das Finanzamt den…
…Beschuldigten vom 21. April 2006, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Die Lohnsteueranmeldungen für 11+12/2004 und 01-04/2005 seien dem Finanzamt zusammen mit sämtlichen Angaben und einer Begründung für die Fristversäumnis am 4. Juni 2005 übersandt worden. Auch sei dem…
…Einwand, dass das im Falle einer positiven Erledigung der vorerwähnten Berufung entstehende Guthaben der Primärschuldnerin die mit Haftungsbescheid geltend gemachten Abgabenverbindlichkeiten übersteige, geht daher ins Leere. Spätestens im Zeitpunkt der Zustellung der Festsetzungsbescheide war für den Bw. erkennbar, dass keine Gutschriften aus den Umsatzsteuervoranmeldungen resultieren…
…Monat Juli 2004 wendet der Beschuldigte ein, seit Jahren die Firma N mit der Lohnverrechnung betraut zu haben, die auch über die Verpflichtung zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen informiert gewesen und diesem Auftrag stets ordnungsgemäß und pünktlich nachgekommen sei. Das Versäumnis für Juli 2004 könne daher…
…unterfertigte Umsatzsteuerjahreserklärung betreffend die W GmbH für 2002 beim Finanzamt eingereicht. In dieser wurde eine Umsatzsteuerjahresschuld (als Summe der monatlichen Gutschriften und Zahllasten) der W GmbH für 2002 mit insgesamt € 16.136,02 und eine Umsatzsteuerrestschuld von € 9.925,99 offengelegt. Am 7…
…Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen sowie zur rechtzeitigen Entrichtung bzw. Abfuhr der Umsatzsteuervorauszahlungen und Lohnabgaben jeweils vor den Fälligkeitszeitpunkten Bescheid, hat jedoch nicht entsprechend diesem seinen Wissen gehandelt. Dies steht im Einklang mit den Einlassungen des Beschuldigten in der Berufungsverhandlung, welcher sein - wissentliches - Handeln mit Arbeitsüberlastung und…
…ATS 1.139,--) bewirkt, indem er die Entrichtung bzw. Abfuhr der Lohnabgaben und die Einreichung entsprechender Lohnsteueranmeldungen jeweils spätestens am Fälligkeitstag unterlassen hat, I.1.bb. vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen betreffend die Voranmeldungszeiträume April, Mai…
…am wirtschaftlichen Verkehr beteiligender Unternehmer für die zeitgerechte und korrekte Einreichung der jeweiligen Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen zu sorgen bzw. die zeitgerechte Entrichtung der gegenständlichen Selbstberechnungsabgaben zu gewährleisten gehabt. Da MM nicht immer vor Ort anwesend war, habe er den Zweitbeschuldigten RL mit den Buchhaltungstätigkeiten betraut…
…höherer strafbestimmender Wertbetrag dem Verfahren nicht zugrunde gelegt werden darf. In gleicher Weise ist eine Aufrechnung der unter Punkt 1. c) der Berufung vorgebrachten Zahllasten mit den dort genannten Gutschriften nicht zulässig. Allerdings kommt dem Einwand der Schätzung ohne Berücksichtigung von Vorsteuern insoweit Berechtigung zu…
…Bw. mit Eingabe vom 11. Oktober 2006 im Wesentlichen ergänzend vor, dass es sich beim Betrag von € 1.352,08 an Umsatzsteuer 1996 offenbar um den Differenzbetrag aus der sich aus der Jahresveranlagung 1996 ergebenden Umsatzsteuerzahllast und den für dieses Jahr erteilten Gutschriften aus…
…Schätzungswege nach § 184 Bundesabgabenordnung (BAO) die Zahllast am 1. Februar 2001 mit S 200.000,-- festsetzte. Aus der aufgrund der Verbuchung der Jahressteuererklärung für 1999 sich ergebenden Gutschrift erschließt sich die der tatsächlich strafrelevante Betrag (Veranlagungsakt StNr. 141/1637 betreffend die EH GmbH, obgenannte Buchungsabfrage…
…gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG pauschal mit 160,00 € bestimmt. Dem Bw wurde im Wesentlichen vorgeworfen, die - auch die Fehlbuchung der UVA-Gutschrift enthaltende - Buchungsmitteilung von seinem Bruder erhalten, diese jedoch nicht kontrolliert zu haben. Am 15. Dezember 2006 sei die Fa…
…im Rahmen eines außergerichtlichen Ausgleiches folgende Vereinbarung getroffen wurde: Die Abgaben bis einschließlich 1999 in Höhe von S 14,847.669,85 werden mit einem Quotenbetrag von S 2,4 Mio. (S 400.000,00 per Scheck bereits entrichtet, vorbehaltlich ha. Gutschrift), S 1 Mio…