…6. Tatsächliche Gehaltszahlungen ES. 1995 - 1997 Punkt 7. Lohnsteuer-Aufrollung 1998 und 1999 - ES. Punkt 8. Differenzen Lohnkonto/Lohnzettel 1999 - ES. Als Frist zur Beantwortung sei der 31. März 2000 mitgeteilt worden. Überschneidend zum Urgenzschreiben vom 4. April 2000 habe die Berufungswerberin am 3. April…
…überprüft. Laut Mitteilung des Erhebungsorgans des Finanzamtes vom 23. Juni 2008 seien aber seines Erachtens Lohnkonto und Lohnzettel richtig. Im vorliegenden Fall sei ein Teil des Lohnes als Vorschuss bar ausbezahlt worden (inklusive Auslagenersätze). Die Endabrechnung sei über das Konto des Dienstnehmers gegangen. Mit Schreiben…
…von je S 192.800,- , insgesamt somit S 385.600,- direkt an die American International School in Wien überwiesen. Das Schulgeld ist am Lohnkonto und Lohnzettel 1999 im steuerpflichtigen Bezug enthalten. Es handelt sich um eine außergewöhnliche Belastung, da die Kinder des vom Arbeitgeberkonzern nach…
…c) Der an das Finanzamt gesandte Lohnzettel ist kein Beweis für einen Nichtzufluss, weil nach § 84 Abs. 3 EStG der Lohnzettel auf Grund der Eintragungen im Lohnkonto (§ 76 EStG) auszuschreiben ist. Ein vom Lohnkonto abweichender Lohnzettel entspricht somit nicht den gesetzlichen Voraussetzungen und kann nicht…
…Dienstverhältnis würde die Verpflichtung zur Erbringung von Mehrleistungen zeitlicher Art in schriftlicher Form dokumentiert werden und würden hierüber bereits aus lohnsteuerlichen Gründen Aufschreibungen geführt werden. In diesem Sinne geben weder Lohnkonto noch Lohnzettel von A K einen Hinweis darauf, dass zeitliche Mehrleistungen erbracht worden seien…
…20 € betragen hat). Die Höhe der in diesem korrigierten Lohnzettel für den Zeitraum 1. Jänner 2005 bis 30. Juni 2005 ausgewiesenen einbehaltenen Lohnsteuer ist ident mit der im Lohnkonto für das Jahr 2005 ausgewiesenen (einbehaltenen) Lohnsteuer (11.470,56 €). Damit entbehrt der Vorwurf…
…Arbeitgeber des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung einzubehalten und an das Finanzamt der Betriebsstätte abzuführen. Der Ermittlung der Lohnsteuer wurden - obwohl im Lohnkonto und im Lohnzettel unrichtig ausgewiesen - die richtigen Beträge zugrunde gelegt und dem Finanzamt Lohnsteuer in der Höhe von € 3.248,82 abgeführt…
…dass laut Auskunft der Lohnverrechnung des Arbeitgebers eine Trinkgeldregelung in den Dienstverträgen festgehalten sei, die Trinkgelder im Lohnkonto und im Lohnzettel (L 16) angeführt und durch den Arbeitgeber versteuert würden. Durch die Auszahlung der Trinkgelder durch den Arbeitgeber zählten diese Trinkgelder weiters zu einem fixen…
…759,30. Der Bw. hat im Zuge seiner Berufung einen berichtigten Lohnzettel für das Jahr 2008 vorgelegt mit dem die in Italien bezogenen Einkünfte erfasst wurden. Das dem (berichtigten) Lohnzettel zugrundeliegende Lohnkonto weist unter der Bezeichnung ,Netto' die dem Bw. aufgrund der Nettovereinbarung ausbezahlten Beträge…
…Zufluss der auf den Lohnkonten verzeichneten Beträge) nicht bewiesen werden Aufgrund obiger "Beweisproblematik" wurden seitens der Abgabenbehörde zweiter Instanz neuerliche Erhebungen in Richtung der Höhe, der dem Bw. tatsächlich zugeflossenen Beträge gepflogen, wobei seitens der Abgabenbehörde erster Instanz die Ausstellung berichtigter Lohnzettel in Aussicht gestellt…
…in Höhe von (10 x € 296,00 = € 2.960,00 + € 493,20 =) € 3.453,20 angegeben. Die im Lohnkonto des betreffenden Arbeitgebers enthaltenen Beträge entsprechen der Art und der Höhe nach genau den mit dem Lohnzettel gemeldeten Bezügen (vgl…
…1.500.- öS netto per Monat erhalten habe. Das Finanzamt überprüfte in der Folge sowohl die entsprechenden Lohnkonten bei den Firmen, als auch die Meldungen bei der GKK und stellte fest, dass diese mit den übermittelten Lohnzetteln übereinstimmen. Eine vom UFS Wien durchgeführte Überprüfung ergab…
…Lohnkonto sind ua. der gezahlte Arbeitslohn und die einbehaltene Lohnsteuer fortlaufend einzutragen (vgl. BGBl. II Nr. 116/2005). Aus steuerrechtlicher Sicht sind geringfügig beschäftigte Dienstnehmer wie alle anderen Unselbständigen zu behandeln. Der Dienstgeber hat auch für geringfügig Beschäftigte ein Lohnkonto zu führen und einen Lohnzettel…
…Der Lohnzettel hat alle im amtlichen Formular vorgesehenen für die Erhebung von Abgaben maßgeblichen Daten und die Summe der allgemeinen Beitragsgrundlagen sowie der Sonderzahlungen zu enthalten (§ 34 Abs. 2 ASVG). Gemäß § 84 Abs. 3 EStG 1988 ist der Lohnzettel aufgrund der Eintragungen im Lohnkonto auszuschreiben…
…das Lohnkonto, die Zulagen, Nebengebühren, Abzüge und Überstunden. Nach Vorlage der Berufung übermittelte die Berufungsbehörde der Bw. unter Anschluss der vom ehemaligen Arbeitgeber eingebrachten Unterlagen ein Schreiben folgenden Inhalts: "In dem dem Einkommensteuerbescheid 2001 zugrundegelegten Lohnzettel über Ihre Aktivbezüge im Zeitraum 1-10/2001 werden…
…sei. Diesem Telefax wurden drei Zahlenaufstellungen und zwei kopierte Lohnkonten des Masseverwalters beigelegt. Die drei Zahlenaufstellungen lauten wie folgt: | Bezüge F. Ges. mbH . für 2003 Dauer: 20.10. bis 31.12.2003 | | | 1) Bezüge lt. Lohnzettel (in €) | | Differenz…
…übermittelten Lohnzetteln aufscheint, dass Lohnsteuer in Höhe dieses Betrages von der Bw. auch tatsächlich abgeführt worden ist, lässt sich der Kontenabfrage nicht entnehmen. Aus der Kontenabfrage geht vielmehr hervor, dass die von der Bw. bekanntgegebene Höhe der Lohnsteuer nicht mit den am Dienstgeber - Lohnkonto monatlich…
…Arbeitnehmer zu übermitteln. Die Übermittlung der Lohnzettel an das Finanzamt der Betriebsstätte kann entfallen, wenn die entsprechenden Daten im Wege des Datenträgeraustausches oder der automationsunterstützten Datenübermittlung gemeldet werden. Nach § 84 Abs. 3 EStG 1988 ist der Lohnzettel auf Grund der Eintragungen im Lohnkonto auszuschreiben. Aus …
…84). Erfolgen nach der Übermittlung eines Lohnzettels Ergänzungen (Änderungen) des Lohnkontos durch den Arbeitgeber, welche die Bemessungsgrundlagen oder die abzuführende Steuer betreffen, ist nach § 84 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG 1988 vom Arbeitgeber ein berichtigter Lohnzettel innerhalb von zwei Wochen ab erfolgter Ergänzung…
…Arbeitnehmer zu übermitteln. Die Übermittlung der Lohnzettel an das Finanzamt der Betriebsstätte kann entfallen, wenn die entsprechenden Daten im Wege des Datenträgeraustausches oder der automationsunterstützten Datenübermittlung gemeldet werden. Nach § 84 Abs. 3 EStG 1988 ist der Lohnzettel auf Grund der Eintragungen im Lohnkonto auszuschreiben. Aus …