…98/13/0198). Unter dem Begriff Werbung ist ganz allgemein im Wesentlichen eine Produkt- oder Leistungsinformation zu verstehen. Es ist damit ausreichend, wenn der Steuerpflichtige dartut, dass er anlässlich der Bewirtungen jeweils eine auf seine berufliche Tätigkeit bezogene Leistungsinformation geboten hat (VwGH 2.8.2000…
…sei jedoch eine betriebliche Werbemaßnahme, bei welcher auch keine ertragsteuerliche Kürzung der Bewirtungskosten auf die Hälfte vorzunehmen sei (unter Hinweis auf "Doralt W"). Nach der Rechtsprechung des VwGH sei Werbung ganz allgemein im Wesentlichen als eine Produkt- oder Leistungsinformation zu verstehen, also eine auf betriebliche…
…des Bw. auf Anfrage mit, dass die vom Bw. organisierte Weihnachtsfeier lediglich gesellschaftlichen Charakter gehabt habe und eine "Produkt- und Leistungsinformation" bei dieser Veranstaltung nicht erfolgt sei. Vom Bw. werde in Anbetracht des Umstandes, dass sein Gehalt teilweise vom Erfolg seiner Mitarbeiter abhängig sei, der…
…Veranlassung weitaus überwiegt, können derartige Aufwendungen oder Ausgaben zur Hälfte abgezogen werden. Unter dem Begriff "Werbung" im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 ist im Wesentlichen eine Produkt- oder Leistungsinformation zu verstehen (vgl. Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 16. Oktober 2002, 98/13…
…Nachweis gelungen ist, dass die Bewirtung der Werbung diente und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwogen hat. Unter dem Begriff "Werbung" nach dieser Gesetzesstelle ist nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes im Wesentlichen eine Produkt- oder Leistungsinformation zu verstehen (Verwaltungsgerichtshof vom 16. Oktober 2002…
…Hälfte abgezogen werden. Unter dem Begriff "Werbung" im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 ist im Wesentlichen nach nunmehr ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes eine Produkt- oder Leistungsinformation zu verstehen (vgl. VwGH vom 16.10.2002, 98/13/0206, vom 26.9.2000…
…worin eingewendet wurde, der vom Finanzamt genannten Beweispflicht sei schon durch den Hinweis entsprochen worden, dass anlässlich der Bewirtung jeweils eine auf seine berufliche Tätigkeit bezogene Leistungsinformation geboten worden sei. Jedenfalls habe Bw. durch die Nennung der Geschäftsfreunde und des konkreten Gesprächsthemas den unmittelbaren Zusammenhang…
…in ein Restaurant eingeladen habe") als auch die "Besprechung mit Kollegen zwecks Vor- und Wegbereitung von Patienten, die sich der Laser-OP Technik unterziehen wollen" stellen keine Werbemaßnahmen im Sinne einer Leistungsinformation dar. Während der Erfahrungsaustausch mit Kollegen nicht der Werbung von Patienten gedient hat…
…der die Abzugsfähigkeit der Bewirtungsaufwendungen in diesem Zusammenhang verneint. Auch dann, wenn eine Produkt- oder Leistungsinformation aufgrund der Werberichtlinien nicht möglich sein sollte, kann unter dem Begriff der Werbung nicht etwas anderes verstanden werden kann, als sonst unter dem Begriff der Werbung zu verstehen ist…
…B. VwGH 3.5.2000, 98/13/0198). Unter dem Begriff "Werbung" ist dabei ganz allgemein im Wesentlichen eine Produkt- oder Leistungsinformation zu verstehen (VwGH 2.8.2000, 94/13/0259). Dass bei den in Rede stehenden Bewirtungen eine solche Information geboten worden wäre bzw…
…entsprechende Werbewirksamkeit entfalten. Um steuerlich von einem Werbeaufwand ausgehen zu können, muss mit den hingegebenen "Werbegeschenken" eine Produkt- und Leistungsinformation verbunden sein. Die ihren Geschäftspartnern zur Verfügung gestellten erlesenen Getränke stehen thematisch allerdings in keiner Weise mit Ihrer Tätigkeit als Haus- bzw. Objektbetreuung in Zusammenhang…
…und -Ausbildung, Projektwochen Schulen, Feriencamp 2003: EULE-Startseminare- und -Ausbildung, Feriencamp Entsprechend der veröffentlichten Leistungsinformation wird eine vierstufige Ausbildung bis zum EULE-Seniorentrainer (EULE= Eigenständigkeit und Lebensfreude erhalten) angeboten. Es sollen dabei folgende Betreuungsleistungen vermittelt werden: Pflege der Geselligkeit und Gemeinschaft, Tagesgestaltung, Organisation von Beratung…
…die die Wiener Gebietskrankenkasse für die Bw. im Jahr 2007 aufgewendet hat. Bei den in dieser Leistungsinformation aufgelisteten Beträgen handelt es sich aber nicht um die von der Bw. zur Behandlung ihrer Leiden aufgewendeten Beträge. Da ein Nachweis durch Vorlage von geeigneten Unterlagen nicht erfolgte…
…Bewirtungsaufwendungen eine Ausnahme vom Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen darstellen. Laut VwGH sind daher gemäß § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 Bewirtungsausgaben, die auf den Werbungsbereich (Leistungsinformation) entfallen, zur Hälfte abzugsfähig, hingegen Ausgaben, die nur im weitesten Sinn der Kotaktpflege dienen, zur Gänze nicht abzugsfähig. Im…
…letzten Monat sei die Inflationsrate um 3,4 % gestiegen. Deshalb erhebe er zumindest für die letzten drei Jahre eine diesbezügliche Berufung. Mit dem Schriftsatz vom 28.3. legte der Bw. eine Leistungsinformation der Ö. P. vor. Darin heißt es: "In Österreich erhalten rund 58.000…
…es, den Fachkollegen und Fachkolleginnen aus anderen Fächern einen Eindruck von der Tätigkeit und möglichen Anknüpfungspunkten für künftige gemeinsame Projekte zu vermitteln. Diese Leistungsinformation und die in Anschluss daran geführten Tagungsgespräche mit Fachkollegen und Fachkolleginnen aus Jena, Würzburg und Bayreuth war mit dem Ziel verbunden…
…Betriebsausgaben wäre. Mit Berufungsvorentscheidung vom 17. September 2002 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Die Weitergabe von CD`s an bestehende als auch neu zu gewinnende Klienten habe keinen Leistungsinformationscharakter. Dieser werbeähnliche Aufwand diene lediglich der Herstellung bzw. Vertiefung von Kontakten und sei somit im…
…Veranlassung weitaus überwiege den Abzug von 50 % der Ausgaben zu. Als Werbung im Sinne des Gesetzes verstehe das Finanzamt Aufwendungen, die im Rahmen der Vermittlung von Produkt- oder Leistungsinformationen anfielen. Es sei vom Bw kein Nachweis erbracht worden, dass in diesem Zusammenhang Informationsveranstaltungen stattgefunden hätten…
…für die Arbeit in der Pfarre. Die Pfarre habe an die 320 ehrenamtliche Mitarbeiter. Wenn Werbung eine Produkt- oder Leistungsinformation sei, so sei das Arbeitsessen mit einem oder mehreren Mitarbeitern wohl der beste Fall für eine Werbung. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 20 Abs…
…diskutiert werde, was unter dem Begriff "Werbung" zu verstehen sei. Nach der Auffassung des VwGH (26.9.2000, 98/13/0092) sei unter dem Begriff der Werbung eine Produkt- und Leistungsinformation zu verstehen, also eine auf die betriebliche bzw. berufliche Tätigkeit bezogene Informationserbringung. Diese juristische…