…98/13/0198). Unter dem Begriff Werbung ist ganz allgemein im Wesentlichen eine Produkt- oder Leistungsinformation zu verstehen. Es ist damit ausreichend, wenn der Steuerpflichtige dartut, dass er anlässlich der Bewirtungen jeweils eine auf seine berufliche Tätigkeit bezogene Leistungsinformation geboten hat (VwGH 2.8.2000…
…sei jedoch eine betriebliche Werbemaßnahme, bei welcher auch keine ertragsteuerliche Kürzung der Bewirtungskosten auf die Hälfte vorzunehmen sei (unter Hinweis auf "Doralt W"). Nach der Rechtsprechung des VwGH sei Werbung ganz allgemein im Wesentlichen als eine Produkt- oder Leistungsinformation zu verstehen, also eine auf betriebliche…
…des Bw. auf Anfrage mit, dass die vom Bw. organisierte Weihnachtsfeier lediglich gesellschaftlichen Charakter gehabt habe und eine "Produkt- und Leistungsinformation" bei dieser Veranstaltung nicht erfolgt sei. Vom Bw. werde in Anbetracht des Umstandes, dass sein Gehalt teilweise vom Erfolg seiner Mitarbeiter abhängig sei, der…
…Veranlassung weitaus überwiegt, können derartige Aufwendungen oder Ausgaben zur Hälfte abgezogen werden. Unter dem Begriff "Werbung" im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 ist im Wesentlichen eine Produkt- oder Leistungsinformation zu verstehen (vgl. Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 16. Oktober 2002, 98/13…
…Nachweis gelungen ist, dass die Bewirtung der Werbung diente und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwogen hat. Unter dem Begriff "Werbung" nach dieser Gesetzesstelle ist nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes im Wesentlichen eine Produkt- oder Leistungsinformation zu verstehen (Verwaltungsgerichtshof vom 16. Oktober 2002…
…Hälfte abgezogen werden. Unter dem Begriff "Werbung" im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 ist im Wesentlichen nach nunmehr ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes eine Produkt- oder Leistungsinformation zu verstehen (vgl. VwGH vom 16.10.2002, 98/13/0206, vom 26.9.2000…
…worin eingewendet wurde, der vom Finanzamt genannten Beweispflicht sei schon durch den Hinweis entsprochen worden, dass anlässlich der Bewirtung jeweils eine auf seine berufliche Tätigkeit bezogene Leistungsinformation geboten worden sei. Jedenfalls habe Bw. durch die Nennung der Geschäftsfreunde und des konkreten Gesprächsthemas den unmittelbaren Zusammenhang…
…in ein Restaurant eingeladen habe") als auch die "Besprechung mit Kollegen zwecks Vor- und Wegbereitung von Patienten, die sich der Laser-OP Technik unterziehen wollen" stellen keine Werbemaßnahmen im Sinne einer Leistungsinformation dar. Während der Erfahrungsaustausch mit Kollegen nicht der Werbung von Patienten gedient hat…
…einzelnen Aufwendung ein Werbezweck verbunden war und dass die betriebliche Veranlassung weitaus überwogen hat. Unter Werbung ist eine Produkt- und Leistungsinformation und damit eine auf die betriebliche Tätigkeit bezogene Informationserbringung zu verstehen. Bei Veranstaltungen im Bereich des Event-Marketing kann die Möglichkeit der weitaus überwiegenden…
…des öffentlichen Lebens sowie Kunden der Beschwerdeführerin gehandelt hat. Dass es sich hierbei um keine Produkt- bzw. Leistungsinformation der Beschwerdeführerin gehandelt hat, ist unstrittig - die Beträge wurden außerbilanzmäßig zugerechnet. Neben diesen Events wurden verschiedenen Personen (u.a. vorwiegend Geschäftspartner) die aus den Sponsorverträgen erhaltenen VIP…
…der die Abzugsfähigkeit der Bewirtungsaufwendungen in diesem Zusammenhang verneint. Auch dann, wenn eine Produkt- oder Leistungsinformation aufgrund der Werberichtlinien nicht möglich sein sollte, kann unter dem Begriff der Werbung nicht etwas anderes verstanden werden kann, als sonst unter dem Begriff der Werbung zu verstehen ist…
…B. VwGH 3.5.2000, 98/13/0198). Unter dem Begriff "Werbung" ist dabei ganz allgemein im Wesentlichen eine Produkt- oder Leistungsinformation zu verstehen (VwGH 2.8.2000, 94/13/0259). Dass bei den in Rede stehenden Bewirtungen eine solche Information geboten worden wäre bzw…
…November 2016, Ra 2015/15/0010. Die Frage, ob aufgrund der konkreten Beweisergebnisse tatsächlich Produkt- und Leistungsinformation stattgefunden hat, betrifft grundsätzlich die Tatsachenebene. Die vorliegende Entscheidung stützt diese Feststellung nicht auf das Marketingkonzept allein, sondern auf die in der Beweiswürdigung dargestellte Gesamtschau aus veranstaltungsbezogenen schriftlichen…
…Incentives hervorgehoben. Gegenständlich ist aber jedenfalls kein "Event" für Präsentation als Leistungsinformation der Beschwerdeführerin gegeben. Als zentraler Inhalt waren die Vortragsinhalte bekannter Persönlichkeiten/Vortragender zu werten (keine umfassende Produkt- und Leistungsinformation zu den Angeboten der Beschwerdeführerin). Zur Aufforderung der Empfängerbenennung ist noch anzumerken, dass im…
…Belastungen, die mit seiner Behinderung im Zusammenhang stehen, in Höhe von 1.787,90 Euro. Beigelegt wurde eine Leistungsinformation für das Jahr 2018 der Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter sowie eine Aufstellung der Behandlungsbeiträge der Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter vom 21. Oktober 2018. 6. Mittels Beschwerdevorentscheidung vom 18…
…wurde zur Begründung der Nichtabzugsfähigkeit der streitgegenständlichen Sponsorzahlungen auch der Begriff der Werbung im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 (Produkt- und Leistungsinformation; auf die betriebliche Tätigkeit bezogene Informationserbringung) herangezogen. Da die streitgegenständlichen Sponsorzahlungen nicht anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden angefallen sind…
…Sänger zeigt die Großzügigkeit des Bf. Sie ist geeignet gewesen, das öffentliche Ansehen des Bf zu befördern. Eine konkrete politische Leistungsinformation ist in diesem Zusammenhang nicht feststellbar, obwohl obwohl dem Bf dazu Gelegenheit gegeben worden ist, derlei darzulegen und nachzuweisen (Ergänzungsauftrag, vom 20.2.2023…
…Begriff der "Repräsentation" ab. Werbung würde nur dann vorliegen, wenn es sich um eine Produkt- oder Leistungsinformation der Beschwerdeführerin handeln würde. Nach der Rechtsprechung sind unter Repräsentationsaufwendungen iS der Z 3 alle Aufwendungen zu verstehen, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt sind bzw…
…um Repräsentationskosten auszuschließen. Daher werde um Vorlage einer Teilnehmerliste, der Bezug zum Unternehmen (Kunde, Mitarbeiter, Gesellschafter), Nachweis, dass eine Leistungsinformation seitens der Bf. angeboten wurde, ergangene Einladungen an die Teilnehmer, Programmablauf, Programm und Dauer der Veranstaltung, Nachweis der Unentgeltlichkeit der Teilnahme, ersucht. In ihrer Beantwortung…
…Privatsphäre zuzuordnen sei, gleichzeitig aber auch den Beruf fördere. Die aktive Teilnahme an einer derartigen Veranstaltung ohne eingehende Produkt- und Leistungsinformation betreffend eine betriebliche Tätigkeit führe aber nicht dazu, die dadurch veranlassten Aufwendungen als Betriebsausgaben bei den betrieblichen Einkünften ansetzen zu können, auch wenn dadurch…