…Z. 9 ErbStG bleiben Zuwendungen unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen Unterhaltes oder zur Ausbildung des Bedachten (außerdem) steuerfrei. Angemessen im Sinne des Abs. 1 Z. 9 leg. cit. ist nach § 15 Abs. 2 ErbStG eine den Vermögensverhältnissen und der Lebensstellung des Bedachten entsprechende Zuwendung…
…zinslosen Darlehens der Schenkungssteuer unterliegen. Gemäß § 3 Abs 1 Z 1 ErbStG gilt als Schenkung im Sinne des Gesetzes jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechts und nach § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie…
…Z 9: Zuwendungen unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen Unterhaltes oder zur Ausbildung des Bedachten; Z 11: die üblichen Gelegenheitsgeschenke. Abs. 2 leg.cit führt aus: Angemessen im Sinne des Abs. 1 Z. 9 ist eine den Vermögensverhältnissen und der Lebensstellung des Bedachten entsprechende Zuwendung…
…Z. 9 ErbStG bleiben Zuwendungen unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen Unterhaltes oder zur Ausbildung des Bedachten (außerdem) steuerfrei. Angemessen im Sinne des Abs. 1 Z. 9 leg. cit. ist nach § 15 Abs. 2 ErbStG eine den Vermögensverhältnissen und der Lebensstellung des Bedachten entsprechende Zuwendung…
…cit. versteht man unter angemessen eine den Vermögensverhältnissen und der Lebensstellung des Bedachten entsprechende Zuwendung. Eine dieses Maß übersteigende Zuwendung ist in vollem Umfang steuerpflichtig. In Zusammenschau der Bedeutung der "freigebigen Zuwendung" des § 3 und dieser Befreiungsbestimmung ergibt sich, dass der Anwendungsbereich des § 15 Abs…
…cit. versteht man unter angemessen eine den Vermögensverhältnissen und der Lebensstellung des Bedachten entsprechende Zuwendung. Eine dieses Maß übersteigende Zuwendung ist in vollem Umfang steuerpflichtig. In Zusammenschau der Bedeutung der "freigebigen Zuwendung" des § 3 und dieser Befreiungsbestimmung ergibt sich, dass der Anwendungsbereich des § 15 Abs…
…cit. versteht man unter angemessen eine den Vermögensverhältnissen und der Lebensstellung des Bedachten entsprechende Zuwendung. Eine dieses Maß übersteigende Zuwendung ist in vollem Umfang steuerpflichtig. In Zusammenschau der Bedeutung der "freigebige Zuwendung" des § 3 und dieser Befreiungsbestimmung ergibt sich, dass der Anwendungsbereich des § 15 Abs…
…Z. 9 ErbStG bleiben Zuwendungen unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen Unterhaltes oder zur Ausbildung des Bedachten (außerdem) steuerfrei. Angemessen im Sinne des Abs. 1 Z. 9 leg. cit. ist nach § 15 Abs. 2 ErbStG eine den Vermögensverhältnissen und der Lebensstellung des Bedachten entsprechende Zuwendung…
…Z. 9 ErbStG bleiben Zuwendungen unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen Unterhaltes oder zur Ausbildung des Bedachten (außerdem) steuerfrei. Angemessen im Sinne des Abs. 1 Z. 9 leg. cit. ist nach § 15 Abs. 2 ErbStG eine den Vermögensverhältnissen und der Lebensstellung des Bedachten entsprechende Zuwendung…
…cit. versteht man unter angemessen eine den Vermögensverhältnissen und der Lebensstellung des Bedachten entsprechende Zuwendung. Eine dieses Maß übersteigende Zuwendung ist in vollem Umfang steuerpflichtig. In Zusammenschau der Bedeutung der "freigebigen Zuwendung" des § 3 und dieser Befreiungsbestimmung ergibt sich, dass der Anwendungsbereich des § 15 Abs…
…cit. versteht man unter angemessen eine den Vermögensverhältnissen und der Lebensstellung des Bedachten entsprechende Zuwendung. Eine dieses Maß übersteigende Zuwendung ist in vollem Umfang steuerpflichtig. In Zusammenschau der Bedeutung der "freigebige Zuwendung" des § 3 und dieser Befreiungsbestimmung ergibt sich, dass der Anwendungsbereich des § 15 Abs…
…cit. versteht man unter angemessen eine den Vermögensverhältnissen und der Lebensstellung des Bedachten entsprechende Zuwendung. Eine dieses Maß übersteigende Zuwendung ist in vollem Umfang steuerpflichtig. In Zusammenschau der Bedeutung der "freigebige Zuwendung" des § 3 und dieser Befreiungsbestimmung ergibt sich, dass der Anwendungsbereich des § 15 Abs…
…unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen Unterhaltes oder zur Ausbildung des Bedachten bleiben nach § 15 Abs. 1 Z 9 ErbStG steuerfrei. Angemessen im Sinne des Abs. 1 Z. 9 ist nach Abs. 2 leg.cit. eine den Vermögensverhältnissen und der Lebensstellung des Bedachten entsprechende Zuwendung…
…angemessenen Unterhaltes oder zur Ausbildung des Bedachten steuerfrei. Als "angemessen" ist dabei nach § 15 Abs. 2 ErbStG eine den Vermögensverhältnissen und der Lebensstellung des Bedachten entsprechende Zuwendung zu betrachten. Eine dieses Maß übersteigende Zuwendung ist in vollem Umfang steuerpflichtig. Der Verwaltungsgerichtshof hat im abweisenden Erkenntnis…
…den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung des § 15 Abs. 1 Zif. 9 ErbStG, wenn sie noch als angemessener Unterhalt zu qualifizieren ist. Wie bereits oben angeführt, ist gemäß § 15 Abs. 2 ErbStG die Angemessenheit der Zuwendung nach den Vermögensverhältnissen und nach der Lebensstellung des Bedachten zu beurteilen…
…dem Stande und dem Vermögen des Verstorbenen angemessene Begräbnis im Sinne des § 549 ABGB auszugehen ist. Das angemessene Begräbnis wird der äußeren Lebensstellung des Erblassers, darunter vor allem seinen Vermögensverhältnissen entsprechen müssen (Vgl Weiß in Klang, 2. Auflage, III 150 ff.). Eine Objektivierung der Kosten…
…soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Gem. § 3 Abs. 5 ErbStG gilt eine Ausstattung oder ein Heiratsgut, das Abkömmlingen zur Einrichtung eines den Vermögensverhältnissen und der Lebensstellung der Beteiligten angemessenen Haushaltes gewährt wird, nicht als Schenkung, sofern zur Zeit der…
…soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Gem. § 3 Abs. 5 ErbStG gilt eine Ausstattung oder ein Heiratsgut, das Abkömmlingen zur Einrichtung eines den Vermögensverhältnissen und der Lebensstellung der Beteiligten angemessenen Haushaltes gewährt wird, nicht als Schenkung, sofern zur Zeit der…
…soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Gem. § 3 Abs. 5 ErbStG gilt eine Ausstattung oder ein Heiratsgut, das Abkömmlingen zur Einrichtung eines den Vermögensverhältnissen und der Lebensstellung der Beteiligten angemessenen Haushaltes gewährt wird, nicht als Schenkung, sofern zur Zeit der…
…soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Gem. § 3 Abs. 5 ErbStG gilt eine Ausstattung oder ein Heiratsgut, das Abkömmlingen zur Einrichtung eines den Vermögensverhältnissen und der Lebensstellung der Beteiligten angemessenen Haushaltes gewährt wird, nicht als Schenkung, sofern zur Zeit der…