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UFSK RV/0406-K/02Aufwendungen eines Biologie- und Chemielehrers für eine "Studienreise" nach Island
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2003

…wir fast in des "Teufels Küche" - bei den Solfatarenfeldern von Námaskard und der Krafla. Speziell im Bereich der Leirhnjúkur-Spalte, einem der vulkanisch aktivsten Gebiete Islands, fühlt man sich am Puls der Evolution: Kochende Schlammpfuhle, dampfende scharze Lavafelder und bizarre Krater bestimmen hier das Bild…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 1/4

…die DP-PS, Linz, im Ausmaß von 15 % und die Firma PHL., British Virgin Islands im Ausmaß von 85 % (im Folgenden wird die PHL kurz als: PHL bezeichnet); bei der PHL handle sich um eine Offshore Gesellschaft, über deren Geschäftstätigkeiten keine Informationen beschaffbar seien; die…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 3/4

…Vorstand wiederum der Geschäftsführer der Bw. vetreten ist (der im übrigen auch steuerlicher Vertreter dieser PS ist), und andererseits eine auf einer off-shore-Insel (British Virgin Island, im Folgenden kurz: BVI) registrierte Gesellschaft über die keinerlei Informationen beschaffbar sind, die aber nach den im…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 2/4

…Man. Die Versteuerung der Einkünfte der Gesellschaft erfolgt gemäß Doppelbesteuerungsabkommen Isle of Man - UK in Großbritannien. Die Gesellschaft wird unter der Steuernummer .... geführt. Das zuständige Finanzamt ist Inland Revenue, Elgin House, .... Edinburgh.... In Beantwortung eines Fragenkataloges der BP gab der steuerliche Vertreter der Bw. mit…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 4/4

Alle diese Zusammenhänge und Parallelitäten sprechen nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates dafür, dass die CAL im Berufungszeitraum in Wahrheit von KPK und/oder dessen Gattin MKM (direkt oder indirekt über von diesen Personen beherrschte Gesellschaften) rechtlich und wirtschaftlich beherrscht wurde. Dies kann durch - im Verfahren…

UFSL RV/0135-L/02Die Zwischenschaltung einer Domizilgesellschaft ist nicht eine Frage der missbräuchlichen Gestaltung sondern eine Frage der sachgerechten Zurechnung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.12.2003Teil 1/2

…nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Bw. ist Alleingesellschafter und Geschäftsführer der P-Ltd. Company, Channel Islands. Im Zuge einer UVA-Prüfung bei der K-GmbH in M. wurden folgende - jeweils von der P-Ltd. Company, M., H-Straße 21…

UFSW RV/1053-W/03Haftungsinanspruchnahme liegt im Ermessen der Behörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2006

…Wohltätigkeitsorganisation, UND ICH ERKLÄRE HIERMIT, dass mit der Quittung des jeweiligen Finanzleiters oder eines anderen autorisierten Vertreters des genannten Trust mein Treuhänder entlastet ist. 5. ICH ÜBERTRAGE UND VERMACHE mein gesamtes in Island of Jersey, Channel Islands, gelegenes Vermögen den jeweiligen genannten Treuhändern von T…

UFSW RV/1473-W/06Haftungsinanspruchnahme liegt im Ermessen der Abgabenbehörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2006

…Wohltätigkeitsorganisation, UND ICH ERKLÄRE HIERMIT, dass mit der Quittung des jeweiligen Finanzleiters oder eines anderen autorisierten Vertreters des genannten Trust mein Treuhänder entlastet ist. 5. ICH ÜBERTRAGE UND VERMACHE mein gesamtes in Island of Jersey, Channel Islands, gelegenes Vermögen den jeweiligen genannten Treuhändern von T…

UFSF RV/0309-F/04EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2007

…EACC (European American Capital Corporation) in Österreich, Deutschland und der Schweiz vermittelt. Die EACC war eine Offshore-Gesellschaft mit Sitz auf den British Virgin Islands. Sie wurde am 18.12.1990 als International Business Company registriert. Die EACC hatte ein genehmigtes Kapital von 100,010…

UFSF RV/0250-F/04EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2007

…EACC (European American Capital Corporation) in Österreich, Deutschland und der Schweiz vermittelt. Die EACC war eine Offshore-Gesellschaft mit Sitz auf den British Virgin Islands. Sie wurde am 18.12.1990 als International Business Company registriert. Die EACC hatte ein genehmigtes Kapital von 100,010…

UFSF RV/0194-F/04EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2007

…EACC (European American Capital Corporation) in Österreich, Deutschland und der Schweiz vermittelt. Die EACC war eine Offshore-Gesellschaft mit Sitz auf den British Virgin Islands. Sie wurde am 18.12.1990 als International Business Company registriert. Die EACC hatte ein genehmigtes Kapital von 100,010…

UFSF RV/0192-F/04EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2007

…EACC (European American Capital Corporation) in Österreich, Deutschland und der Schweiz vermittelt. Die EACC war eine Offshore-Gesellschaft mit Sitz auf den British Virgin Islands. Sie wurde am 18.12.1990 als International Business Company registriert. Die EACC hatte ein genehmigtes Kapital von 100,010…

UFSF RV/0258-F/04EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2007

…EACC (European American Capital Corporation) in Österreich, Deutschland und der Schweiz vermittelt. Die EACC war eine Offshore-Gesellschaft mit Sitz auf den British Virgin Islands. Sie wurde am 18.12.1990 als International Business Company registriert. Die EACC hatte ein genehmigtes Kapital von 100,010…

UFSF RV/0255-F/04EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2007

…EACC (European American Capital Corporation) in Österreich, Deutschland und der Schweiz vermittelt. Die EACC war eine Offshore-Gesellschaft mit Sitz auf den British Virgin Islands. Sie wurde am 18.12.1990 als International Business Company registriert. Die EACC hatte ein genehmigtes Kapital von 100,010…

UFSF RV/0256-F/04EACC - Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2007

…EACC (European American Capital Corporation) in Österreich, Deutschland und der Schweiz vermittelt. Die EACC war eine Offshore-Gesellschaft mit Sitz auf den British Virgin Islands. Sie wurde am 18.12.1990 als International Business Company registriert. Die EACC hatte ein genehmigtes Kapital von 100,010…

UFSF RV/0257-F/04EACC - Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2007

…EACC (European American Capital Corporation) in Österreich, Deutschland und der Schweiz vermittelt. Die EACC war eine Offshore-Gesellschaft mit Sitz auf den British Virgin Islands. Sie wurde am 18.12.1990 als International Business Company registriert. Die EACC hatte ein genehmigtes Kapital von 100,010…

UFSF RV/0184-F/06Versicherungsbeiträge an einen inländischen privaten Krankenversicherer ohne Vorliegen einer in- oder ausländischen Versicherungspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.11.2008

…e leg. cit. sind auch Beiträge zu einer inländischen gesetzlichen Krankenversicherung sowie Beiträge zu einer Krankenversicherung auf Grund einer in- oder ausländischen gesetzlichen Versicherungspflicht als Werbungskosten anzuerkennen. Der Berufungswerber war bis 31. Oktober 2003 bei einem Schweizer Arbeitgeber beschäftigt. Infolge Beendigung des Dienstverhältnisses wurde dem…

UFSZ3K ZRV/0308-Z3K/02Ausfuhrnachweis im Verfahren der vorübergehenden Verwendung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.07.2008

…15. November 2001, die darauf hinweisen, dass eine Ware bezeichnet als "Exhibition Material" mit einem Wert von 5.480.- US-Dollar und einem Gewicht von 50 kg nach Island verbracht worden sind, sind keine tauglichen Beweise im Sinne des vorgenannten Absatzes. Die Vorlage von Dokumenten…

UFSK RV/0133-K/02Studienreise mit Sprachkurs nach New York
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2003

…der Vormittage für die Nachmittage "PM" folgende Programmpunkte: Day 1 PM: Circle Line boat tour around Manhattan Island Day 2 PM: Visit to New York Stock Exchange (Wall Street) Day 3 PM: Visit to Ellis Island Day 4 PM: Visit to Museum of Modern Art…

UFSK RV/0013-K/11Auswärtige Berufsausbildung, einjähriger Besuch einer norwegischen Mittelschule, Schüleraustauschprogramm
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.07.2013

…anerkannt und müsse dieses in Österreich nicht wiederholt werden. Nach Ablegung der Reifeprüfung (in Österreich) und Absolvierung des Zivildienstes habe der Sohn an der Universität Reykjavik ein Studium der isländischen Sprachen begonnen und gedenke die Zulassungsprüfung für norwegische Sprachen an der Universität Oslo zu machen…