Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, in W, vom 18. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 1. Februar 2010 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für Stiefsohn (Stiefkind) für den Zeitraum Mai…
…den Diplomstudien und gilt damit als ordentliches Universitätsstudium. Nach der im Berufungszeitraum geltenden Rechtslage sind somit - unabhängig vom Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit - Aufwendungen für ein ordentliches Universitätsstudium nicht abzugsfähig. Die im Zusammenhang mit einem Hochschulstudium anfallenden Kosten können somit auch dann nicht abgezogen werden…
…VwGH 21.3.1996, 93/15/0201). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dient ein Hochschulstudium nicht der Berufsfortbildung sondern der Berufsausbildung, weil das hiebei vermittelte Wissen eine umfassende Ausbildungsgrundlage für verschiedene Berufe ist und nicht nur der spezifischen fachlichen Weiterbildung in einem vom Studierenden…
…dieser Rechtslage sind wiederum unabhängig vom Zusammenhang mit der ausgeübten (verwandten) Tätigkeit bzw. mit einer Umschulungsmaßnahme im obigen Sinne Aufwendungen für den Besuch einer allgemein bildenden höheren Schule oder für ein Hochschulstudium nicht abzugsfähig. Hochschulstudien sind ordentliche Studien gemäß § 4 Z 2 Universitäts-Studiengesetz, BGBl…
…Jahr 2003). Nach der im Berufungsjahr geltenden Rechtslage (BGBl. I Nr. 155/2002) sind somit unabhängig vom Zusammenhang mit der ausgeübten (verwandten) Tätigkeit Aufwendungen für den Besuch einer allgemeinbildenden höheren Schule oder für ein Hochschulstudium, das sind ordentliche Studien gemäß § 4 Z 2 Universitäts-Studiengesetz…
…einem neuen Berufsfeld ermöglicht. Nach der im Berufungsjahr geltenden Rechtslage sind somit unabhängig vom Zusammenhang mit der ausgeübten (verwandten) Tätigkeit bzw. mit einer Umschulungsmaßnahme im obigen Sinne Aufwendungen für den Besuch einer allgemein bildenden höheren Schule oder für ein Hochschulstudium, das sind ordentliche Studien gemäß …
…einem neuen Berufsfeld ermöglicht. Nach der im Berufungsjahr geltenden Rechtslage sind somit unabhängig vom Zusammenhang mit der ausgeübten (verwandten) Tätigkeit bzw. mit einer Umschulungsmaßnahme im obigen Sinne Aufwendungen für den Besuch einer allgemein bildenden höheren Schule oder für ein Hochschulstudium, das sind ordentliche Studien gemäß …
…vgl. z.B. das Erkenntnis des VwGH v.22.9.1987, ZI. 87/14/0078). Die Kosten eines Hochschulstudiums sind grundsätzlich Ausbildungskosten; dies gilt auch für das nach Abschluss des Diplomstudiums fortgesetzte Doktoratstudium (vgl. z.B. das VwGH Erkenntnis vom 30.1.1990, ZI. 89…
…ausgeübten (verwandten) Tätigkeit bzw. (ab dem Jahr 2003) mit einer umfassenden Umschulungsmaßnahmen, die eine Tätigkeit in einem neuen Berufsfeld ermöglichen, Aufwendungen für den Besuch einer allgemein bildenden höheren Schule oder für ein Hochschulstudium, das sind ordentliche Studien gemäß § 4 Z 2 Universitäts-Studiengesetz, BGBl. Nr…
…mit einem ordentlichen Universitätsstudium stünden (§ 16 Abs. 1 Z 10 letzter Satz EStG 1988). Nach Lehre und Rechtsprechung sei bisher unbestritten, dass ein Hochschulstudium eine Ausbildung darstelle. Stellvertretend für zahlreiche Erkenntnisse werde auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 6. November 1990, 90/14/0219, verwiesen…
…nach der im Berufungszeitraum geltenden Rechtslage (BGBl. I Nr. 106/1999 ab dem Jahr 2000) unabhängig vom Zusammenhang mit der ausgeübten (verwandten) Tätigkeit Aufwendungen für den Besuch einer allgemeinbildenden höheren Schule oder für ein Hochschulstudium, das sind ordentliche Studien gemäß § 4 Z 2 Universitäts-Studiengesetz…
…nach der im Berufungszeitraum geltenden Rechtslage (BGBl. I Nr. 106/1999 ab dem Jahr 2000) unabhängig vom Zusammenhang mit der ausgeübten (verwandten) Tätigkeit Aufwendungen für den Besuch einer allgemeinbildenden höheren Schule oder für ein Hochschulstudium, das sind ordentliche Studien gemäß § 4 Z 2 Universitäts-Studiengesetz…
…mit einem ordentlichen Universitätsstudium stünden (§ 16 Abs. 1 Z 10 letzter Satz EStG 1988). Nach Lehre und Rechtsprechung sei bisher unbestritten, dass ein Hochschulstudium eine Ausbildung darstelle. Stellvertretend für zahlreiche Erkenntnisse werde auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 6. November 1990, 90/14/0219, verwiesen…
…Abrechnungsnachweise, Rückkauflisten etc.) Abrechnung des verwalteten Etats spontane Bereitschaft zu eventuell notwendigen Nachdrehs (Quellenangabe: http://de.wikipedia.org/wiki/Kost%C3%BCmbildner) Nach dem Ergebnis der Recherchen im Internet wird in Österreich zur Ausbildung als Bühnen- und Kostümbildner kein eigenes Hochschulstudium angeboten. Die Universität für…
…ist die Berufsausbildung, die die absolvierte Schule vermittelt, abgeschlossen. Mit der Aufnahme eines Hochschulstudiums wird ein neuer Ausbildungsweg bestritten. Zeiten, die zwischen dem Ende einer Berufsausbildung und dem Beginn einer neuen Berufsausbildung liegen, stellen keine Zeiten einer Berufsausbildung dar (VwGH 14.4.1978, 702/77…
…jedenfalls auch jene für die Berufsausbildung des Steuerpflichtigen. Berufsfortbildung liegt vor, wenn der Steuerpflichtige seine bisherigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten verbessert, um seinen Beruf besser ausüben zu können. Ein Hochschulstudium dient nicht der Fortbildung für eine bisher ohne akademische Ausbildung ausgeübte Berufstätigkeit, es sei denn…
…Abzugsfähigkeit von Aus- und Fortbildungskosten einheitlich geregelt, jedoch seien Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Universitätsstudium explizit ausgenommen worden. Demnach seien Kosten (auch Studiengebühren) im Zusammenhang mit einem Hochschulstudium nicht als Werbungskosten anzuerkennen gewesen. In dem fristgerecht eingebrachten Vorlageantrag, wodurch die Berufung wiederum als unerledigt gilt…
…begonnen und anschließend an der Hochschule fortgesetzt. Das Studium sei während des Schulbesuches gar nicht unterbrochen worden. Wegen des späteren Eintrittes in die Grundschule habe sie das Hochschulstudium erst im Mai 2012 abschließen können, obwohl sie im Dezember 2012 das 25. Lebensjahr vollendet habe. Das…
…vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschritten wird) führte die Berufungswerberin weiter aus, dass ihr Masterstudium in keine Studienabschnitte gegliedert und als eigenes Hochschulstudium bzw. als eigene Ausbildung zu verstehen sei…
…welches er im Sommer nächsten Jahres abschließen wird. Er war übrigens seit Beginn seines Studiums immer Kursbester. Das Erreichen des Bachelorgrades als vollständig abgeschlossenes Hochschulstudium zu werten, betrachte ich sowohl als unfair wie unlogisch. Bekanntlich ist es noch immer für eine Stellung beim Bund (also…