Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, vertreten durch RA, vom 30. November 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 25. Oktober 2012 betreffend Haftungsbescheid gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Haftungssumme…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, vertreten durch RA, vom 26. Jänner 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 10. Jänner 2012 betreffend Entlassung aus der Gesamtschuld nach § 237 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und…
…die sie verwalten, entrichtet werden. Daraus ergibt sich, dass die Voraussetzungen für die Haftungsinanspruchnahme sind: Die Stellung des Haftungsschuldners als für die abgabenrechtlichen Belage der Primärschuldnerin zuständiger Vertreter der Primärschuldnerin, die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben, eine schuldhafte Pflichtverletzung durch den Vertreter und die Kausalität…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des L, vertreten durch Mag. Wilhelm Deutschmann, Mag. Veronika Feichtinger-Burgstaller, Mag. Christian Obermühlner, Rechtsanwälte, 4020 Linz, Stelzhamerstraße 12/3, vom 2. Juli 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 30. Mai 2007 zu StNr. 000…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der H, vom 11. Juni 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 18. Mai 2004 zu StNr. 000/0000 betreffend Entlassung aus der Gesamtschuld nach § 237 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Berufungswerberin…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des J, vom 8. Dezember 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 20. November 2002 zu StNr. 000/0000 betreffend Entlassung aus der Gesamtschuld nach § 237 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben, und der…
…2005 teilte das Finanzamt der Rechtsmittelbehörde zum gegenständlichen Haftungsberufungsverfahren mit, dass sich der Rückstand am Abgabenkonto der KEG seit Haftungsbescheiderlassung infolge Zahlungen weiterer Haftungsschuldner um 6.581,96 € auf 22.283,19 € verringert, und sich dementsprechend auch die Haftungsschuld des Rechtsmittelwerbers vermindert hätte…
…August 2007 wurde der Konkurs nach Schlussverteilung aufgehoben. Rechtskraft der Aufhebung trat mit 13. September 2007 ein. Am 7. März 2006 wurde über das Vermögen des Haftungsschuldners das Konkursverfahren eröffnet. Mit Beschluss vom 23. April 2007 wurde das Konkursverfahren aufgehoben. Die Konkursquote betrug 3,150489 %…
…Im Übrigen erweist sich seine Haftungsinanspruchnahme aber auch deshalb als zweckmäßig, weil ein Großteil des Abgabenrückstandes der KEG außer bei dieser auch bei den anderen Haftungsschuldnern bisher nicht eingebracht werden konnte. Den Zweckmäßigkeitsüberlegungen steht gegenständlich im Übrigen auch die aktuelle wirtschaftliche Lage des Berufungswerbers nicht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A.B., Wien, vertreten durch Dr. Wolfgang Zatlasch, Rechtsanwalt, 1060 Wien, Mariahilferstraße 49, vom 20. August 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 18. Juli 2008 betreffend Haftung gemäß § 12 BAO…
BESCHEID Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des CH, vertreten durch den Masseverwalter Dr. MB, vom 12. November 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 8. Oktober 2003 zu StNr. 000/0000, mit dem der Berufungswerber als Haftungspflichtiger gemäß § 9 iVm § 80 BAO…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk in Wien und Purkersdorf betreffend Nachsicht entschieden: Anlässlich der Berufung vom 9. April 2003 wird der Spruch des angefochtenen Bescheides wie folgt geändert…
…27.1.2000, 97/15/0191). Gleiches gilt auch für die vom Berufungswerber ins Treffen geführten Einkommensteuergutschriften auf seinem persönlichen Abgabenkonto. Eine Zahlung des Haftungsschuldners vermindert zwar den vom Berufungswerber zu entrichtenden Haftungsbetrag, ändert aber nichts an dem grundsätzlich im Haftungsbescheid (bzw. in der Berufungsentscheidung…
…überdies als völlig aussichtslos. Eine zusätzliche hypothekarische Belastung dieser Liegenschaft komme auch nicht mehr in Betracht, weil bereits alle Möglichkeiten ausgeschöpft seien. Persönlich unbillig erweise sich die Einhebung der Haftungsschulden im Anlassfall deshalb, weil sie für den Bw. besondere finanzielle Schwierigkeiten, ja eine wirtschaftliche Notlage…
…Bei der Nachsicht gemäß § 236 BAO handelt es sich nämlich um eine Maßnahme der Einhebung, die nicht dazu angetan ist, Versäumnisse des Haftungsschuldners im Haftungsverfahren (Festsetzungsverfahren) zu sanieren, bzw. die Rechtskraft erlassener Abgaben (Haftungs-) bescheide zu durchbrechen. Wenn der Bw. also den vor Erlassung des…
…bei der Einschränkung des Haftungsbetrages jedoch entgegen der Ansicht des Finanzamtes im Berufungsvorlageschriftsatz nicht zu berücksichtigen. Zahlungen des Haftungsschuldners auf die Haftungsschuld vermindern nämlich nur den von ihm zu entrichtenden Haftungsbetrag, ändern aber nichts am im Haftungsbescheid aufzuerlegenden Umfang der Haftungspflicht (VwGH 27.1.2000…
gegen den Haftungsbescheid vom 13. Juni 2002 laut Aktenlage nur gegen diesen, nicht aber auch gegen vorgenannten Haftungs- und Abgabenbescheid der GmbH berufen. Dieser Nichtausübung des Berufungsrechtes gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch kommt im Haftungsverfahren jedoch keine Entscheidungsrelevanz zu (VwGH 25.9.2001, 2001…
er sich aufgrund dieses Knebelungsvertrages jeglicher eigenen Verfügungsmöglichkeit über die eingehenden Gesellschaftsforderungen begeben hat, die Hausbank damit über die laut Parteivorbringen bei ihr eingegangenen Gesellschaftsforderungen nach eigenem Gutdünken verfügen konnte, und sie dabei als andrängende Gläubigerin der GmbH aus den im Haftungszeitraum vorhanden gewesenen Gesellschaftsmitteln…
…Aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse bzw. der künftigen Erwerbsmöglichkeiten könne nicht von vornherein davon ausgegangen werden, dass die Haftungsschulden auch beim Berufungswerber uneinbringlich wären. Dieser habe im Zusammenhang mit der Wahrnehmung seiner Pflichten auffallend sorglos gehandelt. Er habe es trotz Vorhalt vom 8.2.2006 verabsäumt…
…Finanzamtes Bregenz vom 14. Oktober 2010 betreffend Abweisung des Ansuchens vom 15.9.2010 betreffend Nachsicht von Haftungsschulden in der Höhe von 5.420,65 € entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Strafverfügung des Finanzamtes Bregenz vom 23. März 2005 wurde der…