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UFSW RV/2096-W/04Haftungen des Gesellschafter-Geschäftsführers für Schulden der GmbH sind keine Werbungskosten/Betriebsausgaben, da im Gesellschaftsverhältnis begründet.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2005

…von der Bank A unter Hinweis auf Kreditzusagen und Schuldübernahmsurkunden aus den Jahren 1993 und 1994, in denen der Bw. die Haftung als Schuldner zur ungeteilten Hand für Investitionskredite der F-GmbH übernommen hatte, auf Grund der Konkurseröffnung über das Vermögen der F-GmbH im…

UFSW RV/1699-W/09Außergewöhnliche Belastung bei Haftung des Gesellschafters und Geschäftsführers für Schulden der Gesellschaft?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2010

…ergänzte die Berufung wie folgt:"Die vom Bw. im Jahr 2007 geleisteten Zahlungen für Schulden der Z_GMBH erfüllen alle gesetzlichen Kriterien des § 34 EStG: die Außergewöhnlichkeit, die Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und die Zwangsläufigkeit der Belastung sind gegeben. Die Belastung erwächst dem Steuerpflichtigen zwangsläufig…

UFSW RV/0146-W/03Haftung für Gesellschaftsteuer - 1) wirtschaftliche Lage des Haftenden 2) Zuschuss zur Abdeckung des negativen Eigenkapitals der Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid11.11.2005Teil 1/2

…für Gesellschaftsteuer, die auf Grundlage des Tatbestandes des § 2 Z. 4 KVG festgesetzt wurde, zur Haftung herangezogen worden. Die Bw. sei auf Grund des Nachtrages vom 13. November 1998 zum Syndikatsvertrag verpflichtet gewesen, den auf sie entfallenden Anteil am negativen Eigenkapital bei der GMBH einzuschießen…

UFSL RV/0503-L/03Bürgschaft eines Gesellschafter-Geschäftsführers für Schulden der Gesellschaft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2009

…3463 zitiert wird. Darin wird jedoch nur auf die Gesellschafterstellung Bezug genommen (ausdrücklich im Zusammenhang mit seiner Gesellschafterstellung)." Herr Hauzenberger haftet für die Schulden der GmbH allerdings aus seiner Geschäftsführerstellung heraus und nicht als Gesellschafter. Zu unserem Rechtsmittelverfahren 1999 sei gesagt, dass damals nur die…

UFSL RV/0548-L/09Zahlungen eines Geschäftsführers einer GmbH (an der er nicht beteiligt ist) als Haftender gemäß § 9 iVm. § 80 BAO für Abgabenschulden der GmbH sind gemäß § 19 Abs. 2 EStG bei Veranlagung des Kalenderjahres der Leistung als (nachträgliche) Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen. Der gemäß § 1358 ABGB durch diese Zahlung entstehende Regressanspruch des Geschäftsführers gegen die GmbH ist bei ihm steuerlich nur im Falle der Tilgung zu berücksichtigen. Dies wird durch die materiell-rechtliche Bestimmung des § 32 Z 2 EStG 1988 (nachträgliche Einnahmen einer ehemaligen nichtselbständigen Tätigkeit) gewährleistet, die der verfahrensrechtlichen Bestimmung des § 295a BAO vorgeht (VwGH 04.02.2009, 2006/15/0151).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2010

…jeder Haftung für die Schulden eines anderen, hat Bw. daher gemäß § 1358 ABGB durch die Zahlung der Schuld der H-GmbH an das Finanzamt am 22. Dezember 2006 einen Regressanspruch in selber Höhe gegen die H-GmbH erworben. Deren Alleingesellschafter GS war auf Grund der…

UFSW RV/2497-W/02Bürgschaftsinanspruchnahme eines GmbH Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.09.2003

…Grund der übernommenen Haftung in Anspruch genommen und letztendlich zur Rückzahlung verpflichtet wird, ist nicht entscheidungsrelevant. Zur Frage der Anerkennung von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastung hat der Verwaltungsgerichtshof wiederholt Stellung genommen und immer wieder betont, dass die Übernahme einer Bürgschaft für Schulden einer GmbH durch…

UFSW RV/0731-W/04Geschäftsführerhaftung, keine Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2005Teil 2/2

…98/13/0029 in erster Linie der N-GmbH und nur indirekt den Einkünften aus selbständiger Arbeit als Gesellschafter-Geschäftsführer. Zum (Zitat Bw. unter Hinweis auf VwGH 19.5.1994, 92/15/0171, die Bürgschaft eines Notars für Schulden eines Klienten sind nicht betrieblich veranlasst…

UFSW RV/0731-W/04Geschäftsführerhaftung, keine Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2005Teil 1/2

…299 Tz 13 unter Zitierung der Rechtsprechung). Im vorliegenden Fall folgte das FA bei Erlassung des Einkommensteuerbescheides 2000 vom 29. Mai 2002 der in den Abgabenerklärungen geäußerten Rechtsansicht des Bw., wonach die Übernahme einer persönlicher Haftung für Schulden der GmbH bei den Einkünften aus selbständiger…

UFSK RV/0172-K/02DB- und DZ-Pflicht für Gesellschafter-Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2003

…der Haftung (GmbH), jedoch auch nicht in vollem Umfang, weil Herr I.M.A.M. mit Privatvermögen für Schulden der Gesellschaft gegenüber der Bank haftet. 2.) Soweit eine Vertretung möglich und zulässig ist, wurden Aufgaben im technischen Bereich ggf. durch Herrn W.W. (Dienstnehmer der…

UFSF RV/0096-F/03Kreditraten als Werbungskosten eines Geschäftsführers bei den nichtselbständigen Einkünften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.07.2005

…es aber ohnedies keine Rolle, aus welchem Anlass bzw. welchen Motiven die früher übernommene Verpflichtung (Haftung für Gesellschaftskredite) letztendlich schlagend geworden ist. Tatsache ist, dass der Bw. zur Übernahme einer Schuld der GmbH, die von dieser offensichtlich in den Jahren 1994 bzw. 1996 begründet wurde …

UFSW RV/0830-W/03Offenlegung eines Treuhandverhältnisses im Berufungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.07.2005

…als Schuldner für die Einbehaltung und Abfuhr von Kapitalertragsteuer iHv S 1.423.000,00 = € 103.413,44 herangezogen worden. Die Kapitalertragsteuer ist für, aus Schwarzgeschäften stammende, der Höhe nach geschätzte und als verdeckte Ausschüttungen behandelte, Erlöse einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH…

UFSF RV/0138-F/03Kreditraten als Werbungskosten bei den nichtselbständigen Einkünften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.07.2005

…welchem Anlass bzw. welchen Motiven die früher übernommene Verpflichtung (Haftung für Gesellschaftskredite) letztendlich schlagend geworden ist. Tatsache ist, dass die Bw. zur Übernahme einer Schuld der GmbH, die von dieser offensichtlich in den Jahren 1994 bzw. 1996 bei der Bank begründet wurde (vgl. Anbot vom…

UFSF RV/0133-F/04Bürgschaftszahlung eines Einzelunternehmers und ehemaligen Gesellschafters einer GmbH als Betriebsausgabe oder als Einlage in die GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2006

…der Berufungswerber die Haftung für Schulden der RSGmbH nicht als Gesellschafter, sondern als Einzelunternehmer übernommen habe, sei nicht nachvollziehbar und auch nicht nachgewiesen. Das Finanzamt verfügte daher die Wiederaufnahme des bereits rechtskräftigen Einkommensteuerverfahrens 2002 und setzte mit Bescheid vom 26. August 2005 die Einkommensteuer für…

UFSF RV/0524-F/10Haftungsübernahme eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH als Werbungskosten oder Betriebsausgabe?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.06.2013

…der Schulden einer existenzgefährdeten Kapitalgesellschaft durch den Gesellschafter-Geschäftsführer erhöht als Gesellschaftereinlage die Anschaffungskosten der Beteiligung (VwGH 24.1.1990, 86/13/0162, 1990, 304; ebenso RME, ÖStZ 1998, 271). Die Inanspruchnahme des Gesellschafters aus der Haftung für die Gesellschaft erhöht hierbei die Anschaffungskosten der…

UFSS RV/0366-S/05Investitionszuwachsprämie; Investitionen in neu gegründeten Gesellschaften, Zusammenrechnung der Investitionen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2006

…bereits aus der Gesellschaftsform ergibt, blieben im gegenständlichen Verfahren vom FA unwidersprochen. Das dazu formulierte Argument des FA, wonach bei dieser Konstruktion ohnedies kein Unterschied zur Haftung für Schulden der GmbH bestehe, verkennt, dass der Komplementär der KEG nur für alle Schulden der KEG unbeschränkt…

UFSW RV/4456-W/02Bürgschaftübernahmen als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2004

…einer Bürgschaft für Schulden einer GmbH durch einen (auch zu weniger als 50% beteiligten) Gesellschafter (-Geschäftsführer) und in weiterer Folge dessen Inanspruchnahme zu keiner außergewöhnlichen Belastung führen könnte (VwGH v. 13.10.87, ZI. 86/14/0007). Begründet werde dies damit, dass bereits der Bürgschaftsübernahme…

UFSG RV/0234-G/04Vorliegen einer steuerlichen Mitunternehmerschaft in Form einer atypisch stillen Gesellschaft?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.03.2008

…der B-GmbH genommen und damit jedenfalls Unternehmerinitiative entfaltet habe (wie zB durch das Führen von Gesprächen und den Abschluss von Verträgen mit Mietern). Zudem habe - laut in der Verhandlung vorgelegtem Grundbuchsauszug - eine Haftung der FG GmbH mit ihrer Betriebsliegenschaft für Schulden der B-GmbH…

UFSW RV/1335-W/02Zahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers aufgrund einer Bürgschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2004

…Grund der übernommenen Haftung in Anspruch genommen und letztendlich zur Rückzahlung verpflichtet wird, ist nicht entscheidungsrelevant. Zur Frage der Anerkennung von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastung hat der Verwaltungsgerichtshof wiederholt Stellung genommen und immer wieder betont, dass die Übernahme einer Bürgschaft für Schulden einer GmbH durch…

UFSW RV/3700-W/02Schuldzinsen sowie an die Gattin bezahlte Miete als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.10.2003

…Übernahme einer Haftung für Schulden der GmbH war durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst. Selbst wenn die R. W. GmbH den Kaufpreis von 250.000,00 S für die am 26. Mai 1996 erworbenen Einrichtungsgegenstände fremdfinanziert hat, so ändert dies nichts daran, dass die Ursache für die…

UFSW RV/0326-W/06Entnahmen über das Gesellschafterverrechnungskonto als verdeckte Gewinnausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2009

…Entgegen der Meinung der Bw kann kein Zusammenhang zwischen einer Haftung der Gesellschafter für Bankkredite der Gesellschaft und der Besicherung von allfälligen der Gesellschaft gegenüber den Gesellschaftern bestehenden Ansprüchen erblickt werden. Ob die Gesellschafter für Schulden der Gesellschaft gehaftet haben, ist völlig bedeutungslos für die…