…Mittel im Verwaltungsverfahren unterlassen wird, kommt eine Beschränkung der Haftung bloß auf einen Teil der uneinbringlichen Abgabenschulden nicht in Betracht. Bezüglich der mit Haftungsbescheid geltend gemachten Lohnsteuer ergibt sich die schuldhafte Verletzung der Vertreterpflichten durch deren Nichtabfuhr durch den Bw. nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…dass er seit 16. August 2004 sorgepflichtig für ein Kind sei. Die Geltendmachung der Haftung stelle demnach eine fehlerhafte Ermessensübung dar. Die für die Entscheidung maßgeblichen Überlegungen zur Ermessensübung seien zudem in der Begründung des bekämpften Bescheides nicht ausgeführt, weswegen die gänzliche Aufhebung des Bescheides…
…Bw. sei nur Strohmann der GesmbH und nicht für abgabenrechtliche Belange Zuständiger gewesen, nicht entsprechend eingegangen sei. In der bekämpften Entscheidung seien nur allgemeine Rechtsausführungen zur Haftung angeführt gewesen, eine Verbindung mit dem verfahrensgegenständlichen Sachverhalt sei nicht hergestellt worden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß …
…der Abgabenschuldigkeiten gestellt. Mit Berufungsentscheidung vom 13.März 2003 wurde die Berufung gegen den Haftungsbescheid vollinhaltlich abgewiesen. Zur Frage der Haftung eines Strohmannes wurde durch das Finanzamt ausgeführt, dass eine Übertragung abgabenrechtlicher Verpflichtungen einen Geschäftsführer nicht von seiner Verantwortung befreie. Es verblieben Auswahl- und Kontrollpflichten…
…Verantwortung auf A.O. abzulegen. Feststeht somit, dass A.O. lediglich die Funktion eines Strohmannes zukam und er nach Gründung der Gesellschaft in das weitere Geschehen nicht involviert war (vgl. Landesgerichtsurteil S 397). C.M. war vielmehr alleinverantwortlich für die Gesellschaft aufgetreten, indem er bei…
…dass die sich nicht in Österreich aufhältige im Firmenbuch als Geschäftsführerin aufscheinende Bu. Sr. nur eine Strohmannfunktion hat. Dafür spricht auch die ungewöhnliche Zahlungsabwicklung. Die Ungewöhnlichkeit der Zahlungsabwicklung ergibt sich schon daraus, dass Filialen per 31.12.2002 verkauft wurden ohne irgendwelche Zahlungsvereinbarungen zu treffen…
…die die Vermittlungstätigkeit eigenverantwortlich ausübt, und das auch dann, wenn sie sich eines Strohmannes bedient, der gegenüber der Versicherungsanstalt auftritt und dessen Name als Betreuername auf Versicherungspolizzen und ähnlichen Papieren aufscheint. Wesentlich ist, wer für die von der Versicherungsanstalt gutgeschriebenen Provisionen der Anstalt gegenüber vergütungsfähige…
…die die Vermittlungstätigkeit eigenverantwortlich ausübt, und das auch dann, wenn sie sich eines Strohmannes bedient, der gegenüber der Versicherungsanstalt auftritt und dessen Name als Betreuername auf Versicherungspolizzen und ähnlichen Papieren aufscheint. Wesentlich ist, wer für die von der Versicherungsanstalt gutgeschriebenen Provisionen der Anstalt gegenüber vergütungsfähige…
…Jänner 2003 mangels Vermögens abgewiesen, jedoch der Bw. erst mit Haftungsbescheid vom 27. September 2007 zur Haftung herangezogen wurde. Mangels vorliegens einer schuldhafter Pflichtverletzung als gesetzliche Voraussetzung des § 9 Abs. 1 BAO erfolgte somit die Inanspruchnahme des Bw. als Haftungspflichtiger für die Abgabenschuldigkeiten der Z…
…einen Isolierbetrieb in welcher Art und Weise auch immer geführt. Frage: Ist Ihnen die Fa. J-GesmbH bekannt? Antwort: So etwas haben wir beim Cafe gehabt. Ich weiß, das es Gesellschaft mit beschränkter Haftung heißt, was dies aber bedeutet, weiß ich nicht. Dass es einen…
…wollen und hätte sich geschämt, von WM in seiner finanziellen Situation auch nur einen Schilling zu nehmen (GAS I 363). Damit wurde aber klar zum Ausdruck gebracht, dass der Berufungsführer und MM lediglich Strohmänner des WM und somit dessen Treuhänder waren. Anders ist es nicht…
…In diesen beiden Lokalen verdienten im Berufungszeitraum (eine unbestritten große Anzahl von) Ost- und außereuropäischen Frauen ihren Lebensunterhalt durch Prostitution. Als tatsächlicher Geschäftsführer leitete RN die wirtschaftlichen Geschicke der Bw. Die anderen Geschäftsführer - AT und KZ - waren als Strohmänner lediglich vorgeschoben. Unbestrittenermaßen stellte die Bw…
…der Primärschuldnerin und zählt somit zum Kreis der im § 80 BAO genannten Vertreter, welche zu einer Haftung gemäß § 9 BAO herangezogen werden können. Die unbestrittene Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten steht aufgrund der mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 22. August 2011 (GZ.) erfolgten Aufhebung des…
Bei den Geschäftsfällen im Juni und Juli 2004 wurde von einem Angestellten der F-GmbH der Name des jeweiligen Fahrers samt Reisepass- bzw Führerscheinkopie und Unterschrift im Einzelnen festgehalten (Niederschrift mit A**** G**** am 13.6.2007, UFS-Akt und in der mündlichen Berufungsverhandlung; Ausweiskopien…
…allein darauf ab, einem Freund unter Umgehung der Einschränkungen des Schuldenregulierungsverfahrens die Verwirklichung einer erfolgsträchtigen Idee zu ermöglichen. Dass die OEG aufgrund des Publizitätsprinzips nach außen hin existent war und daher die als Gesellschafter eingetragenen "Strohmänner" im Anlassfall zur Haftung herangezogen würden, war dem Berufungsführer…
…Der vom Bw. verlesene Passus daraus lautet: "Von einer Treuhandschaft in dem Sinne, dass Frau Stb. AD oder Herr Stb. DkfmL als Gesellschafter der Firma O-GmbH nichts anderes als "bloße Strohmänner" für Herrn Bw gewesen wären, kann daher keine Rede sein." Weiters verweise er…
…haftender faktischer Geschäftsführer des Unternehmens jedenfalls FM sei. Die rechtliche Beurteilung des Finanzamtes sei daher unrichtig. Ergänzend sei dazu auszuführen, dass auch die Haftung eines handelsrechtlichen Geschäftsführers für Abgabenverbindlichkeiten nur dann gegeben sei, wenn er im Unternehmen mit derartigen Aufgaben befasst gewesen sei. Der Bw…
…habe, könne jedenfalls keinerlei Haftung aus seiner Position als Kommanditist mit einer Einlage von € 100,00 abgeleitet werden. Bei richtiger rechtlicher Beurteilung hätte daher gar kein Finanzstrafverfahren gegen den Bf. eingeleitet werden dürfen. Der Beschwerdeführer stellt daher an den Unabhängigen Finanzsenat den Antrag, seiner…
…Im Verlauf einer in dieser Angelegenheit beim UVS Salzburg am 25. September 2007 stattgefundenen öffentlichen Berufungsverhandlung, bei der auch Frau G.H. als Zeugin einvernommen wurde, trat laut Darstellung der KIAB zu Tage, dass der nur gebrochen Deutsch sprechende Pole J.R. als Strohmann missbraucht…
…den Strohmann abzuwälzen. Tatsächlich ist der Verdacht der objektiven und subjektiven Tatseite der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG aufgrund der Zeugenaussagen jedoch gegeben. Einwendungen zur Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages bzw. des objektiven Tatbildes wurden nicht vorgebracht. Da es nicht dem Konkretisierungsgebot eines…