…Bestätigung des mit einer Quote von 20 % angenommenen Zwangsausgleiches am 18. Juni 2002 aufgehoben worden wäre, sowie Gesellschafter und handelsrechtlicher Geschäftsführer der Komplementär-GmbH wäre. Betreffend die Inanspruchnahme zur Haftung wandte der Bw. ein, dass die Rechtsauswirkungen eines Ausgleiches, soweit darüber im Ausgleich nichts anderes…
…des Konkursverfahrens am 17. Oktober 2008 allein vertretungsbefugte Geschäftsführerin der A.GmbH war und damit zu den im § 80 genannten Personen zählt, die gemäß § 9 BAO zur Haftung der Lohnsteuer 2004 bis 2008 herangezogen werden können. Der nach Haftungsvorschriften Haftungspflichtige kann gemäß § 248 BAO unbeschadet…
…eine Pflichtverletzung des Vertreters der juristischen Person, - dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und - die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Im gegenständlichen Verfahren ist unbestritten, dass der Berufungswerber im (haftungs-) gegenständlichen Zeitraum als Geschäftsführer der GmbH zum Kreis der Vertreter im Sinne des § 80 Abs…
…entschieden: Der Berufung wird teilweise stattgegeben. Die Haftung wird wie folgt eingeschränkt: Umsatzsteuer 2001: 387,38 €, Dienstgeberbeitrag 2001: 361,29 € Entscheidungsgründe Der Berufungswerber war Geschäftsführer der S. GmbH (in der Folge: GmbH), die geschäftsführende Komplementärin der SZ GmbH & Co. KG (im Folgenden:…
…deshalb bestehe bei Verletzung der Gleichbehandlungspflicht die Haftung des § 9 nur anteilig, nämlich mit jenem Teilbetrag, der bei Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu entrichten gewesen wäre (vgl Arnold, AnwBl 1993, 519, Auer, Rechtsgrundlagen für GmbH-Geschäftsführer). 2. Eine Haftung zur Gänze komme daher nur in Betracht…
…Tatbestandsbildes des § 80 Abs. 1 BAO auch den Geschäftsführer der GmbH in seiner Eigenschaft als deren gesetzlichen Vertreter und rechtfertigt daher auch seine - direkte -Inanspruchnahme nach § 9 Abs. 1 BAO (VwGH 7.6.1989, 88/13/0127-0132). Die Haftung nach § 9 Abs. 1 BAO…
…19.7.2006 | 292,49 | Körperschaftsteuer | 7-9/2006 | 16.8.2006 | 437,00 | Summe | | | 94.539,23 Ausgeführt wurde, der Bw. sei als Geschäftsführer der GmbH im Hinblick auf § 80 Abs. 1 BAO verpflichtet gewesen…
…die GmbH zu einem späteren Zeitpunkt auf Grund von - Forderungsausfällen gleichzusetzenden - Machenschaften von P. und D. in Zahlungsunfähigkeit verfallen wäre, dürfe seines Erachtens keine Haftung seinerseits begründen. Da Einwendungen gegen die Richtigkeit und Höhe der Abgabenschuld der GmbH von ihm als zur Haftung herangezogener Geschäftsführer…
…sei im Zeitraum 18. März 2011 bis 17. Jänner 2013 Geschäftsführer der M.GmbH gewesen, zähle demnach zum Kreis der in § 80 BAO genannten Vertreter und könne deshalb zur Haftung nach § 9 BAO herangezogen werden. Die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben stehe aufgrund der am 5…
…cit.) wie den Abgabenpflichtigen, sodass er zeigerecht für die Möglichkeit des Nachweises seines pflichtgemäßen Verhaltens vorzusorgen habe. Der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer habe daher das Fehlen ausreichender Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen. Außerdem habe er darzutun, dass er die Abgabenforderungen bei der Verwendung der vorhandenen Mittel…
…cit.) wie den Abgabenpflichtigen, sodass er zeigerecht für die Möglichkeit des Nachweises seines pflichtgemäßen Verhaltens vorzusorgen habe. Der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer habe daher das Fehlen ausreichender Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen. Außerdem habe er darzutun, dass er die Abgabenforderungen bei der Verwendung der vorhandenen Mittel…
…Wien 2/20/21/22 vom 6. Juni 2008 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und begründend ausgeführt, dass die Haftung gemäß § 9 BAO einen Geschäftsführer einer GmbH für Abgaben treffe, deren Fälligkeit in die Zeit der Vertretungstätigkeit falle. Alle im Haftungsbescheid angeführten Abgaben seien…
…Pflichtverletzung des Vertreters der juristischen Person, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Im gegenständlichen Verfahren ist unbestritten, dass der Berufungswerber im (haftungs-) gegenständlichen Zeitraum als Geschäftsführer der Komplementär GmbH zum Kreis der Vertreter im Sinne des § 80 Abs…
…Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO nach der am 27. September 2007 in nicht öffentlicher Sitzung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 12. Oktober 2006 wurde der Berufungswerber (Bw.) als ehemaliger Geschäftsführer der P-GmbH…
…Haftungsnorm folgt, dass die Geltendmachung der Haftung in der Regel ermessenskonform ist, wenn die betreffenden Abgaben beim Primärschuldner uneinbringlich sind. Der Bw. war zunächst - nur für diesen Zeitraum war eine Ermessensprüfung anzustellen - alleiniger Geschäftsführer der GmbH und damit der einzig in Betracht kommende Haftungspflichtige. Aus…
…9 Abs. 1 BAO i.V.m. § 80 BAO als Geschäftsführer der GmbH für Abgaben in der Höhe von € 67.814,80 (ATS 933.152,00), nämlich | | | fällig am | Körperschaftsteuer 1996 | ATS 920.484,00 | 02. 10. 2000…
…haftungsträchtige" Tätigkeit ohnehin weiter vom Einzelunternehmen durchgeführt werden sollte und überdies der Bw. - neben seiner Haftung als Geschäftsführer der GmbH - mit Vertrag vom 30. November 1994 eine weitere Haftung für Fehler der GmbH übernommen hatte, erscheint die dargestellte Vorgangsweise auch aus haftungsrechtlichen Motiven nicht begründbar. …
…1 BAO i.V.m. § 80 BAO als damaliger Geschäftsführer der A-GmbH für Abgaben in der Höhe von € 10.247,97, nämlich Lohnsteuer 2003 und 2005 sowie Dienstgeberbeitrag 2002, 2003 und 2005, zur Haftung herangezogen, da diese durch die schuldhafte Verletzung der ihm…
…§ 80 BAO als Geschäftsführer der A-GmbH für Abgaben in der Höhe von € 156.415,86 unter Zitierung der maßgeblichen Gesetzesstellen und der dazu ergangenen Rechtsprechung zur Haftung herangezogen, da diese durch die schuldhafte Verletzung der ihm als Vertreter der Gesellschaft auferlegten Pflichten nicht…
…§ 80 BAO als Geschäftsführer der GmbH für Abgaben in der Höhe von € 66.054,85, nämlich | | | | fällig am | Kapitalertragsteuer | 01-12/2002 | 24.978,65 | binnen einer Woche nach Zufließen | Kapitalertragsteuer | 01-04/2003…