…Abgabenbescheide(s) an den Haftungspflichtigen, allenfalls durch konkrete Mitteilung des Bescheidinhaltes zu geschehen, und ist selbst dann unerlässlich, wenn der Haftungspflichtige, etwa, weil ihm die betreffenden Bescheide als Geschäftsführer einer GmbH zugestellt wurden, vom Abgabenanspruch Kenntnis haben muss (Ritz, aaO, § 248 Rz. 8 und Rz…
…Bestätigung des mit einer Quote von 20 % angenommenen Zwangsausgleiches am 18. Juni 2002 aufgehoben worden wäre, sowie Gesellschafter und handelsrechtlicher Geschäftsführer der Komplementär-GmbH wäre. Betreffend die Inanspruchnahme zur Haftung wandte der Bw. ein, dass die Rechtsauswirkungen eines Ausgleiches, soweit darüber im Ausgleich nichts anderes…
…Es hat nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogenen Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel. Der Vertreter haftet nicht für sämtliche Abgabenschulden des Vertretenen in voller Höhe, sondern nur im Umfang der Kausalität zwischen seiner schuldhaften Pflichtverletzung und…
…liquiden Lage befinde. Der Beschwerdeführer hätte trotz Aufforderung keine Nachweise erbracht. Über die Beschwerde wurde erwogen: 1. Einleitung: Der Beschwerdeführer bestreitet die Haftung für Abgabenschuldigkeiten der GmbH, die zum Teil vor seinem Eintritt als Geschäftsführer fällig geworden sind. 2. Rechtslage: § 6a Abs. 1 KommStG…
…sie als Geschäftsführerin dieser Gesellschaft zur Haftung heranzuziehen, es sei denn sie könne beweisen, dass sie ohne ihr Verschulden daran gehindert war, für die Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen. Für den Fall, dass die ***A*** GmbH bereits zum Zeitpunkt der Fälligkeit der einzelnen Abgaben…
…die Haftung als gesetzlicher Vertreter der Firma GmbH für Rückstände gegenüber dem Finanzamt aus dem Jahr 2016 mit folgender Begründung: Unser Mandant war zum Geschäftsführer der GmbH in dem Zeitraum 23.07.2014 - 28.10.2016 bestellt und erfüllte seine Pflichten als gesetzlicher Vertreter immer…
…Er habe kein Gutachten betreffend der GmbH eingeholt; seine Zuständigkeit beziehe sich stets auf den Zeitpunkt ab der Konkurseröffnung. Über die Beschwerde wurde erwogen: 1. Einleitung: Der Beschwerdeführer bestreitet die Haftung für Abgabenschuldigkeiten der GmbH, die vor seinem Eintritt als Geschäftsführer fällig geworden sind. …
…ihn als Geschäftsführer dieser Gesellschaft zur Haftung heranzuziehen, es sei denn er könne beweisen, dass er ohne sein Verschulden daran gehindert war, für die Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen. Für den Fall, dass die ***A*** GmbH bereits zum Zeitpunkt der Fälligkeit der einzelnen Abgaben…
…Begründend wurde darauf hingewiesen, dass der Beschwerdeführer bis 24.06.2008 Geschäftsführer der GmbH gewesen ist. Das Finanzamt nahm hinsichtlich solcher Abgaben, deren gesetzliche Fälligkeiten nach dem Ausscheiden aus der Geschäftsführung lagen, Abstand von der Heranziehung zur Haftung. Der Haftungsbetrag setzte sich vor allem aus…
…des Konkursverfahrens am 17. Oktober 2008 allein vertretungsbefugte Geschäftsführerin der A.GmbH war und damit zu den im § 80 genannten Personen zählt, die gemäß § 9 BAO zur Haftung der Lohnsteuer 2004 bis 2008 herangezogen werden können. Der nach Haftungsvorschriften Haftungspflichtige kann gemäß § 248 BAO unbeschadet…
…eine Pflichtverletzung des Vertreters der juristischen Person, - dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und - die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Im gegenständlichen Verfahren ist unbestritten, dass der Berufungswerber im (haftungs-) gegenständlichen Zeitraum als Geschäftsführer der GmbH zum Kreis der Vertreter im Sinne des § 80 Abs…
…entschieden: Der Berufung wird teilweise stattgegeben. Die Haftung wird wie folgt eingeschränkt: Umsatzsteuer 2001: 387,38 €, Dienstgeberbeitrag 2001: 361,29 € Entscheidungsgründe Der Berufungswerber war Geschäftsführer der S. GmbH (in der Folge: GmbH), die geschäftsführende Komplementärin der SZ GmbH & Co. KG (im Folgenden:…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Das Finanzamt zog mit Bescheid vom 17. April 2012 den Beschwerdeführer (im Folgenden: Bf.) für uneinbringliche Abgabenschulden der Firma L.Ä GmbH in Höhe von € 35.629,10 zur Haftung als Geschäftsführer gemäß § 9 BAO heran…
…deshalb bestehe bei Verletzung der Gleichbehandlungspflicht die Haftung des § 9 nur anteilig, nämlich mit jenem Teilbetrag, der bei Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu entrichten gewesen wäre (vgl Arnold, AnwBl 1993, 519, Auer, Rechtsgrundlagen für GmbH-Geschäftsführer). 2. Eine Haftung zur Gänze komme daher nur in Betracht…
…Tatbestandsbildes des § 80 Abs. 1 BAO auch den Geschäftsführer der GmbH in seiner Eigenschaft als deren gesetzlichen Vertreter und rechtfertigt daher auch seine - direkte -Inanspruchnahme nach § 9 Abs. 1 BAO (VwGH 7.6.1989, 88/13/0127-0132). Die Haftung nach § 9 Abs. 1 BAO…
… 9 und 80 BAO und darauf verwiesen, dass der Bf ab 13.1.2009 alleiniger Geschäftsführer der GmbH gewesen ist. Insbesondere wurde auf die nach ständiger Rechtsprechung geltende Beweislastumkehr hingewiesen, welcher der Bf nicht nachgekommen sei. Hingewiesen wurde auch auf das Vorverfahren (Beschluss des BFG…
…19.7.2006 | 292,49 | Körperschaftsteuer | 7-9/2006 | 16.8.2006 | 437,00 | Summe | | | 94.539,23 Ausgeführt wurde, der Bw. sei als Geschäftsführer der GmbH im Hinblick auf § 80 Abs. 1 BAO verpflichtet gewesen…
…die GmbH zu einem späteren Zeitpunkt auf Grund von - Forderungsausfällen gleichzusetzenden - Machenschaften von P. und D. in Zahlungsunfähigkeit verfallen wäre, dürfe seines Erachtens keine Haftung seinerseits begründen. Da Einwendungen gegen die Richtigkeit und Höhe der Abgabenschuld der GmbH von ihm als zur Haftung herangezogener Geschäftsführer…
…sei im Zeitraum 18. März 2011 bis 17. Jänner 2013 Geschäftsführer der M.GmbH gewesen, zähle demnach zum Kreis der in § 80 BAO genannten Vertreter und könne deshalb zur Haftung nach § 9 BAO herangezogen werden. Die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben stehe aufgrund der am 5…
…Widrigenfalls haftet der Geschäftsführer für die in Haftung gezogene Abgabe zur Gänze (z.B. VwGH 9.8.2001, 98/16/0348). Entsprechende Aufstellungen oder andere Nachweise über die maßgebliche finanzielle Situation der GmbH zum Eintritt der Abgabenfälligkeiten hat der Bf der Abgabenbehörde oder dem Bundesfinanzgericht…