…Komplementär) und MK als Kommanditist die R-KEG gegründet. Gemäß § 6 des Gesellschaftsvertrages betrug die Hafteinlage des Kommanditisten (die auch seiner Pflichteinlage entsprach) 17.000,00 €, und war dieser zu 90 % am Vermögen der Gesellschaft beteiligt. Der Berufungswerber hatte der Gesellschaft seine Arbeitskraft zur…
… 6 des Gesellschaftsvertrages betrug die Hafteinlage des Kommanditisten (die auch seiner Pflichteinlage entsprach) 17.000,00 €. Mit Abtretungsvertrag vom 19.12.2003 hat K einen Teil seines Kommanditanteils an die B=GmbH um den Nominalwert von 7.300,00 € abgetreten. Das Landesgericht Steyr wies…
…letztere tritt als stiller Gesellschafter diesem Unternehmen bei. II. Herr Dr. W beteiligt sich in dieser Eigenschaft gegen Anteil an Gewinn und Verlust mit einer Hafteinlage von 1,500.000 S; diese Einlage ist je nach Betriebserfordernis in Teilen oder zur Gänze auf Abruf zu…
… 6 des Gesellschaftsvertrages betrug die Hafteinlage des Kommanditisten (die auch seiner Pflichteinlage entsprach) 17.000,00 € Mit Abtretungsvertrag vom 19.12.2003 hat der Berufungswerber einen Teil seines Kommanditanteils an die B GmbH um den Nominalwert von 7.300,00 € abgetreten. Das Landesgericht…
…und haften somit persönlich und solidarisch für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Die Gesellschafter einer KEG haften persönlich, einerseits der Komplementär zur Gänze und andererseits der Kommanditist bis zu seiner Hafteinlage. Somit tritt die Haftung persönlich ein und diese vertragliche Regelung stellt eine Realität gem. …
…sind die vollhaftenden Gesellschafter zur Geschäftsführung berufen. Gemäß Punkt 11. ist die Beteiligung am Gewinn und Verlust im Verhältnis der Festkapitalkonten durchzuführen. Die Hafteinlage des Kommanditisten wird gemäß Punkt 3. mit der Pflichteinlage festgesetzt, wobei die Einlage des Kommanditisten sofort in voller Höhe zur Zahlung…
…Gesellschafter der Bw. sind als Komplementärin Frau Komplementärin und Herr Kompl. als Kommanditist mit einer Hafteinlage von € 4.700.-. Auf einem unstrittig im Eigentum des Kommanditisten Kompl. stehenden Grundstücks wurde im Jahr 2003 mit der Errichtung einer Lagerhalle begonnen. Für die Errichtung der Halle…
…des Gesetzes unbedingte Erbserklärungen ab. Dem Verlassprotokoll ist folgende Vermögensaufstellung zu entnehmen: Nachlassvermögen: 1.) Beteiligung des Erblassers als Kommanditist an der im Firmenbuch eingetragenen "D-KEG" mit einer Vermögens- und zugleich Hafteinlage von ATS 75.000,- (€ 5.450,46) und einem Beteiligungsverhältnis von 75%…
…dieser Änderung zustimmt und sämtliche Steuern und Gebühren, sowie die Hafteinlage übernimmt. Das Gericht hat nur wegen des fehlenden Unternehmerrisikos der Kinder positiv über die Übertragung der Anteile entschieden. Die konkrete Höhe der künftigen Gewinnbeteiligung der neu eingetretenen Kommanditisten wurde in diesem Verfahren nicht bestimmt…
…7.2007 (ersten Mai zweitausendsieben) Herr A.M. ganz aus der Gesellschaft ausgeschieden ist und Frau Me.M ihre Komplementärstellung aufgegeben hat und jetzt nur mehr Kommanditistin mit einer Hafteinlage von € 1.998,50 ist. Ihre Gewinn- und Verlustbeteiligung sowie ihre Beteiligung am Vermögen…
…Da der Betrag in die KEG eingelegt worden und von dieser verwendet worden sei, sei dieser auf dem Kapitalkonto des Gesellschafters zusätzlich zur geleisteten Hafteinlage gutzuschreiben. Daraus resultiere ein Aufgabeverlust 2005 für den Kommanditisten im Ausmaß von € 92.899.-. Mit Bescheid vom 22.6…
…Es seien keine Anteilsabtretungen erfolgt, lediglich der Bw sei zum 1.1.1995 mit einer Hafteinlage von ATS 50.000,00 als Kommanditist der J.S.OHG beigetreten. Der Wert des OHG-Anteiles sei negativ und daher mit dem positiven Wertes des Sonderbetriebsvermögens zu saldieren…
…vertragsgegenständlichen Liegenschaften und für die Übertragung von 50 % der Kommanditanteile des Erstübergebers an der Landtechnik X.Y., die einer Vermögenseinlage (Hafteinlage) von 36.336,42 € entspricht, verpflichtet sich der Übernehmer für sich und seine Rechtsnachfolger im Besitze der Übergabeliegenschaften an den Erstübergeber, seinen Vater…
…Es seien keine Anteilsabtretungen erfolgt, lediglich der Bw sei zum 1.1.1995 mit einer Hafteinlage von ATS 50.000,00 als Kommanditist der J.S.OHG beigetreten. Der Wert des OHG-Anteiles sei negativ und daher mit dem positiven Wertes des Sonderbetriebsvermögens zu saldieren…
…und schützt allfällige Gläubiger im Vertrauen auf den Firmenbuchstand, soferne nicht positives Wissen entgegensteht. Die Berufungsvorentscheidung ist daher inhaltlich unrichtig. Die Zustellung an ehemalige Gesellschafter einer Gesellschaft, die noch dazu mit Hafteinlage beteiligt waren, ist daher unrichtig." Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 81 Abs…
…S 3.960 und der Ertragsanteil jedoch mit 100 % angegeben. Im Firmenbuch wurden die diesbezüglichen Herabsetzungen der Hafteinlage der Kommanditisten EF und SW erst im Juli 1998 eingetragen. Laut einem dem Finanzamt am 17. Mai 1999 vorgelegten Gesellschafterbeschluss, schieden die Kommanditistinnen EF und SW mit…
…Dies selbst dann, wenn ein Kommanditist zum alleinigen Geschäftsführer bestellt worden sei. Kommanditisten hafteten den Gesellschaftsgläubigern bis zur Höhe ihrer Einlage ebenfalls unmittelbar als Gesamtschuldner. Seien aber die Hafteinlagen der Kommanditisten - wie im Berufungsfall - geleistet worden, sei deren Haftung gemäß § 171 Abs. 1 HGB ausgeschlossen…
…Gesellschaft m.b.H." persönlich haftende Arbeitsgesellschafterin ohne Vermögenseinlage und Herr A.H. Kommanditist mit einer Kommandit- und Hafteinlage in Höhe von 300.000,00 S (21.801,85 €), wobei die Kommanditeinlage durch die mit Ablauf des Stichtages 31.12.1996 erfolgte Einbringung des…
…sowie Ing.J.S. waren im Verfahrenszeitraum Kommanditisten mit einer Hafteinlage von insgesamt 10.000,-S. Gleichzeitig waren sie im Verhältnis ihrer KEG-Einlagen auch Gesellschafter der GmbH. Mit Vertrag vom 20.5.1999 beschlossen die Gesellschafter der KEG die rückwirkende Einbringung ihrer Kommanditanteile in…
…1997 in die M-KG ein. Frau-M brachte dabei dies atypische stille Beteiligung am Gewerbeunternehmen ihres Gatten in Anrechnung auf ihre unveränderte Hafteinlageund zur Erhöhung ihres Gesellschaftsanteiles an der KG ein. Da zugleich die bisherige Komplementärin T.M. durch die M-GmbH ersetzt wurde…