… 21 FinStrG eine Geldstrafe in der Höhe von 5.000,00 €, im Uneinbringlichkeitsfall zwei Wochen Ersatzfreiheitsstrafe, verhängt. Die Kosten des Finanzstrafverfahrens wurden mit 363,00 € festgesetzt. Bei der Strafbemessung wurden als erschwerend [gemeint offensichtlich: mildernd] das umfassende und reumütige Geständnis sowie die finanzstrafrechtliche…
…iVm. § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine Geldstrafe in der Höhe von € 10.000,00 verhängt und für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von einem Monat ausgesprochen. Die Kosten des Strafverfahrens wurden gemäß § 185 Abs. 1 lit…
…Abs. 2 FinStrG wurde über den Bw. deswegen eine Geldstrafe in Höhe von € 32.000,00 und eine gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 80 Tagen verhängt. Gemäß § 185 Abs. 1…
…Entscheidung wurde erwogen: Die erstinstanzliche Entscheidung ist somit hinsichtlich ihres Schuldspruches in Rechtskraft erwachsen, ebenso wurde von den Parteien die Höhe der Ersatzfreiheitsstrafe nicht aufgegriffen. Der Entscheidung liegt zugrunde, dass der zweifach vorbestrafte Beschuldigte, welcher über seine steuerrechtlichen Verpflichtungen als Transportunternehmer bestens Bescheid gewusst hat…
…Verhaltens und ein teilweises Geständnis, als erschwerend hingegen einen langen Deliktszeitraum. Gegen dieses Straferkenntnis des Spruchsenates hat der Beschuldigte durch seinen Verteidiger innerhalb offener Frist Berufung gegen den Strafausspruch, konkret gegen die Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 25 Tagen erhoben, wobei er wie folgt…
…Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 12 Tagen verhängt. Gemäß § 185 Abs. lit. a FinStrG hat die Bw. die Kosten des Finanzstrafverfahrens in Höhe von € 480,00 zu ersetzen. Gemäß §§ 136, 157 FinStrG wird das gegen die Bw. wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung…
…§ 21 Abs. 2 FinStrG wurde über den Bw. deswegen eine Geldstrafe in der Höhe von € 8.000,00 und eine für den Fall der Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen verhängt. Gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG wurden die vom…
…in Höhe von € 17.500,00 und gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG eine für den Fall der Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 43 Tagen verhängt. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 12. Juli 2006, SpS, wurde die Bw. der…
…eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen ausgesprochen. Die Kosten des Strafverfahrens wurden gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG pauschal mit € 363.-- bestimmt. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung der Beschuldigten vom 31. März 2005, die sich ausdrücklich nur gegen die Höhe der…
…2 FinStrG wird über den Beschuldigten eine Geldstrafe in der Höhe von 500,00 € (in Worten: fünfhundert) verhängt. Gemäß § 20 FinStrG wird die für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe mit 2 (zwei) Tagen festgesetzt. Die vom Beschuldigten zu…
…iVm. § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine Geldstrafe in der Höhe von € 4.000.-- verhängt und für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen ausgesprochen. Die Kosten des Strafverfahrens wurden gemäß § 185 Abs. 1 lit. a…
…Die Rechtsfrage, ob § 3a StVG auch im Finanzstrafverfahren anzuwenden sei, stelle keine Vorfrage für die Erlassung der Strafverfügung vom 24. August 2010 dar. In der Strafverfügung sei die Höhe der Strafe und der Ersatzfreiheitsstrafe festzusetzen, nicht aber die Art des Strafvollzuges (§ 138 Abs. 2 lit…
… 49 Abs. 2 FinStrG wurde über den Besch. eine Geldstrafe in Höhe von € 1.200,00 und eine an deren Stelle für den Fall der Uneinbringlichkeit tretende Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 3 Tagen verhängt. Gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG wurden die…
…in Worten: zweitausendachthundert Euro) und die gemäß § 20 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit dieser Geldstrafe zu verhängende Ersatzfreiheitsstrafe auf sieben Tage reduziert werden. II. Die Kosten des Finanzstrafverfahrens werden gemäß § 185 Abs. 1 FinStrG in Höhe mit € 280,00 festgesetzt. Herr D.M…
…habe. Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG wurde über den Bw. eine Geldstrafe in Höhe von € 6.000,00 und eine für den Fall der Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 15 Tagen verhängt. Gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG…
…und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von einem Monat verhängt. Gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG hat der Beschuldigte überdies pauschale Verfahrenskosten in Höhe von € 363,00 und die Kosten eines allfälligen Strafvollzuges zu tragen, welche gegebenenfalls mit…
…Höhe von € 3.000.- verhängt. Gemäß § 20 leg. cit. wurde die für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe mit 7 Tagen festgesetzt. Weiters wurde die Bw. zum Ersatz der Kosten des Finanzstrafverfahrens in Höhe von € 300.- (und der…
…Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird; im übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. § 20 Abs. 1 FinStrG: Wird auf eine Geldstrafe oder auf Wertersatz erkannt, so ist zugleich die für den Fall der Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe…
…und 2 FinStrG, wird über den Berufungswerber (Bw.) eine Geldstrafe in Höhe von € 10.800,00 und eine gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 27 Tagen verhängt. II. Im Übrigen wird…
…bis spätestens 18. September 2008 zu entrichten, da ansonsten umgehend die Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen werden müsste. Mit Schreiben vom 15. September 2008 gab die Bf. bekannt, dass sie infolge ihrer derzeitigen wirtschaftlichen Situation (Insolvenz der RS Ltd., Monatseinkommen: 560,00 € brutto) außerstande sei, den Rückstandsbetrag…