…Kriterien des Ausmaßes der Fristüberschreitung, der Höhe des erzielten finanziellen Vorteils durch die verspätete Einreichung, das bisherige steuerliche Verhalten und den Grad des Verschuldens erscheine der im gesetzlichen Höchstmaß festgesetzte Verspätungszuschlag gerechtfertigt. Der Vorlageantrag wurde mit Schreiben vom 17. Oktober 2005 eingebracht. Für den Bw…
… 49 Abs.1 lit.a FinStrG nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Wenngleich diese Bestimmung als ausdrückliche Regelung für die gegenständlichen Finanzstraftaten des KK in Anbetracht…
…57 mit Wirkung ab 5. Juni 2004) ist bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG werden Abgabenhinterziehungen…
…Jahr 2002 angeschafften Eigentumswohnung als Sonderausgaben geltend. Das Finanzamt gab diesem Antrag zunächst statt und berücksichtigte mit Einkommensteuerbescheid 2009 vom 4. Juni 2010 Sonderausgaben für Wohnraumschaffung bis zum gesetzlich vorgesehenen Höchstmaß in Höhe von 730 €. Mit Schreiben vom 18. April 2011 stellte der Bw…
…als außergewöhnliche Belastung i.S.d. § 34 Abs. 9 EStG im gesetzlichen Höchstmaß von € 4.600. Mit Ergänzungsersuchen vom 14. Juni 2010 ersuchte das Finanzamt um belegmäßigen Nachweis der geltend gemachten Kinderbetreuungskosten sowie um Mitteilung darüber, ob der Bw. einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten…
…der sogenannten Basispauschalierung iSd § 17 Abs. 1 bis 3 leg cit im gesetzlichen Höchstmaß von Euro 26.400,00 geltend. Neben den Ausgaben für die eigene Pflichtversicherung beantragte er im Zusammenhang mit der Anschaffung von begünstigten Wertpapieren weiters den Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG) gem. …
…einer Geldstrafe geahndet, deren Höchstmaß die Hälfte des nicht oder verspätet entrichteten oder abgeführten Abgabenbetrages oder der geltend gemachten Abgabengutschrift beträgt. Der vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte Strafrahmen beträgt sohin unter Bedachtnahme auf die korrigierten Umsatzsteuerbeträge und die Modifizierung des Vorwurfes bzw. den Wegfall…
…fünf Überstunden pro Monat bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 590,-- ATS nicht berücksichtigt worden sei, obwohl von ihm regelmäßig weit über das Höchstmaß hinaus Überstunden geleistet worden seien, und ihm laut Dienstvertrag ein Überstundenpauschale in Höhe von 8.907,- ATS für 25 monatlich zu…
…deren Strafdrohung sich wie hier nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Wenngleich diese Bestimmung als ausdrückliche Regelung für die gegenständlichen Finanzstraftaten des D in Anbetracht der Bestimmung…
…in eventu die Geldstrafe im Sinne des § 23 Abs.4 FinStrG mit einem ein Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag festgesetzt werde. Eine Berufung der nebenbeteiligten H GmbH bzw. des Amtsbeauftragten liegen nicht vor. In der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat brachte Dr…
…1 lit. a FinStrG nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Wenngleich diese Bestimmung als ausdrückliche Regelung für die gegenständlichen Finanzstraftaten der H in Anbetracht der Bestimmung…
…im Zusammenhang mit einer auswärtigen Berufsausbildung könne höchstens bis zur doppelten Mindeststudiendauer (im vorliegenden Fall 24 Semester) anerkannt werden. Dieses Höchstmaß habe der Sohn der Bw. mit dem Sommersemester 2006 bereits erreicht. In der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide der Jahre 2006 und 2007 führte die…
…I Nr. 22/1999, sind unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBI. Nr…
… 49 Abs. 2 FinStrG wird die Finanzordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe geahndet, deren Höchstmaß die Hälfte des nicht oder verspätet entrichteten oder abgeführten Abgabenbetrages oder der geltend gemachten Abgabengutschrift beträgt. Gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach…
…deren Strafdrohung sich wie hier nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Wenngleich diese Bestimmung als ausdrückliche Regelung für die gegenständlichen Finanzstraftaten des B in Anbetracht der Bestimmung…
…Begründend wurde ausgeführt, die begehrte Befreiung könne nicht gewährt werden, da die Nutzfläche das gesetzliche Höchstmaß von 150 m² übersteige. Auszugehen sei vom zuletzt festgestellten Einheitswert im Betrag von € 28.300. In der dagegen erhobenen Berufung wurde eingewendet, aufgrund der Einheitswertabfrage im Rahmen der…
…der Bemessungsgrundlage festgesetzt wurde. Im Bescheid sei nicht angeführt worden, womit die Höhe dieser Sätze für den Verspätungszuschlag begründet werde. Das Ausmaß von 1 % für den Verspätungszuschlag sei ein gesetzlich fixiertes Höchstmaß. Dies ergebe sich bereits aus dem Gesetzestext des Art. 21 Abs. 9 UStG…
…aufgestellten Behauptungen nicht entschuldbar gewesen und daher die in Frage stehenden Verspätungszuschläge festzusetzen gewesen seien. Mit dem Vorlageantrag wird - in eventu - ergänzend um Herabsetzung der Zuschläge auf jeweils 1% ersucht, da für ein Minimalverschulden das Höchstmaß der Strafe ausgesprochen worden sei. Es sei der Bw…
…23 Abs. 4 FinStrG ist im verwaltungsbehördlichen Verfahren bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Derartige besondere Gründe liegen nicht vor. Gemäß §…
… 23 Abs. 4 FinStrG ist bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrages nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Gemäß § 34 Abs. 4 FinStrG werden fahrlässige Abgabenverkürzungen mit einer…