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6 086 Treffer205 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/0599-W/07Gutschrift unter 50 Euro, kein Abänderungsbescheid nach § 205 Abs.2 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2008

…über dem Basiszinssatz. Anspruchszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Anspruchszinsen sind für einen Zeitraum von höchstens 48 Monaten festzusetzen. Der Anspruchszinsenbescheid ist an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden. Er kann daher nicht…

UFSW RV/2089-W/12Gutschriftszinsen unter 50 Euro werden nicht festgesetzt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2013

…sich somit eine Gutschrift von € 37,28. Allerdings werden nach dem Willen des Gesetzgebers gemäß § 205 Abs. 2 zweiter Satz BAO Anspruchszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, nicht festgesetzt. Da der Betrag von € 37,28 jedoch eindeutig unter der gesetzlichen…

UFSS RV/0202-S/04Freigrenze beim Säumniszuschlag im Zusammenhang mit Umsatzsteuer (Voranmeldung und Jahresbescheid). Erlässe begründen keine Rechte und Pflichten für den Steuerpflichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2004

…BGBl. I Nr. 71/2003) in Kraft gesetzt. Die ab 21. August 2003 gültige verfahrensrechtliche Nichtfestsetzungsregel lautet: Säumniszuschläge, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Dies gilt für Abgaben, deren Selbstberechnung nach Abgabenvorschriften angeordnet oder gestattet ist, mit der Maßgabe, dass…

UFSI RV/0419-I/06Der Anspruchszinsenbescheid kann nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung angefochten werden, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2007

…und anderen Verfahrensfehlern im Erstbescheid entstehen, ohne dass der Steuerpflichtige sich später noch dagegen wehren könnte, sofern die Differenz nur unter 50 € bleibe. Der "zinsrelevante Differenzbetrag" sei immer im Vergleich zwischen "rechtskräftigem Vorzustand und rechtskräftigem Endzustand" zu verstehen. Eine Differenz bloß zwischen Berechnungsversionen in…

UFSF RV/0045-F/07Berechnung von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.11.2007

…aus der Gegenüberstellung des Abgabenbetrages im berichtigenden Bescheid und des Vorsolls (Abgabenbetrag laut berichtigten Bescheid) wiederum unter Berücksichtigung geleisteter Anzahlungen, allerdings nur insoweit, als sich diese nicht bereits nachforderungszinsenmindernd ausgewirkt haben. Bis zu einem errechneten Zinsbetrag von EURO 50,00 unterbleibt jedoch eine Festsetzung (Bagatellgrenze)…

UFSL RV/0038-L/05Anspruchszinsen bei behördlichem Verschulden an der Unrichtigkeit der ursprünglichen Abgabenfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2006

…gemäß § 240 Abs. 3 erlassenen Rückzahlungsbescheiden. (2) Die Anspruchszinsen betragen pro Jahr 2% über dem Basiszinssatz. Anspruchszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Anspruchszinsen sind für einen Zeitraum von höchstens 42 Monaten festzusetzen. (3) Der Abgabepflichtige kann, auch wiederholt, auf…

UFSW RV/3459-W/10Anspruchszinsen: Berechnungsgrundlage bekämpft, da Gutschriftszinsen aus einer Erstveranlagung, die unter 50,00 Euro berechnet (und daher nicht festgesetzt) wurden, nicht berücksichtigt wurden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2011

…2010 erfolgte Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuerbescheid 2004) für den Bw. eine Gutschrift von € 213,06. Aufgrund der Gutschrift (einem Differenzbetrag) aus diesem Bescheid ergab die Berechnung von Anspruchszinsen zum Zeitpunkt der Erlassung dieses Einkommensteuerbescheides einen Betrag unter € 50,00. Aufgrund der oben zitierten Bestimmung des …

UFSW RV/1223-W/10Jeder Abgabenbescheid löst eine neue Berechnung der Anspruchszinsen aus und führt zu einem getrennten Anspruchszinsenbescheid.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2010

…2003 | 31.03.2006 | 1027 | 0,0095 | -1,84 | Gutschrift | | | | | 2,40 Dieser Betrag bleibt unter EUR 50,00 und verhindert eine Festsetzung. Würde man dem Einwand der Berufung Folge geben und den Zinsenbetrag in…

UFSK RV/0242-K/07Festsetzung von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2007

…verzinsen (Anspruchszinsen). Gemäß § 205 Abs.2 BAO betragen die Anspruchszinsen pro Jahr 2 % über dem Basiszinssatz. Anspruchszinsen die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Anspruchszinsen sind für einen Zeitraum von höchstens 48 Monaten festzusetzen. Gemäß § 205 Abs.3 BAO kann der…

UFSS RV/0161-S/06Berechnung Anspruchszinsen - Wirksamkeit Anzahlungen und Zeitpunkt der Bekanntgabe von Bescheiden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2007

…der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). ... (2) Die Anspruchszinsen betragen pro Jahr 2% über dem Basiszinssatz. Anspruchszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Anspruchszinsen sind für einen Zeitraum von höchstens 42 Monaten festzusetzen. (3) Der Abgabepflichtige kann, auch wiederholt…

UFSS RV/0452-S/08EUR 50,00 - Bagatellgrenze für Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2009

…Änderungsbescheide wie etwa der vorliegenden Berufungsvorentscheidung ergibt sich der Differenzbetrag aus der Gegenüberstellung des geänderten Abgabenbetrages und des Vorsolls (Abgabenbetrag laut Erstbescheid) inklusive entrichteter Anzahlungen. Auch dabei kann es zu Zinsengutschriften kommen. Bis zu einem errechneten Zinsbetrag von EURO 50,00 unterbleibt eine Festsetzung (Bagatellgrenze)…

UFSW RV/1856-W/06Berechnung der Anspruchszinsen bei entrichteter Anzahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2009

…Rückzahlungsbescheiden. Gemäß § 205 Abs. 2 BAO betragen die Anspruchszinsen pro Jahr 2 % über dem Basiszinssatz. Anspruchszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Anspruchszinsen sind für einen Zeitraum von höchstens 42 Monaten festzusetzen. Gemäß § 205 Abs. 3 BAO kann der Abgabepflichtige…

UFSW RV/2033-W/04Anspruchszinsen nach Bescheidberichtigung unter der Bagatellgrenze
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2005

…2 BAO unter einem Betrag von 50 Euro nicht festzusetzen seien. Eine Bescheiderlassung habe nach dem für den Beginn des Zinsenlaufes maßgebenden Termin daher Zinsen unabhängig von einem Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde zur Folge. Zinsenrelevante Differenzbeträge (Nachforderungen oder Gutschriften) würden sich bei der…

UFSI RV/0040-I/07Anspruchszinsen nach Bescheidberichtigung unter der Bagatellgrenze von 50 €
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2007

…2 % über dem Basiszinssatz und sind für einen Zeitraum von höchstens 42 Monate festzusetzen. Anspruchszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Der Berufungswerber bringt im Wesentlichen vor, dass trotzt stattgebender Berufungsentscheidung gegen den Einkommensteuerbescheid 2005 Anspruchszinsen in der Höhe von…

UFSI RV/0418-I/04Anspruchszinsen bei entrichteter Anzahlung, Gutschrift der Anzahlung mangels Nachforderung laut Erstbescheid und Bescheidänderung nach § 295 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2005

…ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen)... (2) Die Anspruchszinsen betragen pro Jahr 2% über dem Basiszinssatz. Anspruchszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Anspruchszinsen…

UFSW RV/4539-W/02jede Nachforderung bzw. Gutschrift löst einen Anspruchszinsenbescheid aus
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2003

…verzinsen (Anspruchszinsen). Gemäß § 205 Abs. 2 BAO betragen die Anspruchszinsen 2 % über dem Basiszinssatz. Anspruchszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Differenzbeträge zu Gunsten des Abgabepflichtigen sind gemäß Abs. 5 nur insoweit zu verzinsen (Gutschriftszinsen), als auch die nach Abs…

UFSI RV/0669-I/09Beginn der Spekulationsfrist bei Veräußerung einer Liegenschaft unter aufschiebender Bedingung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2012

…3 erlassenen Rückzahlungsbescheiden. Die Anspruchszinsen betragen pro Jahr 2% über dem Basiszinssatz. Anspruchszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Anspruchszinsen sind für einen Zeitraum von höchstens 42 Monaten festzusetzen. Dem angefochtenen Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen liegt eine Abgabennachforderung…

UFSW RV/0044-W/03keine Vorschreibung von Anspruchszinsen nach Konkurseröffnung; jede Nachforderung bzw. Gutschrift löst einen Anspruchszinsenbescheid aus
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2003

…verzinsen (Anspruchszinsen). Gemäß § 205 Abs. 2 BAO betragen die Anspruchszinsen 2 % über dem Basiszinssatz. Anspruchszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Differenzbeträge zu Gunsten des Abgabepflichtigen sind gemäß Abs. 5 nur insoweit zu verzinsen (Gutschriftszinsen), als auch die nach Abs…

UFSW RV/2869-W/07Anspruchszinsen ausschließlich für Zeiträume ab 2000
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2008

…Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Anspruchszinsen sind für einen Zeitraum von höchstens 42 Monaten festzusetzen. Anspruchszinsen sind mit Abgabenbescheid festzusetzen, wobei Bemessungsgrundlage die jeweilige Nachforderung oder Gutschrift ist. Der Zinsenbescheid ist an die im Spruch des zur Nachforderung oder Gutschrift führenden…

UFSW RV/0796-W/10Anspruchszinsen bei behaupteter Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.09.2010

…Rückzahlungsbescheiden. Gemäß § 205 Abs. 2 BAO betragen die Anspruchszinsen pro Jahr 2 % über dem Basiszinssatz. Anspruchszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Anspruchszinsen sind für einen Zeitraum von höchstens 48 Monaten festzusetzen. Gemäß § 205 Abs. 3 BAO kann der Abgabepflichtige…