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UFSW RV/0599-W/07Gutschrift unter 50 Euro, kein Abänderungsbescheid nach § 205 Abs.2 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2008

…über dem Basiszinssatz. Anspruchszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Anspruchszinsen sind für einen Zeitraum von höchstens 48 Monaten festzusetzen. Der Anspruchszinsenbescheid ist an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden. Er kann daher nicht…

UFSW RV/2089-W/12Gutschriftszinsen unter 50 Euro werden nicht festgesetzt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2013

…sich somit eine Gutschrift von € 37,28. Allerdings werden nach dem Willen des Gesetzgebers gemäß § 205 Abs. 2 zweiter Satz BAO Anspruchszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, nicht festgesetzt. Da der Betrag von € 37,28 jedoch eindeutig unter der gesetzlichen…

UFSS RV/0202-S/04Freigrenze beim Säumniszuschlag im Zusammenhang mit Umsatzsteuer (Voranmeldung und Jahresbescheid). Erlässe begründen keine Rechte und Pflichten für den Steuerpflichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2004

…BGBl. I Nr. 71/2003) in Kraft gesetzt. Die ab 21. August 2003 gültige verfahrensrechtliche Nichtfestsetzungsregel lautet: Säumniszuschläge, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Dies gilt für Abgaben, deren Selbstberechnung nach Abgabenvorschriften angeordnet oder gestattet ist, mit der Maßgabe, dass…

UFSI RV/0419-I/06Der Anspruchszinsenbescheid kann nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung angefochten werden, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2007

…und anderen Verfahrensfehlern im Erstbescheid entstehen, ohne dass der Steuerpflichtige sich später noch dagegen wehren könnte, sofern die Differenz nur unter 50 € bleibe. Der "zinsrelevante Differenzbetrag" sei immer im Vergleich zwischen "rechtskräftigem Vorzustand und rechtskräftigem Endzustand" zu verstehen. Eine Differenz bloß zwischen Berechnungsversionen in…

BFG RV/3100230/2024Anspruchszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.09.2024

…dem hinsichtlich der aus dem (ändernden) Einkommensteuerbescheid 2021 vom 13. Februar 2024 resultierenden Nachforderung Anspruchszinsen in Höhe von 50,09 Euro festgesetzt wurden. 6. Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3)…

BFG RV/7104484/2018Beginn der Verjährung für die endgültige Einkommensteuerfestsetzung und Berechnung von Anspruchszinsen bei endgültiger Einkommensteuerfestsetzung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.10.2018

…Führt die Herabsetzung der Zinsen zu einem Betrag von unter 50 Euro, so sind diese nicht festzusetzen und der Zinsenbescheid ist aufzuheben (vgl. Ritz, BAO6, § 205 Tz 50). Da die den vorläufigen Einkommensteuerbescheiden anhaftende Ungewissheit erst durch die Erlassung des Einantwortungsbeschlusses vom 12.07.2012…

BFG RV/2101060/2017Verspätungszuschläge für die verspätete Einreichung von Umsatzsteuererklärungen und Umsatzsteuervoranmeldungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.08.2018

…8/2016 und 9/2016 mit 1 % und für 9-12/2016 mit 0,5 % festzusetzen, wobei für die Zeiträume, für welche der Verspätungszuschlag unter 50 Euro blieb, dieser nicht festzusetzen war (§ 135 letzter Satz BAO. Es war demnach spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision …

BFG RV/5100155/2013Berücksichtigung von Anzahlungen bei der Festsetzung von Anspruchszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.05.2016

…gemäß § 240 Abs. 3 erlassenen Rückzahlungsbescheiden. (2) Die Anspruchszinsen betragen pro Jahr 2% über dem Basiszinssatz. Anspruchszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Anspruchszinsen sind für einen Zeitraum von höchstens 48 Monaten festzusetzen. (3) Der Abgabepflichtige kann, auch wiederholt, auf…

UFSF RV/0045-F/07Berechnung von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.11.2007

…aus der Gegenüberstellung des Abgabenbetrages im berichtigenden Bescheid und des Vorsolls (Abgabenbetrag laut berichtigten Bescheid) wiederum unter Berücksichtigung geleisteter Anzahlungen, allerdings nur insoweit, als sich diese nicht bereits nachforderungszinsenmindernd ausgewirkt haben. Bis zu einem errechneten Zinsbetrag von EURO 50,00 unterbleibt jedoch eine Festsetzung (Bagatellgrenze)…

BFG RV/2100545/2012Selbständige oder nichtselbständige Einkünfte eines nicht am Stammkapital einer GmbH beteiligten Geschäftsführers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.09.2019

…worden. Aus diesem Grund sei in den strittigen Jahren für den Dienstgeberbeitrag kein Säumniszuschlag vorzuschreiben gewesen. Gemäß § 217 Abs. 10 BAO sind Säumniszuschläge, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, nicht festzusetzen. Dies gilt für Abgaben, deren Selbstberechnung nach Abgabenvorschriften angeordnet oder gestattet ist…

BFG RV/7103975/2016Verfassungswidrigkeit der Werbeabgabe infolge Nichtbesteuerung von Onlinewerbung?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.09.2016Teil 1/2

…hat die Abgabe selbst zu berechnen und bis zum 15. des zweitfolgenden Monats nach Entstehen des Abgabenanspruches zu entrichten. Beträge unter 50 Euro sind nicht zu entrichten. (2) Eine gemäß § 201 der Bundesabgabenordnung festgesetzte Abgabe hat die im Abs. 1 genannte Fälligkeit. (3) Der Abgabenschuldner…

UFSL RV/0038-L/05Anspruchszinsen bei behördlichem Verschulden an der Unrichtigkeit der ursprünglichen Abgabenfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2006

…gemäß § 240 Abs. 3 erlassenen Rückzahlungsbescheiden. (2) Die Anspruchszinsen betragen pro Jahr 2% über dem Basiszinssatz. Anspruchszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Anspruchszinsen sind für einen Zeitraum von höchstens 42 Monaten festzusetzen. (3) Der Abgabepflichtige kann, auch wiederholt, auf…

BMF-010103/0083-VI/2006Richtlinien zur Abänderung gemäß § 295a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0083-VI/200629.11.2006

…einer Berufung gegen den Zinsenbescheid gestellt werden. Die 50-Euro Grenze des § 205 Abs. 2 zweiter Satz BAO ist auch bei der Erledigung auf § 205 Abs. 6 BAO gestützter Anträge zu beachten. Würde die Herabsetzung der Nachforderungszinsen zu einem Betrag von unter 50 Euro führen…

BFG RV/2100095/2021Keine Vorsteuererstattung für Reisevorleistungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.11.2023

…II Nr. 389/2010 (in der Folge: VO) verwiesen, wonach Beträge unter 50 € nicht erstattet werden (Bagatellgrenze, Mindestbetrag). Daher erübrigen sich weitergehende Erörterungen, welche Vorsteuern unter Anwendung Bestimmungen über die Reisekosten des Unternehmers nach § 13 UStG 1994 zu Erstattung gelangen könnten, da diese den…

BFG RV/7400093/2014Keine Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages auf Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO bei grobem Verschulden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.06.2017

…Abgabe betreffende Gutschriftszinsen festgesetzt werden. (9) Im Fall der nachträglichen rückwirkenden Zuerkennung oder Verlängerung von Zahlungsfristen hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung der zuerkannten oder verlängerten Zahlungsfrist zu erfolgen. (10) Säumniszuschläge, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen…

UFSW RV/3459-W/10Anspruchszinsen: Berechnungsgrundlage bekämpft, da Gutschriftszinsen aus einer Erstveranlagung, die unter 50,00 Euro berechnet (und daher nicht festgesetzt) wurden, nicht berücksichtigt wurden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2011

…2010 erfolgte Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuerbescheid 2004) für den Bw. eine Gutschrift von € 213,06. Aufgrund der Gutschrift (einem Differenzbetrag) aus diesem Bescheid ergab die Berechnung von Anspruchszinsen zum Zeitpunkt der Erlassung dieses Einkommensteuerbescheides einen Betrag unter € 50,00. Aufgrund der oben zitierten Bestimmung des …

BFG RV/7103849/2016Anspruchszinsen - Bagatellgrenze
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.03.2021

…jeder Abgabenbescheid eine neue Berechnung der Anspruchszinsen auslöse und dass diese bei einer Bagatellgrenze von Euro 50,00 nicht festzusetzen seien. Diese Regelung diene primär der Verwaltungsökonomie und gelte sowohl für Gutschriften als auch für Nachforderungszinsen. Im gegenständlichen Fall seien die Gutschriftzinsen wie in der…

UFSW RV/1223-W/10Jeder Abgabenbescheid löst eine neue Berechnung der Anspruchszinsen aus und führt zu einem getrennten Anspruchszinsenbescheid.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2010

…2003 | 31.03.2006 | 1027 | 0,0095 | -1,84 | Gutschrift | | | | | 2,40 Dieser Betrag bleibt unter EUR 50,00 und verhindert eine Festsetzung. Würde man dem Einwand der Berufung Folge geben und den Zinsenbetrag in…

BFG RV/7100369/2012Rundungsbestimmung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.06.2014

…unter 0,50 Euro abzurunden, Beträge ab 0,50 Euro aufzurunden. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl I 2010/111, welches ab der Veranlagung 2010 anzuwenden ist, ist "aus verwaltungsökonomischen Gründen" die Regelung eingeführt worden, dass die im Einkommensteuerbescheid ausgewiesene Nachforderung bzw. Gutschrift auf volle Euro…

BFG RV/7100853/2014Bagatellgrenze bei Anspruchszinsen;
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.05.2019

…von Anspruchszinsen führt, den Finanzämtern empfohlen werden muss, weil es ihnen so gelingt, Anspruchszinsen -sollten sie auch unter der gesetzlichen Bagatellgrenze von Euro 50 liegen -für den Fiskus zu retten! Das kann nicht unwidersprochen stehen gelassen werden, weil die Vorbildwirkung eine grausame ist! Weiters weisen…