…der Unbilligkeit nach den persönlichen Verhältnissen entspricht es der feststehenden Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes ,dass, wenn die Abgaben noch nicht entrichtet worden sind, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Abgabenschuldners im Zeitpunkt der Entscheidung über das Nachsichtausüben maßgeblich sind. Im Billigkeitsverfahren findet die Ermittlungspflicht der Abgabenbehörde ihre Grenze…
…der Unbilligkeit nach den persönlichen Verhältnissen entspricht es der feststehenden Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass, wenn die Abgaben noch nicht entrichtet worden sind, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Abgabenschuldners im Zeitpunkt der Entscheidung über das Nachsichtausüben maßgeblich sind. Im Billigkeitsverfahren findet die Ermittlungspflicht der Abgabenbehörde ihre Grenze…
…der Unbilligkeit nach den persönlichen Verhältnissen entspricht es der feststehenden Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass, wenn die Abgaben noch nicht entrichtet worden sind, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Abgabenschuldners im Zeitpunkt der Entscheidung über das Nachsichtausüben maßgeblich sind. Im Billigkeitsverfahren findet die Ermittlungspflicht der Abgabenbehörde ihre Grenze…
…Bd. II Tz 53 zu § 95) davon aus, dass der Erwerber eines Forderungswertpapiers aufgrund der im Kaufpreis enthaltenen anteiligen Kapitalerträge eine Kapitalertragsteuergutschrift erhält, wobei dies auch dann erfolgt, wenn anlässlich des Erwerbsvorganges keine Kapitalertragsteuer einbehalten und abgeführt wird. Es wird dies als ein Fall des…
…abgabenrechtlich relevant sind, zu ermitteln. Grenzen der amtswegigen Ermittlungspflicht sind die Unmöglichkeit, Unzulässigkeit, Unzumutbarkeit oder Unnötigkeit der Sachverhaltsermittlung. Die amtswegige Ermittlungspflicht der Abgabenbehörden besteht innerhalb der Grenzen ihrer Möglichkeiten und des vom Verfahrenszweck her gebotenen und zumutbaren Aufwandes (VwGH vom 18.3.1992, 88/14…
…vollständig und wahrheitsgemäß offen zu legen. Die amtliche Ermittlungspflicht, die sich an der Zumutbarkeit orientiere, finde dort ihre Grenze, wo nach der Lage des Falles nur der Abgabepflichtige Angaben zum Sachverhalt machen könne. Die "Feststellungspflicht" treffe den Abgabepflichtigen jedenfalls dann, wenn die aufzuklärenden Tatsachen allein…
…muss man somit entscheiden, ob die Kenntnis einer Tatsache im Zeitpunkt der Bescheiderlassung der Behörde zuzurechnen ist, was die Verfügung einer Wiederaufnahme ausschließen würde, oder ob der Behörde eine Tatsache unbekannt geblieben ist, weil sie ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht nicht hinreichend nachgekommen ist. Letzteres ermöglicht trotz…
…der Schlussbesprechung. Es sei laut Betriebsprüfung dem Parteiengehör im Sinne des § 115 BAO entsprechend Rechnung getragen worden. Gemäß § 115 Abs 1 BAO hätten die Abgabenbehörden die abgabenpflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, Grenzen der amtswegigen Ermittlungspflicht…
…finden. Hinsichtlich der übrigen, im Haftungsbescheid angeführten Abgaben wurde der Bw. im Rahmen der abgabenbehördlichen Ermittlungspflicht vom Finanzamt aufgefordert, eine Darstellung der der P.GmbH zu den Fälligkeitstagen 16. September, 15. Oktober und 15. November zur Verfügung stehenden liquiden Mittel sowie eine Aufstellung der in…
…würde, oder ob der Behörde eine Tatsache unbekannt geblieben ist, weil sie ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht nicht hinreichend nachgekommen ist. Letzteres ermöglicht trotz behördlichen Verschuldens eine Wiederaufnahme des Verfahrens (vgl. Wiedermann, Wiederaufnahme und Betriebsprüfung, S 101, Orac-Verlag, Wien 1998). Im gegenständlichen Fall vertritt der Bw…
…die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Die amtswegige Ermittlungspflicht der Abgabenbehörden besteht innerhalb der Grenzen ihrer Möglichkeiten und des vom Verfahrenszweck her gebotenen und zumutbaren Aufwandes. Die Abgabenbehörde trägt zwar die Feststellungslast für…
…Gesamthandschaft und damit keine Gesamtberechtigung am Unternehmensvermögen. Auch im Falle einer vermögensmäßig atypisch stillen Gesellschaft handelt es sich stets um eine nur obligatorische Beteiligung, weil eine dingliche Beteiligung am Vermögen des Unternehmensträgers die Grenzen der stillen Gesellschaft überschreitet. Die Zurechnung von Anteilen am negativen Betriebsvermögen…
…zu ermitteln. Grenzen der amtswegigen Ermittlungspflicht sind die Unmöglichkeit, Unzulässigkeit, Unzumutbarkeit oder Unnötigkeit der Sachverhaltsermittlung. Die amtswegige Ermittlungspflicht der Abgabenbehörden besteht innerhalb der Grenzen ihrer Möglichkeiten und des vom Verfahrenszweck her gebotenen und zumutbaren Aufwandes (s Erk VwGH vom 18.3.1992, Zl 88/14…
…dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Das Berufungsverfahren richtet sich gegen die angeblich nicht sachgerechte Bescheidbegründung. Dazu ist auszuführen, dass in den angefochtenen Bescheiden auf die Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung verwiesen wird. Der diesbezügliche Prüfungsbericht enthält bisher nicht…
…den Grenzen halten, die das Gesetz dem Ermessen zieht. Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Die maßgeblichen Kriterien für die Übung des Ermessens ergeben sich primär aus der Ermessen einräumenden Bestimmung, im vorliegenden…
…Bw.) mit ihren einschlägigen Kenntnissen und Erfahrungen im Bank- und Wertpapiergeschäft nicht auf die Bindungswirkung von Richtlinienaussagen stützen, um eine Rückforderung von offensichtlich sachlich nicht gerechtfertigten KESt-Gutschriften zu vermeiden. Darüber hinaus weist die Finanzverwaltung in der Einleitung zu den KESt-Richlinien 1993 ausdrücklich darauf…
… 115 zufolge die Grenzen der amtswegigen Ermittlungspflicht die Unmöglichkeit, Unzulässigkeit, Unzumutbarkeit oder Unnötigkeit der Sachverhaltsermittlung sind, anzunehmen. Bei den Kosten für den an die Firma A-GmbH im Jahr 2007 erteilten Auftrag, der mit einem Aufwand in Höhe von € 66.080 auf dem Konto…
…1. Berufung gegen die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1994 bis 2002 Einleitend sei ausgeführt, dass nach Aktenlage völlig unstrittig ist, dass der Bw. im gesamten Zeitraum Umsätze erzielt hat, welche die Grenzen des § 6 Z 18 UStG 1972 (für 1994) bzw. jene nach § 6 Abs…
…des Berufungswerbers in der A B & C GesbR vom 20. September 2001, 27. September 2001 und 1. Juni 2004 abgeändert. Alle genannten Bescheide sind danach in Rechtskraft erwachsen. In den Jahren 2004 und 2005 fand bei der Berufungswerberin eine abgabenbehördliche Außenprüfung statt. Im darüber am…
…abgabenbehördlichen Feststellungen und seines umfassenden Geständnisses, mit Urteil vom 14. November 2008 schuldig gesprochen hat, in Wien als Geschäftsführer der B. GmbH vorsätzlich in den Jahren 2003, 2004 und 2005 Umsatzsteuer hinterzogen zu haben. Den Feststellungen in diesem Urteil ist zu entnehmen, dass B. im…