…1998 S 5.676,00, 1999 S 148.066,00 und 2000 S 17.572,00 ausmachen. Der Senat hat erwogen: Strittig waren I.) die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen eines wesentlich beteiligten GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer für diese Kapitalgesellschaft, wobei er von dieser keinerlei Einnahmen bezog…
…VwGH 23.6.1998, 97/14/0075, ÖStZB 1998, 867) gelten als "nahe Angehörige" auch die an einer GmbH wesentlich beteiligten Gesellschafter. Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen finden - selbst wenn sie den Gültigkeitserfordernissen des Zivilrechtes entsprechen (VwGH 23.9.1997, 93/14/0095, ÖStZB 1998, 420…
…Fortbestand der J. GmbH auch dann gedient hat, wenn dieser nur von vorübergehender Dauer gewesen ist. Dass die Produktion ohne Übernahme der Bürgschaft schon früher eingestellt worden wäre, unterstreicht nur den untrennbaren Kausalzusammenhang zwischen dem Eingehen der Bürgschaftsverpflichtung und dem länger währenden Fortbestand der Gesellschaft…
…Die Fa. J. GmbH habe den Betrieb im Jahr 2001 einstellen müssen, da aufgrund gewerbebehördlicher Auflagen kostenintensive Investitionen für die weitere Produktion erforderlich gewesen wären und die übrigen Gesellschafter nicht mehr bereit gewesen seien, die hiefür erforderlichen Mittel bereit zu stellen. In weiterer Folge sei…
…ausgeführt - beide nicht vorliegen. Eine Rückstellungsbildung gemäß § 14 EStG scheidet aus diesen Gründen aus. (3) Der Anspruch kann sich nur auf den zwischen der Gesellschafterin H. und der A. GmbH abgeschlossenen Pensionsvertrag und den Begriff der "sonstigen ungewissen Verbindlichkeiten" in § 9 Abs. 1 Z 3…
…Zusammenfassung des Sachverhaltes" vorgelegt: Der Bw. sei bereits Mitte der 80er Jahre beruflich als geschäftsführender Gesellschafter der Fa. M. GmbH in den damaligen Comecon-Staaten tätig gewesen und habe sich hierbei erhebliches know how in den Handelsusancen, allerdings auch durch Knüpfen von persönlichen Kontakten erarbeitet…
…der J-GmbH, vertreten durch Mag. Christian Wellech, 4020 Linz, Schubertstraße 1, vom 16. August 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 1. Juli 2010 betreffend Körperschaftsteuer 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die berufungswerbende Gesellschaft …
…Steuersubjekt darstellte, das nach der Liquidierung untergegangen ist und daher auf der Ebene der ehemaligen Gesellschafter keine nachträglichen Einkünfte anfallen können. Die Abzugsfähigkeit dieser Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastung ist deswegen ausgeschlossen, weil die Besicherung von an GmbH gewährten Darlehen durch Gesellschafter nicht verpflichtend, somit die…
…GmbH. Zahlungen auf Grund einer Bürgschaft gelten nur dann als zwangsläufig erwachsen, wenn bereits das Eingehen der Bürgschaft zwangsläufig erfolgt ist (vgl. VwGH vom 26. April 1989, 1986/14/0085). Nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates ist beim vorliegenden Sachverhalt davon auszugehen, dass Aufwendungen eines Gesellschafters…
…das angeschaffte Werkzeug berücksichtigt. Nach den Ausführungen im Vorlageantrag (Blatt 38, 1998, HA) wurde 1997 nicht die M GmbH verkauft, sondern 49 % Anteile eines der GmbH und deren Gesellschaftern, sowie der A Graz gehöriges ungarisches Unternehmen. Die näheren Umstände über die im Zuge des Verkaufes…
…Die genannten Leistungen werden nicht vom Bw. allein, sondern mit tatkräftiger Unterstützung der übrigen GmbH Gesellschafter bewerkstelligt. Die Behörde gehe auch völlig fehl in der Auffassung, bei den verrechneten Leistungen handle es sich um jene für das gesamte Gebäude, vielmehr handle es sich dabei um…
…aufzunehmenden Bankkredite tilgen und die Zinsenlast zu tragen habe. Von einer unklaren Vertragsgestaltung könne daher nicht die Rede sein. Über die Berufung wurde erwogen: Die Abgabenbehörde erster Instanz hat das von den beiden Gesellschaftern der Bw. zur Verfügung gestellte Darlehen als verdeckte Einlage angesehen und…
…Gesellschaft bezahlt, ohne bei ihr Rückgriff nehmen zu können. In all diesen Fällen handelt es sich um Kapitalanlagen, deren Verlust oder mangelnde Realisierungsmöglichkeit einkommensteuerrechtlich keine Berücksichtigung finden kann (VwGH 5.7.1988, 85/14/0111, ÖStZB 1989, 36). Die vom Bw. behauptete Wertlosigkeit der GmbH…
…Die Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit als Gesellschaftergeschäftsführer der X-GmbH würden daher im Jahr 1995 ATS 1.053.261,00 betragen: | Bezüge 1.1.-31.12.1995 | 1.080.000,00 | Sozialversicherungsbeiträge | 116.888,00 | Summe der Einnahmen |…
…Verfahren ausdrücklich erklärt, dass er wegen der Gesellschaftereigenschaft seines Vaters in der GmbH bezüglich des Mietzinses keine Einbringungsmaßnahmen gesetzt hatte (Niederschrift vom 8.8.2002). Weiteren BP-Unterlagen ist zu entnehmen, dass eine Klage gegen die GmbH ausdrücklich nicht angestrebt wurde sondern lediglich eine Forderungsanmeldung…
…Rahmen der Bw. (Mitunternehmerschaft) zur Gänze als Entnahme zu berücksichtigen ist (Ansicht der Bw.) oder ob beschränkt auf die Höhe der Beteiligungsquote der GmbH an der Bw. (60%) eine verdeckte Ausschüttung sowie in der Höhe der Beteiligung des unecht stillen Gesellschafters an der Bw. (40…
…Betriebskosten udgl.). Gerade um die steuerliche Anerkennung zu erreichen wäre die (jedenfalls zumindest teilweise) - unterbliebene - Fixierung der wesentlichen Vertragspunkte notwendig gewesen, da diese Vereinbarung unabdingbare Voraussetzung für die Anerkennung von Verträgen zwischen einem (Mehrheits)Gesellschafter und dieser GmbH, an der er beteiligt ist, ist. Die…
…bzw. den Forderungsverzicht und der anschließenden Verschmelzung sollte lediglich der Konkurs der X.GmbH verhindert werden, welcher angesichts eines negativen Eigenkapitals von 1.038.719,52 € unausweichlich gewesen wäre. Zu einer Werterhöhung der Gesellschaftsrechte hätten sich diese Maßnahmen im gegenständlichen Fall nicht geeignet. Diesen…
…auf und verwarf die Annahme einer verdeckten Ausschüttung hinsichtlich der unentgeltlichen Überlassung von Fahrzeugen seitens einer GmbH mit Komplementärstellung an die KG, also an die Mitunternehmerschaft. Hingegen war es im Berufungsfall die Kapitalgesellschaft, die als Geschäftsherrin ihrem Gesellschaftergeschäftsführer und nicht der Mitunternehmerschaft Vorteile zukommen ließ…
…2005 übertrug U sowohl seinen Anteil an der P. als auch seine Beteiligung als Stiller an die A-GmbH zurück, sodass danach wieder die selben Beteiligungsverhältnisse wie vor seinem Eintritt als Gesellschafter und Stiller bestanden haben. Der Kaufpreis für die Rückabtretung der stillen Einlage betrug…