Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Oberhofer, Mag. Lechner, Dr. Hibler, Rechtsanwälte in 6020 Innsbruck, Schöpfstraße 6b, vom 9. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Landeck vom 14. Juni 2002 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80…
…von € 8.449,38 (ATS 116.266,00) war entsprechend der Berufungsvorentscheidung vom Haftungsbetrag auszuscheiden. Hinsichtlich der weiteren haftungsgegenständlichen Abgaben in Höhe von insgesamt € 43.690,86 (ATS 601.199,30) kommt der Gleichbehandlungsgrundsatz zur Anwendung. Entsprechend der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (z.B…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Rechtsanwalt, vom 11. April 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk Wien vom 1. März 2002 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird…
…wurde nicht entrichtet. Die Kraftfahrzeugsteuer 1-12/1998 in der Höhe von € 1.518,86 war gleichfalls am 15. Februar 1999 fällig und wurde ebenfalls bisher nicht entrichtet. Im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes hätte der Bw., so ferne die vertretene Gesellschaft über Mittel verfügt hat…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Linz vom 13.11.2000, mit dem die Bw. als Haftungspflichtige gemäß §§ 9, 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Fa. S-GmbH im Ausmaß von S 2,335.046,72…
…und VwGH 18. 12. 2001, 2001/15/0187). Die Kapitalertragsteuer ist vom Gleichbehandlungsgrundsatz ausgenommen. Aus dem vorliegenden Veranlagungsakt ist ersichtlich, dass der Berufung gegen den Kapitalertragsteuerbescheid für das Jahr 1993 mit Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 6. Juli 2006, GZ. RV/1375-W/02 u…
…des Geschäftsführers ausbezahlt wurden, ergibt sich, dass die andrängenden Gläubiger nicht gleichmäßig befriedigt wurden und damit der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wurde. Hat der Geschäftsführer schuldhaft seine Pflicht verletzt, für die Entrichtung der Abgaben aus den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu sorgen, so darf die Behörde…
…das Entstehen von Abgabenschulden bei der GmbH etwa durch Betriebseinstellung zu vermeiden. Dem Bw. könne auch kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz angelastet werden, weil es sich bei den Bankverbindlichkeiten nicht um neu eingegangene Verbindlichkeiten gehandelt habe. Da die Verkaufserlöse nicht "direkt" an die GmbH geflossen…
…dem Umstand, dass Löhne ausbezahlt wurden, ergibt sich, dass er gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen hat. Vielmehr hat er die Forderungen der Arbeitnehmer aus welchen Gründen immer bevorzugt befriedigt und damit den Grundsatz der Gleichbehandlung aller andrängenden Gläubiger, darunter des Bundes als Abgabengläubiger schuldhaft verletzt. Hat…
…Ausgehend von dieser Rechtsprechung darf daher davon ausgegangen werden, dass die Bw. den Gleichbehandlungsgrundsatz schuldhaft verletzt hat. Hat der Geschäftsführer schuldhaft seine Pflicht verletzt, für die Entrichtung der Abgaben aus den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu sorgen, so darf die Abgabenbehörde davon ausgehen, dass…
…des Finanzamtes, dass einzelne Gläubiger vollständig befriedigt wurden. Damit hat der Bw. jedoch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstossen. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt…
…für die Haftungsinanspruchnahme hinsichtlich der Nachrangigkeit der Haftung weder im Haftungsbescheid noch in der Berufungsvorentscheidung ausreichend begründet worden. Außerdem könne bei einer anteiligen Schlechterstellung die Haftung nur mit jenem Teilbetrag, der bei Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu entrichten gewesen wäre, geltend gemacht werden. Da den Bw…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Thomas Praxmarer, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 9. März 2001 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Haftung wird auf den Betrag von…
…schuldhafter Pflichtverletzung spricht die Vermutung für die Verursachung der Uneinbringlichkeit der Abgaben. Zu Recht zog daher die Abgabenbehörde erster Instanz den Berufungswerber für den gesamten Betrag der uneinbringlichen Abgabenforderungen zur Haftung heran. Ausnahmen vom Gleichbehandlungsgrundsatz gelten für Abfuhrabgabenabgaben, im konkreten Fall für die Kapitalertragsteuer 1997…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, vertreten durch Stb, vom 9. Dezember 2004 gegen den Bescheid des FA vom 10. November 2004 betreffend Haftungsbescheide gemäß §§ 9 ff BAO entschieden: Der Berufung wird insofern teilweise Folge gegeben, als die Haftungssumme in…
…ermöglicht. Soweit in der Berufung mit dem Vorbringen, der Gemeinschuldner habe vor Konkurseröffnung die vorhandenen Mittel anteilig zur Befriedigung der vorhandenen Gläubiger verwendet, auf die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes hingewiesen wird, ist auf die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, dass nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der…
…2004 | 764,06 | Zuschlag zum DB | 01-04/2005 | 275,39 | Summe | | 157.081,48 In seiner Begründung verwies das Finanzamt auf die oa. Gesetzesbestimmungen und den grundsätzlich anzuwendenden Gleichbehandlungsgrundsatz. Hinsichtlich der abzuführenden Lohnsteuer habe der Arbeitgeber dann…
…Im Hinblick auf diese Rechtsprechung geht die Einwendung, dass die Bezahlung einzelner Verbindlichkeiten strafrechtliche Konsequenzen nach sich gezogen hätte ins Leere, da der Geschäftsführer die Schulden im gleichen Verhältnis zu befriedigen (Gleichbehandlungsgrundsatz) hat. Der Bw. bringt vor, dass die GmbH seit dem Geschäftsjahr 1996/1997…
…seien, verdeutliche, dass die der GmbH zur Verfügung gestandenen Mittel nicht gleichmäßig auf alle Gläubiger aufgeteilt worden seien. Die Lohnsteuer sei vom Gleichbehandlungsgrundsatz ausgenommen, weil der Arbeitgeber nur so viel an Löhnen ausbezahlen dürfe, dass die hierauf entfallende Lohnsteuer einbehalten und abgeführt werden könne. Hätte…
2.6. Was die Haftung für die rückständige Lohnsteuer betrifft, so ist diese Abgabe vom Gleichbehandlungsgrundsatz ausgenommen. Bezüglich der Lohnsteuer ordnet § 78 Abs. 1 EStG 1988 an, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung einzubehalten hat. Nach Abs. 3 dieser Gesetzesstelle ist…