…Oktober 2004 macht die Bw. geltend, es handle sich um kein "Geschäft von Todes wegen" sondern um ein "Geschäft unter Lebenden" etwa in Form eines Glücksvertrages und bemängelt die Bescheidbegründung, welcher "in merito" nichts zu entnehmen sei. Mit Bescheid vom 14. Jänner 2005 wies das…
…Rechtliche Beurteilung II.) Bemessungsgrundlage 1. Darstellung der vom Finanzamt durchgeführten Schätzung 2. Neuberechnung der Rechtsgebühr III.) Zusammenfassung IV.) Verwendete Literatur: Glücksverträge - Gewagte Geschäfte, online Lehrbuch Zivilrecht, Kapitel 12 der Onlineversion von Barta: Zivilrecht - Grundriss und Einführung in das Rechtsdenken (http://www.uibk.ac.at/Zivilrecht…
Das entspricht der Kernaussage im Kurzlehrbuch "Österreichisches Strafrecht, Besonderer Teil I §§ 75 bis 168a StGB, sechste Auflage, RZ 1 zu § 168 StGB, von Christian Bertl und Klaus Schweighofer: "Glücksspiele sind so gut wie alle Kartenspiele, weil auch gute Spieler mit "schlechten" Karten nicht gewinnen können…
…der Gebührengesetzgeber das Verpflichtungsgeschäft als Anknüpfungspunkt für die Rechtsgeschäftsgebühren im Auge hatte. Diese Systematik ist auch § 33 TP 17 GebG immanent, wonach der Abschluss entgeltlicher Glücksverträge, wodurch die Hoffnung eines noch ungewissen Vorteiles versprochen und angenommen wird und darüber hinaus Glücksspiele (§ 1 Abs.1 GSpG)…
…Es entspricht der Ordnungslinie des Gebührengesetzes, hinsichtlich des speziellen Steuergegenstandes des § 33 TP 17 GebG "Glücksverträge und zwar Glücksspiele" eine Durchschnittsbetrachtung anzustellen, die nicht an der Verfasstheit des konkreten Spielers im konkreten Spiel ausgerichtet ist. Die unter I.) 1. gestellte zentrale Frage kann nun beantwortet…
…zu §§ 57 bis 59 und § 60 Abs. 22 GSpG, zu Artikel 3, Änderung des Gebührengesetzes 1957 und zu Artikel 6). Die Definition der Glücksverträge in § 33 TP 17 GebG stimmt wortwörtlich mit der des § 1267 ABGB überein (Fellner, Kommentar zum Gebührengesetz, zu § 33 TP 17…
…des § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG im bürgerlichen Recht bei den Glücksverträgen ieS als Rechtsgeschäft Spiel zu verorten. 8.2. Spielregel/Funktionsweise des gegenständlichen Kartenpokerspiels in Turnierform oder als Cashgame Das Kartenpokerspiel kann in Form von "Cashgames" oder in Turnierform gespielt werden…
…ist. Doch nach der Österreichischen Rechtslage werden § 168 StGB und das Glücksspielrecht ohnehin als Teile eines in sich stimmigen Gesamtkonzeptes begriffen. Der Basisbegriff Spiel ist sowohl im Glücksspielgesetz als auch im § 168 StGB der entgeltliche Glücksvertrag iSd § 1267 ABGB. (Manfred Burgstaller, Grundfragen des Glücksspielstrafrechts, RZ…
…eigenen Tarifpost aufgezählt, z.B. Annahmeverträge, Bestandverträge, Bürgschaften, Dienstbarkeiten, Ehepakte, Glücksverträge, Vergleiche, Zessionen, Wechsel. Für diese Rechtsgeschäfte hat sich im bürgerlichen Recht ein Corpus an gesicherter Judikatur und Literatur herausgebildet. Wie der UFS RV/1665-W/06, 5.4.2007 bereits festgestellt hat, musste im…
…Schlussfolgerungen Verwendete Literatur: Arnold, Rechtsgebühren 8 2006, Bamberger/Hauptmann , Zivilrechtliche Aspekte der Immobilienverlosung, immolex 2009, 70; Glücksverträge - Gewagte Geschäfte, online Lehrbuch Zivilrecht, Kapitel 12 der Onlineversion von Barta : Zivilrecht - Grundriss und Einführung in das Rechtsdenken (http://www.uibk.ac.at/Zivilrecht); Andy Bellin , Full House…
M ergänzt, das zu dem Schluss kommt, dass der Zufall den Bluff wirkungslos machen kann. Eine Beeinflussung des Kartenpokerspiels findet natürlich durch Ideenreichtum, Kombinationsgabe, Bieten und Kaufen der Karten statt. Doch durch solche Überlegungen finden keine solchen Handlungen statt, die mit Sicherheit zum Gewinn führen…
… 15 Abs. 3 GebG von der Gebührenpflicht ausgenommen. Gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 GebG 1957 idgF. unterliegen Glücksverträge, wodurch die Hoffnung eines noch ungewissen Vorteiles versprochen und angenommen wird, der Gebühr. Nach Z 7 lit a dieser Bestimmung beträgt bei Glücksspielen gemäß § 1 Abs…
…der Ausspielung von den verkauften Losen zu berechnen wäre. Außerdem bestünden zwischen dem BMF und dem VwGH verschiedene Rechtsansichten dahin, ob eine einmalige Verlosung durch eine Privatperson dem Glücksspielgesetz/Glücksspielmonopol unterliege und der Glücksvertrag daher ev. nichtig sei, weshalb die Rechtsprechung der Höchstgerichte abzuwarten wäre.…
…deutsches) Versicherungsteuergesetz, Erläuterungsbuch4, (1966), 93). Bürgerlichrechtlich zählen Versicherungsverträge zu den Glücksverträgen, doch sie heben sich durch den spezifischen Leistungsgegenstand der Risikotragung ab und haben eine besondere Ausgestaltung im VersicherungsvertragsG 1958 erfahren, worin dem Ungewissheitsmoment der Versichererleistung entsprechend Rechnung getragen wird (Binder in Schwimann, ABGB3 V, …
"....Die im Eisenbahngesetz geregelte Betriebs- und Verkehrssicherheit der Eisenbahnen sei hier als Eisenbahnsicherheit zusammengefasst. Dabei geht es erstens um die Abwehr von Gefahren für die Fahrgäste und das Beförderungsgut der Eisenbahn sowie für die Bediensteten ....oder um Verhalten dritter Personen, also innerhalb der Eisenbahn; zweitens…
…Mai 2004, die ihren beiden minderjährigen Kindern angefallene Erbschaft nach verstorbenen K. um € 10.000,00 abgekauft. Ein solcher Erbschaftskauf zähle zu den Glücksverträgen nach § 1278 ABGB und sei kein Erwerbsvorgang, welcher der taxativen Aufzählung der grunderwerbsteuerpflichtigen Rechtsvorgänge nach § 1 Grunderwerbsteuergesetz 1987 unterstellt werden…
…Sportlerin, ohne dass diese nach erreichter Volljährigkeit dazu verpflichtet werden könnte, für den Sponsor als Werbeträger aufzutreten, war von der oben zitierten Vereinbarung auf das Vorliegen eines Glücksvertrages gemäß §1267 ABGB, durch den dem Bw. die Hoffnung eines noch ungewissen Vorteiles versprochen (und angenommen) wurde…
…000x99] die Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § TP 17 Abs.1 Z.7 lit.a GebG in Höhe von 12% = 190.080,00 Euro fest. Fristgerecht wurde dagegen Berufung erhoben. Eingewendet wurde, dass zwar ein Glücksvertrag gemäß § 1267ff ABGB vorliege, aber Grundstücksverlosungen keine Rechtsgeschäftsgebühr auslösen. Dies deshalb…
…hierzu durch seinen steuerlichen Vertreter mit Schreiben vom 21. November 2006 folgende Stellungnahme ab: "Übersicht: 1. Grundsätzliches 2. Renten versus Raten 3. Das aleatorische Moment, der Glücksvertrag 4. Zeitrente 5. Vorhaltszitate zur Zeitrente 6. Die verfahrensgegenständlichen Rentenvereinbarungen 7. Zusammenfassung 1. Grundsätzliches Wir teilen Ihre Rechtsansicht…
…wird aufgezählt, welche Rechtsgeschäfte der Gebühr unterliegen. In § 33 TP 17 GebG besteuert das Gebührengesetz den Abschluss von Glücksverträgen (über bewegliche Sachen). Neben dem Hoffnungskauf und den Leibrentenverträgen ist auch die Wette genannt. Die Vorschriften über die Wettgebühr setzen sich zusammen aus dem Grundtatbestand, wonach…